Zeitschrift für Theologie, geistliches Leben und christliche Kultur
Ein Bischof zwischen Rom und Canterbury,
der auch in Utrecht keine Heimat fand
Zum hundertsten Todesjahr vom Arnold Harris Mathew
Von Klaus Mass
Der Anglokatholizismus
Der Anglikanismus, die königliche Reformation, welche durch Heinrich VIII und vor allem durch seine Tochter Elisabeth politisch zwischen dem Katholizismus und dem Protestantismus verortet wurde, tendiert seit seinem Entstehen immer mal wieder in die eine oder andere Richtung. Während sich wohl die Mehrheit der Anglikaner als reformatorische Kirche und damit als protestantisch versteht, gibt es auch einen nicht ganz unerheblichen Zweig, welcher sich als katholisch, als anglo-katholisch bezeichnet.
Auch der heutige Anglokatholizismus geht im Wesentlichen auf die Oxford-Bewegung, aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, zurück. Die eigentliche Geburtsstunde war die Predigt „National Apostasy“, die John Keble am 14. Juli 1833 in der Universitätskirche St Mary the Virgin gehalten hatte. Es ging darum, die dem Anglikanismus zugrundeliegende katholischen Prinzipien und frühkirchlichen Orientierungen neu zur Geltung zu bringen. Die Bewegung wurde getragen durch John Keble, John Henry Newman und Edward Bouverie Pusey, die in Oxford lehrten. Ein weiteres bekanntes Mitglied der Bewegung war Frederick William Faber, der wie Newman später katholischer Priester und Oratorianer wurde. Das Oxford movement wurde von der anglikanischen Hierarchie verurteilt, als die kirchliche Legitimität des Anglikanismus in Frage gestellt wurde. Newman konvertierte 1845 zum Katholizismus, wurde 1879 zum Kardinal ernannt und starb 1890.
Als Gegenbewegungen etablierten sich 1863 die Free Church of England und zehn Jahre später die Reformierte Episkopalkirche in den USA, welche ausdrücklich das protestantische Erbe gegen die Oxford Bewegung und damit gegen den Anglokatholizismus verteidigen wollten.
Die englische Staatskirche musste folglich zwischen diesen beiden Positionen möglichst geschickt agieren und in diesen Zusammenhang gehört auch die sich nach dem ersten Vatikanum anbahnende Gemeinschaft zwischen Anglikanern und Altkatholiken.
Ökumenische Sympathien und Probleme zwischen den Kirchen
Bereits 1878 zeigte die Lambeth-Konferenz Sympathien für den Altkatholizismus. Seit 1881 steht die Christkatholische Kirche der Schweiz in voller Kirchengemeinschaft mit der Episkopalkirche in den USA. Die deutschen Altkatholiken werden die Anglikaner zwei Jahre später zum Eucharistieempfang in ihre Kirche einladen.
Anders sah es allerdings in der Altkatholischen Kirche in den Niederlanden aus. Hier ging man davon aus, dass die anglikanischen Weihen nicht gültig seien und es daher auch keine Kirchengemeinschaft geben könne. Die Überwindung dieser Differenz innerhalb des Altkatholizismus wird die kommenden 50 Jahre bis 1931 benötigen.
Die niederländische Position wurde durch die Veröffentlichung der Erklärung Apostolicae curae von Papst Leo XIII (13. September 1896) gestärkt. Der Bischof von Rom stellt in diesem Schreiben die Ungültigkeit der Apostolischen Sukzession in der Anglikanischen Gemeinschaft fest, da über hundert Jahre lang die gültige Form der Priester- und Bischofsweihe nicht angewendet worden sei und es auch an der erforderlichen Weiheabsicht gefehlt hätte.
Quo Vadis Anglikanismus?
Damit steht der Anglikanismus am ausgehenden 19. Jahrhundert vor zahlreichen Herausforderungen. Soll er den eher ins Katholische weisenden Richtungen, oder eher den in den Protestantismus zielenden Bewegungen nachgeben? Wird es möglich sein, auch im zwanzigsten Jahrhundert beide Gruppen unter dem Dach einer Kirche zu erhalten? Ist es möglich mit den Altkatholiken zusammen den Weg eines „romfreien“ Katholizismus zu gehen? Wer im Anglikanismus und wer im Altkatholizismus würde das überhaupt wollen? Könnte man möglicherweise die angeblichen Weihedefekte der Anglikanischen Kirche über die Altkatholiken heilen? Oder sollte man die Altkatholiken außen vor lassen und sich möglichst direkt mit Rom verständigen? Gar konvertieren?
Andererseits darf man sich die Anglikanische Kirche jener Zeit auch nicht allzu selbstzerfleischend und depressiv vorstellen. Es ist die Kirche, der Weltmacht jener Tage. Über die Kolonien ist der Anglikanismus zur Weltkirche geworden, welche sich in jeder Hinsicht mit der römischen Kirche auf Augenhöhe sehen kann. Darüber hinaus ist die Kirche Staatskirche, durch welche stets auch politische Interessen zu wahren und zu realisieren sind. In dieses geistige, religiöse und politische Klima muss nun die Lebensgeschichte von Arnold Harris Mathew (6. August 1852 - 19. Dezember 1919) dem Gründer und ersten Bischof der alt- katholischen Kirche in Großbritannien eingeordnet werden.
Arnold Harris Mathew
Mathew wurde am 6. August 1852 in Montpellier (Frankreich) von irischen Eltern geboren und in der römisch-katholischen Kirche getauft. Allerdings im Alter von zwei Jahren durch seine Eltern bei der Church of England registriert. Es scheint ihm geradezu in die Wiege gelegt worden zu sein, sein ganzes Leben zwischen Katholizismus und Anglikanismus zu pendeln. Er studierte zunächst anglikanische Theologie, um dann röm.-kath. Priester zu werden.
Am 24. Juni 1877 wurde er mit 25 Jahren in der St. Andrews Kathedrale, Glasgow, Schottland, durch Erzbischof Charles Eyre zum Priester geweiht. Das kommende Jahr verbrachte er als Novize im Dominikanerorden, um dann allerdings in den Diözesandienst zurückzukehren. 1889 durchlebte er mit 37 Jahren eine schwere Glaubenskrise, welche ihn bewog sein Priesteramt aufzugeben und für einige Zeit nach Frankreich zu gehen. Ab 1891 arbeitete er wieder als Geistlicher für die anglikanische Kirche in London. Am 22. Februar 1892 heiratete er mit 40 Jahren Margaret Florence Duncan, ließ sich röm.-kath. laisieren und diente weiterhin als Geistlicher in der anglikanischen Kirche.
1907 lernte er mit 55 Jahren den ehemals röm.-kath. Priester Richard O'Halloran kennen, welcher für seine altkatholischen Ideen als Häretiker und Schismatiker exkommuniziert worden war und ließ sich von ihm für die Gründung einer altkatholischen Kirche in England begeistern.
O'Halloran korrespondierte bereits seit 1902 mit dem Erzbistum Utrecht und war überzeugt, dass es in Großbritannien eine ganze Reihe von unzufriedenen Anglo-Katholiken gebe und diese für die Gründung einer altkatholischen Kirche samt Bischof votieren würden. Die Bewegung wurde durch antikatholische Debatten innerhalb der britischen Politik angefeuert (the Royal (Ritual) Commission). Nachdem sich die religionspolitische Debatte (Höhepunkt 1906/07) allerdings wieder beruhigt hatte, wandten sich zahlreiche Unterstützer von der altkatholischen Idee wieder ab und blieben Teil der anglikanischen Gemeinschaft. Der charismatische O'Halloran wurde von der Utrechter Kirche nicht als Bischof für England akzeptiert und musste einen anderen Kandidaten vorschlagen. In Mathew fand er einen geeigneten Mann, welchen auch die Utrechter akzeptierten, er fertigte für ihn eine von ca. 150 Personen unterschriebene Wahlurkunde an, welche dann auch nach Utrecht gesandt wurde.
Die Bischofsweihe
Am 28 April 1908 wurde Mathew von Erzbischof Gerardus Gul von Utrecht, von Jacobus Johannes van Thiel, Bischof von Haarlem, von Nicolaus Bartholomeus Petrus Spit, Bischof von Deventer und vom deutschen altkatholischen Bischof Josef Demmel zum Bischof geweiht. Mathew war der erste verheiratete Mann, welcher in der altkatholischen Kirche zum Bischof konsekriert wurde.
Kurz nach der Weihe kam es jedoch zu einer Entfremdung zwischen Mathew und O'Halloran. Der neue Bischof fühlte sich von O'Halloran getäuscht, da die altkatholischen Gemeinden in England keineswegs im angegebenen Umfang existierten und die Wahlurkunde offensichtlich eine Fälschung gewesen war. Möglicherweise hatte O'Halloran die genannten Unterstützer in den Jahren 1906/07 tatsächlich für seine Sache gefunden gehabt. Es handelte sich um Anglokatholiken, welche sich durch die Entscheidung Papst Leo XIII von 1896, dass die anglikanischen Weihen ungültig seien, beeindrucken ließen, doch votierten sie bei Mathews Bischofsweihe schon längst nicht mehr für den Altkatholizismus, sondern waren entschieden, in der Anglikanischen Kirche zu verbleiben oder direkt nach Rom zu wechseln.
Mathew informierte den Erzbischof von Utrecht umgehend über die Situation und bot seinen Rücktritt an, welchen Erzbischof Gul jedoch ablehnte. Die von Urs Küry später verbreitete Behauptung, dass sich die altkatholischen Bischöfe unmittelbar nach Bekanntwerden der falschen Wahlurkunde von Mathew getrennt hätten, ist historisch falsch. Die altkatholischen Bischöfe stellten sich ausdrücklich hinter Mathew als Missionsbischof für England und gegen O'Halloran, da Mathew ohne eigene Schuld getäuscht worden sei. Hier stellt sich nicht nur die Frage, warum Mathew so leichtgläubig auf O'Halloran reingefallen ist, sondern auch, warum die Utrechter Bischöfe, welche sowohl bereits seit Jahren nicht nur mit O'Halloran korrespondierten, sondern auch intensive Gespräche mit der anglikanischen Kirche führten, die Situation nicht besser haben einschätzen können. Am 3. Juni 1908 veröffentlichten die Bischöfe der Utrechter Union ihre Unterstützungserklärung für Mathew im Guardian. Noch im selben Jahr protestierte die Lambeth Conference gegen die Errichtung einer altkatholischen Jurisdiktion in Großbritannien.
1909 veröffentlichte Mathew ein altkatholisches Missale in englischer Sprache und besuchte den Altkatholikenkongress in Wien. Dort gab es eine Auseinandersetzung über die altkatholischen Positionen der Zukunft. Während die deutschen und die schweizer Altkatholiken für weitere Reformen eintraten (z.B. auf die Anrufung der Heiligen, oder auf die Nennung des Papstes im Hochgebet zu verzichten) positionierte sich Mathew mit den Niederländern für die Beibehaltung der bisherigen katholischen Traditionen. Er trat für die Anerkennung der Jerusalemer Synode von 1672 ein, welche sowohl die Lehren des Calvinismus, als auch das röm.-kath. filioque verurteilt und wandte sich gegen Modernismus und eine weitere Annäherung an Anglikaner und Lutheraner.
Noch im gleichen Jahr war Mathew, neben Erzbischof Gul, an der Bischofsweihe von Jan Maria Michał Kowalski dem ersten Bischof der altkatholischen Kirche der Mariaviten, beteiligt.
Das Zerwürfnis
Zum Bruch mit der Utrechter Union kam es 1910 durch zwei Bischofsweihen, die Mathew ohne Zustimmung des Utrechter Erzbischofs in England vornahm. Es handelte sich um zwei röm.-kath. Priester über deren Konsekration Mathew auch den Heiligen Stuhl unterrichtete, woraufhin er durch den Bischof von Rom offiziell exkommuniziert wurde.
Die altkatholischen Bischöfe distanzierten sich darauf von Mathew und erklärten, dass er eigenverantwortlich ohne Zustimmung oder Prüfung des Kollegiums gehandelt habe. Am 29. Dezember 1910 erklärte Mathew die Unabhängigkeit der englischen Kirche von der Utrechter Union. 1911 gründete er dann mit 59 Jahren die Altkatholische Kirche von Großbritannien und Irland, welche er auch als Western Orthodox Catholic Church in Great Britain and Ireland bezeichnete. Dass die Weihe von Mathew selbst, oder die von ihm gespendeten Weihen ungültig sein könnten, hat in dieser Krisensituation niemand in der Utrechter Union behauptet. Allerdings bleibt unverständlich, warum Mathew die Krise überhaupt herbeigeführt hat.
Er selbst begründete seinen Bruch mit der Utrechter Union durch folgende neun Punkte:
1. Unter den kontinentalen Altkatholiken gäbe es einige, welche die Lehren bezüglich der sieben Sakranmente, wie diese durch das Konzil von Trient (1545) und durch die Synode von Jerusalem (1672) definiert wurden, ablehnen.
2. Da die Ohrenbeichte durch viele kontinentale Altkatholiken nur noch optional betrachtet wird, würde das Beichtsakrament fast gar nicht mehr praktiziert.
3. Außer in der niederländischen Kirche würde die Anrufung der Heiligen nirgends mehr praktiziert.
4. Die erneuerten Liturgien seien unzureichend.
5. Die erneuerten Liturgien würden den Namen des amtierenden Papst nicht mehr im Eucharistiegebet nennen.
6. Die Praxis der täglichen Messe sei in Kontinentaleuropa aufgegeben worden.
7. Statuen und Bilder des Herrn und der Heiligen würden nicht mehr verehrt.
8. Es würde eucharistische Gemeinschaft mit Personen hergestellt, deren Taufe und Rechtgläubigkeit zweifelhaft sei.
9. Es gäbe kein obligatorisches Fasten bei den Altkatholiken mehr.
Mathew wiederholt hier folglich seine Kritik an den altkatholischen Kirchen in Deutschland und der Schweiz, welche er bereits ein Jahr zuvor auf dem Altkatholikentag in Wien formuliert hatte. In den folgenden Jahren suchte Mathew Kontakt und Anschluss an die Kirchen des Ostens. Es gelang ihm am 5. August 1911, dass seine Kirche durch den Erzbischof von Beirut und dem Libanon, Gerasimos Messarrain, kanonische Gemeinschaft mit dem Griechisch-Orthodoxen Patriarchat von Antiochien fand.
Am 6. Oktober 1915 kam es zu einem Zerwürfnis zwischen Mathew und einem großen Teil seiner Kirche. Sehr viele Kirchenmitglieder teilten nicht den katholisch / orthodoxen Glauben ihres Bischofs, sondern hingen der Theosophie an. Offensichtlich hatte die Mission von Mathew deutlich mehr Erfolg in freireligiösen Kreisen, denn im von ihm angezielten katholischen und anglokatholischen Milieu. Aus der Spaltung ging die Liberalkatholische Kirche unter Federführung von Bischof James Ingall Wedgwood hervor, sowie die Old Roman Catholic Church. In Folge der Krise versuchte Mathew sich zunächst mit Rom (welches von ihm die Anerkennung des I. Vatikanums verlangte) und später mit Canterbury (welches ihn gänzlich abblitzen ließ) erfolglos zu versöhnen. Erst jetzt (1915) formulierte der schweizer altkatholische Bischof Herzog in einem Artikel für die Internationale Kirchliche Zeitschrift (IKZ) seine Position zur angeblichen Ungültigkeit der Weihe Mathews, da diese durch unwahre Behauptungen (gefälschte Wahlurkunde) erschlichen sei. Die Herzog-These mag zum einen durch das offensichtliche Scheitern der Mathew Mission begründet sein, vor allem aber im Wunsche liegen, das angespannte Verhältnis zwischen Altkatholiken und Anglikanern zu heilen. Arnold Harris Mathew starb unerwartet am 20. Dezember 1919 mit 67 Jahren in South Mimms wo er auch begraben wurde.
Die Altkatholische Erklärung vom April 1920
In einer Erklärung vom 29. April 1920 wurde die Weihe Mathews, durch die Internationale Altkatholische Bischofskonferenz der Utrechter Union zwar bedauert, aber wiederum nicht für "ungültig" erklärt! Die Behandlung der Frage nach der Gültigkeit wurde in dieser Erklärung sogar ausdrücklich ausgeschlossen es wurde lediglich erklärt, dass man diese Weihe nicht vollzogen hätte, wenn man vorher über die wahren Tatbestände informiert gewesen wäre. Allerdings wird Mathew - im Gegensatz zu früheren Stellungnahmen der altkatholischen Bischöfe im Guardian von 1908 - nun plötzlich selbst als Täuscher dargestellt und nicht mehr als Opfer einer Täuschung. Weiterhin wurde 1920 erklärt, dass man mit den von Mathew Konsekrierten und ihren Gemeinschaften in keiner kirchlichen Beziehung stünde.
Auffallend ist, dass diese Erklärung erst nach dem Tode von Erzbischof Gul (9. Februar 1920), welcher Mathew nicht nur konsekriert hatte, sondern theologisch meist auch auf einer Linie mit ihm lag, erstellt wurde. Auch haben an dieser Bischofskonferenz außer dem Neugeweihten Erzbischof Franziskus Kenninck und den beiden anderen niederländischen Bischöfen nur die Altkatholischen Bischöfe aus Deutschland und der Schweiz teilgenommen, welche ja schon seit 1909 erklärte Gegner Mathews gewesen waren.
Die Lambeth Conferenz von 1920
Die Lambeth Conference von 1920 dankt in Resolution 26 den altkatholischen Bischöfen ausdrücklich für ihre Distanzierung gegenüber Mathew und seiner Bewegung. Die Resolution verschweigt nicht, dass die altkatholischen Bischöfe mit ihrer Erklärung auf eine explizite Bitte des Erzbischofs von Canterbury reagiert haben.
Resolution 27 erklärt dann, dass es sich bei der Old Catholic Church of GB um keine ordentliche Kirche handle und dass Geistliche dieser Kirche, welche in die anglikanische Kirche wechseln wollen, sub conditione zu weihen seien.
Resolution 28 empfiehlt, in oben genannten Fällen so vorzugehen, als ob es sich um Weihen durch sogenannte Vagantenbischöfe handeln würde. Also auch hier keine eindeutige Ungültigkeitserklärung der Weihen durch Mathew, sondern lediglich die Feststellung, dass die kirchlichen Strukturen der Old Catholic Church of GB unzureichend seien.
Bis 1925 teilte die niederländische Kirche noch die römische Position von der Ungültigkeit der anglikanischen Weihen, erst in diesem Jahr erklärten die altkatholischen Bischöfe, dass das Bischofsamt in der Kirche von England nie erloschen sei. 1931 folgte dann das Bonn Agreement, welches die volle Kirchengemeinschaft zwischen beiden Kirchen erklärte. Die Bischofsweihe von 1908 war offensichtlich zu einem Stolperstein geworden, welcher auf dem Weg zur Einheit zwischen Altkatholiken und Anglikanern kirchenpolitisch, auch unter grober Ehrverletzung von Arnold Harris Mathew, aus dem Weg geräumt werden musste.
Die theologische Bestimmung des Bischofsamtes durch das
II. Vatikanische Konzil
Vgl. Vatikanum II DEKRET CHRISTUS DOMINUS ÜBER DIE HIRTENAUFGABE DER BISCHÖFE (28. Oktober 1965)
INTERNATIONALE THEOLOGISCHE KOMMISSION, Der apostolische Charakter der Kirche und die apostolische Sukzession (1973)
Trotz verschiedener Einschätzungen des Amtes Petri sind die katholische Kirche, die orthodoxe Kirche und die altkatholischen Kirchen, welche die Realität der apostolischen Sukzession bewahrt haben, in einer gemeinsamen Grundanschauung der Sakramentalität der Kirche geeint, wie sich diese seit der Zeit des Neuen Testaments durch die Kirchenväter und vor allem durch den hl. Irenäus verbreitet hat. Die Kirchen betrachten die sakramentale Eingliederung in das kirchliche Dienstamt, die sich durch Handauflegung unter Anrufung des Heiligen Geistes vollzieht, als die unerlässliche Form für die Weitergabe der apostolischen Sukzession, die allein die Kirche in der Lehre und in der Communio verharren lässt. Diese Einmütigkeit bezüglich des nie unterbrochenen Zusammenhangs von Schrift, Tradition und Sakrament ist der Grund, weshalb die Communio zwischen den altkatholischen, orthodoxen und röm.-kath. Kirchen nie völlig aufgehört hat und heute wieder belebt werden kann.
Die Männer, die zu Lebzeiten der Apostel und nach ihrem Tod die Gemeinden leiteten, tragen in den neutestamentlichen Texten verschiedene Namen: presbyteroi-episkopoi, sie werden als poimenes, hegoumenoi, proistamenoi, kyberneseis beschrieben. Was diese presbyteroi-episkopoi im Verhältnis zur übrigen Kirche charakterisiert, ist ihr apostolisches Dienstamt des Lehrens und der Leitung. Wie immer sie gewählt sein mochten, durch die Autorität der Zwölf oder die des Paulus oder in Abhängigkeit von ihnen, sie nehmen an der Autorität der durch Christus eingesetzten Apostel teil, die für immer ihren einzigartigen Charakter behalten.
Im Laufe der Zeit erfuhr dieses Dienstamt aus innerer Konsequenz und Notwendigkeit eine Entwicklung, begünstigt durch äußere Faktoren, vor allem die Verteidigung gegen Irrtümer und fehlende Einigkeit in den Gemeinden. Doch als den Gemeinden die Anwesenheit der Apostel genommen war, sie sich aber dennoch weiterhin auf deren Autorität beziehen wollten, musste die Aufgaben der Apostel in diesen Gemeinden und ihnen gegenüber auf angemessene Weise beibehalten und weitergeführt werden.
Bereits in den neutestamentlichen Schriften, die den Übergang vom apostolischen zum nachapostolischen Zeitalter widerspiegeln, zeichnet sich eine Entwicklung ab, die im zweiten Jahrhundert zu einer Stabilisierung und allgemeinen Anerkennung des Dienstamtes des Bischofs führt. Die Stufen dieser Entwicklung sind in den letzten Schriften des Corpus Paulinum und in anderen Texten erkennbar, die an die Autorität der Apostel anknüpfen. Was die Apostel für die Gemeinden der Gründungszeit bedeuteten, wurde durch die Reflexion der nachapostolischen Zeit auf ihre Ursprünge als wesentlich für die Struktur der Kirche wie auch für die einzelnen Gemeinden anerkannt. Das Prinzip der Apostolizität der Kirche, das in dieser Reflexion gewonnen wurde, hat zur Anerkennung des Dienstamtes der Unterweisung und Leitung als einer von Christus durch die Apostel und ihre Vermittlung stammenden Einrichtung geführt.
Die Bischöfe sind vom Heiligen Geist eingesetzt und treten an die Stelle der Apostel als Hirten der Seelen. Sie sind gesandt, das Werk Christi, des ewigen Hirten, durch alle Zeiten fortzusetzen. Christus hat nämlich den Aposteln und ihren Nachfolgern den Auftrag und die Vollmacht gegeben, alle Völker zu lehren, die Menschen in der Wahrheit zu heiligen und sie zu weiden. Daher sind die Bischöfe durch den Heiligen Geist, der ihnen mitgeteilt worden ist, wahre und authentische Lehrer des Glaubens, Priester und Hirten geworden. Die Bischöfe sind jedoch nicht die Herren der Kirche (Klerikalismus!), sondern Diener des Gottesvolkes. Sie sprechen in authentischer Lehre, doch muss diese Lehre stets durch die Theologen interpretiert und vermittelt werden.
Wenn sich sagen lässt, dass die Gesamtkirche auf dem Fundament der Apostel errichtet ist (Eph 2,20; Offb 21,14), so muss gleichzeitig und untrennbar davon auch bekräftigt werden, dass diese der ganzen Kirche gemeinsame Apostolizität an die apostolische Sukzession des Dienstamtes gebunden ist, die eine unverzichtbare kirchliche Struktur im Dienst aller Christen darstellt.
Das apostolische Fundament der Kirche zeichnet sich dadurch aus, dass es zugleich geschichtlich und pneumatisch ist.
Geschichtlich ist es, insofern es durch einen geschichtlichen Akt Jesu während seines irdischen Lebens gesetzt worden ist: durch die Berufung der Zwölf gleich zu Beginn seines öffentlichen Wirkens, ihre Einsetzung, um das neue Israel zu repräsentieren und immer enger Jesu Pascha-Weg beigesellt zu werden, der sich in Kreuz und Auferstehung vollendet (Mk 1,17; 3,14; Lk 22,28; Joh 15,16). Die Auferstehung verändert die vorösterliche apostolische Struktur nicht, sondern bestätigt sie. Christus macht die Zwölf in besonderer Weise zu Zeugen seiner Auferstehung gemäß derselben Ordnung, die er vor seinem Tod aufgestellt hat: das älteste Bekenntnis zum Auferstandenen schließt Petrus und die Zwölf als privilegierte Zeugen der Auferstehung ein (1 Kor 15,5). Jene, die Jesus sich seit Beginn seines Wirkens bis zur Schwelle seines Leidens zugesellt hatte, können öffentlich bezeugen, dass es dieser gleiche Jesus ist, der auferstanden ist (Joh 15,27). Nach dem Abfall des Judas, noch vor Pfingsten, besteht die erste Sorge der Elf darin, an ihrem apostolischen Dienstamt einen der Jünger teilhaben zu lassen, der Jesus seit der Zeit seiner Taufe begleitet hatte, damit er mit ihnen zusammen Zeuge seiner Auferstehung sei (Apg 1,17.22f.). Auch Paulus, der vom Auferstandenen selbst zum Aposteldienst gerufen und so in das Fundament der Kirche eingegliedert wird, ist sich bewusst, der Gemeinschaft mit den Zwölf zu bedürfen.
Dieses Fundament ist nicht nur ein geschichtliches, sondern auch ein pneumatisches. Das Pascha Christi, vorweggenommen im Abendmahl, begründet das Volk des neuen Bundes und umgreift deshalb die ganze Menschheitsgeschichte. Die Sendung zur Evangelisierung, Leitung, Versöhnung und Heiligung, die den ersten Zeugen anvertraut ist, kann nicht auf deren Lebenszeit eingeschränkt werden. Was die Eucharistie betrifft, so besagt die Tradition, deren Grundlinien sich bereits im ersten Jahrhundert abzeichnen (vgl. Lk und Joh), dass den Aposteln aufgrund ihrer Teilnahme am Abendmahl die Vollmacht verliehen wurde, der eucharistischen Feier vorzustehen.
Das besagt, dass zu den beiden erwähnten Elementen der Glaubensregel – Form und Inhalt – ein drittes hinzutritt: die Glaubensregel fordert einen gesandten Zeugen, der sich nicht selbst autorisiert, den auch keine einzelne Gemeinde zu autorisieren vermag, und zwar Kraft der Transzendenz des göttlichen Wortes. Die Autorität kann nicht anders als sakramental übertragen werden durch diejenigen, die bereits gesandt sind. Gewiss, der Geist erweckt in Freiheit in der Kirche ständig verschiedene Charismen der Verkündigung und des Dienstes und regt alle Christen dazu an, ihren Glauben zu bezeugen; aber diese Tätigkeiten müssen in einem Bezug zu den drei erwähnten Elementen der Glaubensregel ausgeübt werden (vgl. LG 12).
Die Sendung, die auf diese Weise – wiederum nach dem trinitarischen Prinzip – zur Glaubensregel gehört, bezieht sich auf die Katholizität des Glaubens, die eine Folge ihrer Apostolizität und gleichzeitig die Bedingung ihrer Fortdauer ist. Denn kein Individuum und keine vereinzelte Gemeinde haben die Vollmacht zu senden. Einzig die Verbindung mit dem Ganzen (kat’holon) – die Katholizität in Raum und Zeit – verbürgt die Fortdauer in der Sendung. So erklärt die Katholizität ferner, dass der Gläubige als Glied der Kirche in die unmittelbare Teilnahme am dreieinigen Leben durch die Vermittlung nicht nur des Gottmenschen eingeführt wird, sondern auch seiner Kirche, die ihm innig verbunden ist. Aufgrund der katholischen Dimension ihrer Wahrheit und ihres Lebens muss diese Vermittlung der Kirche auf normative Weise erfolgen, d.h. durch ein Dienstamt, das ihr als konstitutive Form übergeben ist. Dieses Dienstamt wird sich nicht nur auf eine historisch vergangene Zeit beziehen dürfen, es muss vielmehr in diesem Bezug mit der Vollmacht ausgestattet sein, selbst den Ursprung, den lebendigen Christus, zu repräsentieren, und zwar durch offiziell autorisierte Verkündigung des Evangeliums wie durch bevollmächtigte Feier sakramentaler Handlungen, vor allem der Eucharistie.
Der katholische Bischof in römisch-katholischer und
altkatholischer Perspektive
Von Klaus Mass
Die Entstehung des Bischöflichen Amtes
Schon bei Ignatius von Antiochien findet sich der Bischof als Gemeindeleiter und Apostelnachfolger. Dieses sogenannte Konzept des Monoepiskopat fand, also rund hundert Jahre nach dem Tod Christi, in der Kirche allgemeine Anerkennung. Quasi in allen mediterranen Metropolen waren christliche Gemeinden, durchaus mit lokalen Unterschieden entstanden. Und doch waren diese Gemeinden, durch mehrere Bänder miteinander fest verbunden: durch die sich herausformende heilige Schrift des Alten und Neuen Testamentes, durch die Taufe, durch das Brechen des Brotes und durch das apostolische Amt. Die örtlichen Bischöfe leiteten Gemeinden welche nur wenige Dutzend Mitglieder, aber auch mehrere Tausend Gläubige umfassen konnten. Dem Bischof zur Seite stand ein Team von Priestern und Diakonen. Mit der Zeit übernahmen dann die Bischöfe die Aufsicht über mehrere Gemeinden, welche dann jeweils durch einen Priester geleitet wurden. Ab dem vierten Jahrhundert spricht man parallel zur römischen Verwaltungseinheit von einer Diözese. Aber auch eine solche Diözese umfasste in aller Regel kaum mehr Raum als eine Stadt mit deren umliegenden Dörfern. Größere Diözesen sind erst in nachrömischer Zeit entstanden, schließlich entwickelten sich Kirchenprovinzen unter der Leitung eines Erzbischofs oder Metropoliten.
Keine Kirche ohne Bischof, kein Bischof ohne Kirche
Das Bischofsamt ist das höchste Amt der Kirche und an eine tatsächlich existierende Ortskirche gebunden. Hierin kommt der altkirchliche Grundsatz zum Ausdruck, der von Urs Küry um den zweiten Halbsatz erweitert wurde: nulla ecclesia sine episcopo, nullus episcopus sine ecclesia (keine Kirche ohne Bischof, kein Bischof ohne Kirche). Wo es nötig ist, sei es aus seelsorglichen Gründen, sei es aus verwaltungstechnischen Gründen, sei es um die apostolische Sukzession zu sichern, können allerdings auch Weihbischöfe berufen werden, welche zwar über Weihevollmacht nicht jedoch über eine Jurisdiktionsvollmacht verfügen.
Voraussetzungen für die Bischofsweihe
Voraussetzung für eine gültige und legale Bischofsweihe ist, dass der Kandidat für das Bischofsamt ein Mann mit Lebenserfahrung ist, welcher vor der Bischofsweihe bereits in apostolischer Sukzession zum Diakon und zum Priester geweiht wurde. Der Kandidat muss vom dazu berufenen Gremium in altkirchlicher Tradition „durch Klerus und Volk“ einer Ortskirche (Synode) zum Bischof gewählt werden. Die Bischofsweihe erfolgt durch das Weihegebet unter vorausgehender Handauflegung durch einen in apostolischer Sukzession stehenden Bischof und gewöhnlich unter Assistenz weiterer Bischöfe. Merkmal eines altkatholischen Bischofs ist folglich, dass dieser sowohl gewählt als auch geweiht wurde. Fehlt der erste Schritt (wie dies bei Vagantenbischöfen der Fall ist), stellt das die Gültigkeit der Weihe in Frage. Ist dagegen der Kandidat gültig gewählt, die Weihe jedoch noch nicht vollzogen, kann dieser als „Bischof electus“ – wenn die Ordnung seiner Ortskirche dies zulässt – bereits bischöfliche Funktionen ausüben, die nicht die Bischofsweihe voraussetzen. Die Internationale Bischofskommission der Utrechter Union der Altkatholischen Kirchen hat folgende Merkmale für eine gültige Bischofsweihe außerhalb der römisch-katholischen Kirche formuliert: Sie betrachtet jede Bischofsweihe als gültig, die von (mindestens) einem gültig geweihten Bischof öffentlich für ein tatsächlich bestehendes Bistum (Diözese) oder eine tatsächlich bestehende Gemeinde unter Handauflegung und Herabrufung des Heiligen Geistes auf den zu Weihenden vollzogen wird. Ist einer dieser Punkte fraglich, so spricht man von einem „Vagantenbischof“.
Die röm.-kath. Theologie des Zweiten Vatikanischen Konzils stellte dem Sukzessionsprinzip das Kollegialitätsprinzip zur Seite. Die Vollmacht des einzelnen Bischofs beruht nicht allein auf der historischen Rückbindung, sondern auch auf der aktuellen Einbindung in die Einheit des Episkopats.
Ursprünglich bezeichnete episcopi vagantes schlicht Missionsbischöfe ohne Bischofssitz. Im Frühmittelalter – bei der Missionierung Germaniens und Skandinaviens – spielten Missionsbischöfe ohne festes Bistum eine große Rolle. Diese agierten oft im Auftrag weltlicher Herrscher oder waren mit einem Sendbrief des Papstes ausgestattet. Sie sollten neue Bistümer errichten und durch ihre Arbeit das Einflussgebiet der christlichen Herrscher erweitern. Bekanntestes Beispiel ist der heilige Bonifatius, der 722 von Papst Gregor II. in Rom zum Bischof geweiht wurde und 732 das Pallium erhielt. Heute werden als episcopi vagantes Bischöfe bezeichnet, welche nicht in tatsächliche Ortskirchen eingebunden sind.
Das Charisma der apostolischen Sukzession
Nach katholischer Lehre setzt sich in den Bischöfen die Lehr- und Leitungsvollmacht fort, die Jesus den zwölf Aposteln übertrug. In einer ununterbrochenen „Reihe der Handauflegungen“ (apostolische Sukzession) seien alle heutigen Bischöfe mit den Aposteln verbunden. Somit gehört das Bischofsamt zum sogenannten göttlichen Recht. Die apostolische Sukzession ist also jener Aspekt des Wesens und Lebens der Kirche, der die aktuelle Abhängigkeit der Gemeinde von Christus durch seine Gesandten hindurch kundtut. Der apostolische Dienst ist auf diese Weise das Sakrament der wirksamen Gegenwart Christi und des Geistes inmitten des Gottesvolkes, ohne dass deshalb der unmittelbare Einfluss Christi und des Geistes auf jeden Gläubigen gemindert würde. Das Charisma der apostolischen Sukzession wird in der sichtbaren Gemeinschaft der Kirche empfangen. Es setzt voraus, dass derjenige, der durch die Ordination in die Körperschaft der amtlichen Diener eingefügt werden soll, den Glauben der Kirche hat. Der Glaube allein genügt jedoch nicht. Die Gabe des Dienstamtes wird in einem Akt mitgeteilt, der das sinnenhafte und wirksame Zeichen der Gabe des Geistes ist, in einem Akt, dessen Werkzeug einer oder mehrere Träger des Dienstamtes sind, die bereits in die apostolische Sukzession eingegliedert sind. Die Weitergabe des apostolischen Dienstamtes geschieht also durch die Ordination, die einen Ritus mit einem sinnenhaften Zeichen und einer Anrufung Gottes (Epiklese) enthält, er möge dem zu Weihenden die Gabe seines Heiligen Geistes samt den zur Erfüllung seiner Aufgabe nötigen Vollmachten verleihen. Das sinnenhafte Zeichen ist seit dem Neuen Testament die Handauflegung (vgl. LC 21). Der Weiheritus bezeugt, dass das, was im Weihekandidaten geschieht, nicht menschlichen Ursprungs ist und dass die Kirche nicht nach ihrem Belieben über die Gabe des Geistes verfügt. Im Bewusstsein, dass ihre eigene Existenz an die Apostolizität gebunden ist und dass das durch die Ordination übertragene Dienstamt den Geweihten in das apostolische Bekenntnis der Wahrheit des Vaters einfügt, hat die Kirche es für die apostolische Sukzession im strikten Wortsinn als notwendig erachtet, dass die Ordination in dem Glauben verliehen und empfangen wird, den sie selbst mit dieser verbindet.
Die apostolische Sukzession des Dienstamtes betrifft die ganze Kirche, sie geht jedoch nicht aus der Kirche für sich genommen hervor, sondern geht von Christus auf die Apostel über und von den Aposteln auf alle Bischöfe bis an das Ende der Zeit.
Der Dienst des Ortsbischofs
Der Diözesanbischof ist Vorsteher seiner Diözese und hat über sie die volle Leitungsgewalt (oberste Lehr- und Rechtsvollmacht) inne. Zur Verwaltung der Diözese stehen dem Bischof mehrere Kleriker zur Seite, die mit ihm die bischöfliche Kurie bilden; unter anderen der Generalvikar (der allgemeine und ständige Vertreter des Bischofs), der Offizial (Leiter des bischöflichen Justizwesens) und der Archidiakon oder Kanzler (Leiter der bischöflichen Finanzen). Priester- und Laiengremien haben beratende Funktionen. Die Teilhabe des Bischofs am Episkopat zeigt sich durch seine Teilnahme an Bischofskonferenzen und Konsekrationen. Der Bischof kann für seine Diözese auch eine Diözesansynode einberufen. Der Diözesanbischof kann durch Weihbischöfe unterstützt werden, welche mit bestimmten Seelsorge- oder Verwaltungsaufgaben betreut werden, ohne jedoch eigene Jurisdiktionsvollmachten zu besitzen.
Der Bischof hat für seine Diözese die Fülle der Leitungs-, Lehr- und Heiligungsgewalt inne („als Lehrer in der Unterweisung, als Priester im heiligen Kult, als Diener in der Leitung“) und ist damit auch der erste Spender der Sakramente. Vorbehalten sind ihm die Spendung des Weihesakramentes (Bischofsweihe, Priesterweihe und Diakonenweihe) und die Firmung (diese ist im Ausnahmefall an Priester delegierbar). Auch die Spendung bestimmter Sakramentalien – wie etwa die Jungfrauenweihe, die Weihe der Heiligen Öle und die Kirch- und Altarweihe – bleiben dem Bischof vorbehalten. Das Bischofsamt besteht auf Lebenszeit.
Die sogenannten Pontifikalien eines Bischofs sind Mitra, Stab (Verdeutlichung der Hirtenaufgabe), Bischofsring und Brustkreuz.
(Nach dieser allgemeinen Einführung in die Theologie des Bischofsamtes wird in der kommenden Ausgabe ein weiterer Beitrag über das aktuelle päpstliche Schreiben „episcopalis communio“ zum Verhältnis des Bischofsamtes und der synodalen Struktur der Kirche folgen.)
Impressum:
Redaktion: Klaus Mass, Kapellenstraße 7, 85254 Einsbach, pfarramt-christ-katholisch@web.de
Namentlich gekennzeichnete Artikel müssen nicht unbedingt die Lehrmeinung der Kirche wiedergeben.
Leserbriefe sind stets erwünscht.
Die drei apostolischen Sukzessionslinien
der Old Catholic Church of British Columbia
Die apostolische Sukzession oder apostolische Nachfolge beschreibt die kontinuierliche Weitergabe des Sendungsauftrags der Apostel und deren Nachfolger bis in die Gegenwart und legitimiert die Treue zur urchristlichen Tradition und die unverfälschte Weitergabe der Glaubensinhalte. Im Neuen Testament wurden die Apostel durch Jesus Christus ausgesandt und mit Vollmacht ausgestattet, die Kirche zu leiten. Diese gaben ihre Sendung weiter, woraus sich nach der Tradition der frühen Kirche das Bischofsamt entwickelte. Durch eine ununterbrochene Kette von Handauflegungen sind die Bischöfe bis in die heutige Zeit Nachfolger der Apostel.
Allerdings sind die apostolischen Sukzessionslinien aller Kirchen lediglich bis ins Mittelalter hinein historisch gesichert. Aus dem ersten christlichen Jahrtausend wissen wir nicht, wer wen in welcher Kontinuität geweiht hat. Die Autorität z.B. eines Bischofs von Mailand ergab sich nicht daraus, dass dieser in der Weihelinie des Hl. Ambrosius stand, sondern schlicht und einfach daraus, dass dieser den Sitz des Hl. Ambrosius inne hatte. Ebenso leitete man die Autorität der römischen Bischöfe nicht von deren Konsekratoren ab, sondern von ihrer Funktion als Hüter der Apostelgräber. Missionsbischöfe und deren Nachfolger waren dadurch autorisiert, dass sie von einem historischen Bischofssitz ausgesandt worden waren. Neben der persönlichen Sukzessionslinie des Amtsträgers, gab es also stets auch die Verbindung zum historischen Bischofssitz als solchem.
Nicht alle Kirchen, die über ein Bischofsamt verfügen, stehen auch in apostolischer Sukzession. Unstrittig anerkannt sind die röm.-kath. Bischöfe, die alt-kath. Bischöfe und die Bischöfe der orthodoxen Kirchen. Die Gültigkeit der alt-katholischen Bischofsweihen sind allerdings mittlerweile in die Diskussion geraten, da zahlreiche altkatholische Kirchen bereit sind zukünftig auch Frauen ins bischöfliche Amt zu ordinieren. Während die altkatholischen Kirchen die anglikanischen Bischöfe in apostolischer Sukzession sehen, vertreten die röm.-katholische Kirche und die Orthodoxie hier eine weitgehend andere Sicht. Auch einige lutherische Kirchen (Porvoo) beanspruchen für sich ein apostolisches Bischofsamt, welches allerdings außerhalb des Anglikanismus so gut wie keine Anerkennung findet.
Die Old Catholic Church of British Columbia kann für sich in Anspruch nehmen, in apostolischer Sukzession zu stehen, da sie ihre bischöfliche Autorität einerseits auf die alt-katholischen Erzbischöfe von Utrecht (Hl. Willibrord) und andererseits auf die röm.-kath. Erzbischöfe von Rio de Janeiro zurückführen kann. Die kanadischen Bischofsweihen erfolgten, wie der Erzbischof von Utrecht Joris Vercammen 2006 feststellte, stets in rechter Intention und in konkretem kirchlichem Kontext. Damit steht die kanadische Kirche in der Sukzessionslinie des Kardinals Scipione Rebiba (1504-1577), auf welchen auch die Päpste Johannes Paul II, Benedikt XVI und Franziskus ihre apostolische Sukzession zurückführen können. Auf die gleiche Sukzessionslinie gehen auch die altkatholischen Erzbischöfe von Utrecht zurück. So wurde der erste altkatholische Erzbischof von Utrecht Cornelius Steenoven am 14. Oktober 1724 von Dominique-Marie Varlet zum Bischof geweiht.
Die drei sich miteinander verbindenden Sukzessionslinien der Old Catholic Church of British Columbia:
A: Gerardus Gul, Erzbischof von Utrecht – Bischof Arnold Harris Mathew – Bischöfe der Liberalkatholischen Kirche – Bischöfe der Old Catholic Church of British Columbia.
B: Kardinal Mariano Rampolla del Tindaro, Erzbischof von Rio de Janeiro – Bischof Carlos Duarte Costa – Bischöfe der Mexican National Catholic Church - Bischöfe der Old Catholic Church of British Columbia.
C: Gerardus Gul, Erzbischof von Utrecht – Bischof Arnold Harris Mathew – Bischöfe der Old Roman Catholic Church von Nordamerika - Bischöfe der Mexican National Catholic Church - Bischöfe der Old Catholic Church of British Columbia.
Sukzessionslinie A
Über den Liberalkatholizismus zurück zur altkatholischen Kirche
Die faktische Gründung der Liberalkatholischen Kirche kann im Jahre 1916 verortet werden. In diesem Jahr wurden James Ingall Wedgwood (1883 -1953) und Charles Webster Leadbeater (1854-1934) zu Bischöfen geweiht. Im darauffolgenden Jahr veröffentlichten sie eine überarbeitete Liturgie, zugleich trat Wedgwood eine Weltreise an, um für die bis dahin immer noch als altkatholische Kirche bezeichnete Bewegung rund um Mathew zu werben und dessen Anhänger zu sammeln. Am 6. September 1918 erfolgte dann in London die formale Gründung der Liberalkatholischen Kirche.
Der ursprünglich auf religionsphilosophische Denker wie Jakob Böhme (1575 – 1624) oder auch Emanuel Swedenborg (1688 - 1772) zurückzuführende Begriff der Theosophie, war an der Schwelle vom 19. zum 20. Jahrhundert zu einem Sammelbegriff unterschiedlichster esoterischer Lehren geworden. Ging es Böhme noch um eine Kirche der Liebe, frei von Dogmatismus und Hierarchie, so hatte Swedenborg bereits den engumfassten Raum des ausschließlich christlichen Denkens verlassen. Die Theosophen am Vorabend des ersten Weltkrieges waren individuelle Lebensreformer, die man kaum in ein einheitliches „Glaubenssystem“ zusammenfassen kann. Sie suchten nach einem modernen Lebensgefühl und lehnten die bestehenden bürgerlichen Konventionen ab. Ihr Lebensstil zeichnete sich durch vegetarische Ernährung und Alkoholabstinenz, ebenso wie durch eine freizügige Sexualität aus. Sie waren aufgeschlossen für die moderne Wissenschaft der Psychoanalyse nach Freud oder Jung, ebenso wie für alternative medizinische Methoden. Sie suchten nach Weisheit im Christentum genauso wie auch in anderen Religionen, insbesondere im Buddhismus und Hinduismus. Der Glaube an die Reinkarnation war unter den Theosophen nichts Ungewöhnliches, sondern wurde sogar zu deren Markenzeichen. Im Gegensatz zum christlichen Glauben wurde Religion nicht im lutherischen Sinne als „sola gratia“ verstanden, sondern eher in einem gnostischen Sinne als Weg der Erlösung durch individuelle Vervollkommnung. Daher verwundert es auch nicht, dass zahlreiche Theosophen zugleich auch Mitglieder von Freimaurerlogen waren. Während die englischsprachige Welt dieses Lebensgefühl als Theosophie bezeichnete, entwickelte sich im deutschen Sprachraum mehr die Anthroposophie in der Variante von Rudolf Steiner. Mit den Kirchen im eigentlichen Sinne hatten Theosophen, wie auch Anthroposophen kaum etwas im Sinne, dennoch waren einige wenige von ihnen jedoch vor allem von der katholischen Liturgie und den kirchlichen Sakramenten fasziniert. In diesem Geist entstanden sowohl die Liberalkatholische Kirche, als auch die anthroposophische Christengemeinschaft. Beide Gruppen waren natürlich randständig und vertraten niemals die Mehrheit der kirchlich distanzierten Theosophen oder Anthroposophen. Für die Liberalkatholiken kann gesagt werden, dass diese sich (zumindest in Amerika) weder jemals über ein gemeinsames „gnostisch-esoterisches“ Glaubensbekenntnis, noch über eine gemeinsame „Moral“ definiert haben. Das unbedingt Verbindende fand sich allein in der ritengenauen Feier der Liturgie. Der Glaube an sich blieb damals weitgehend individuell und wird heute nicht selten traditionell christlich definiert.
Eine gute Generation später kam es 1941 zu einer Spaltung innerhalb der liberalkatholischen Bewegung. Der amerikanische Regionalbischof Charles Hampton bezeichnete den Glauben an die theosophischen Überzeugungen als rein private Ansichten und distanzierte diese deutlich vom verbindlichen Glauben der liberalkatholischen Kirche. Hampton war der Überzeugung die Kirche damit wieder auf den von Wedgwood und Leadbeater vorgegebenen Weg zurückzu- führen. Dagegen stand der seit 1934 leitende Bischof Frank W. Pigott (London), der für die liberalkatholische Kirche eine deutlichere theosophische Identität schaffen wollte, welche sich dann im hauptsächlich europäischen Zweig verwirklichen sollte. Der größere Teil der Liberalkatholiken in Amerika folgte Hampton. Die Leitung der nun Liberal Catholic Church International genannten Kirche wurde ab 1943 von Ray Marshall Wardall und ab 1955 von Edward Murray Matthews geleitet. Dieser wiederum konsekrierte am 2. Oktober 1955 William Harry Daw zum Bischof, welcher von 1970-1974 auch leitender Bischof der Liberal Catholic Church International sein sollte.
Auch wenn die Liberalkatholische Bewegung heute keine Einheit mehr bildet, so kann doch nicht bestritten werden, dass in ihr das historische Bischofsamt in apostolischer Sukzession stets sowohl in konkreter kirchlicher Realität, als auch in rechter Intention weitergegeben wurde. Da sich mittlerweile jedoch alle liberalkatholischen Zweige für die Ordination von Frauen zu den geistlichen Ämtern ausgesprochen haben, wird in diesen Gemeinschaften, wie auch in zahlreichen altkatholischen und anglikanischen Kirchen in wenigen Generationen kein (an röm.-kath. und orthodoxen Standards gemessen) gültiges Bischofsamt mehr existieren.
William Harry Daw (1902-1986) war von 1929 bis 1934 Priester der anglikanischen Gemeinde Johannes der Evangelist in Hamilton (Kanada). Er war ein Vertreter der anglo-katholischen Richtung und geriet durch liturgische Reformen in Konflikt mit seiner Kirchenleitung, welche ihn schließlich 1934 aus dem Dienst der anglikanischen Kirche entließ. Offenbar ging der größere Teil der Gemeinde mit Daw, welcher unmittelbar nach seiner Entlassung eine ehemals presbyterianische Kirche übernehmen konnte, welche er Franz von Assisi nannte und dort eine selbständige anglo-katholische Gemeinde etablierte. Daw versuchte, letztlich erfolglos, bis 1937 die Gemeinschaft mit der anglikanischen Kirche wiederherzustellen. Um die Gemeinde, welche er nun als altkatholisch bezeichnete, in Gemeinschaft mit einen Bischof in apostolischer Sukzession zu stellen, bat er noch im selben Jahr den liberalkatholischen Bischof Charles Hampton die Aufsicht über St. Franziskus zu übernehmen. 1948 schloss sich Daw mit weiteren Priestern und seiner Gemeinde der Liberalkatholischen Kirche offiziell an. 1955 wurde dann die Liberalkatholische Kirche von Kanada gegründet, zu deren ersten Bischof William Harry Daw geweiht wurde. Die kanadische Kirche, welche von Anfang an frei von allen theosophischen Einflüssen war nannte sich zwar liberalkatholisch, verstand sich jedoch theologisch als altkatholisch. Am 5. Oktober 1975 wurde Joseph Gérard Alphonse LaPlante in Hamilton zum Priester und am 30. September 1979 zum Bischof geweiht. Im selben Jahr gründete Bischof LaPlante in Vancouver die Old Catholic Church of British Columbia.
Sukzessionslinie A der Old Catholic Church of British Columbia ausgehend vom alt-kath. Erzbischof von Utrecht Gerhardus Gul
1.Gerardus Gul wurde am 11. Mai 1892 in Hilversum von Casparus Johannes Rinkel zum Erzbischof von Utrecht konsekriert
2.Arnold Harris Mathew wurde am 28 April 1908 in Utrecht von Erzbischof Gerardus Gul von Utrecht zum Missionsbischof für England konsekriert
3.Fredrick Samuel Willoughby wurde am 28. Oktober 1914 von Arnold Harris Matthew für die Old Catholic Church of England konsekriert
4.James Ingall Wedgwood wurde 13. Februar 1916 von Fredrick Samuel Willoughby für die Old Catholic Church of England konsekriert
5.Charles Webster Leadbeater wurde am 22. Juli 1916 von James Ingall Wedgwood für die Liberal Katholische Kirche (Australien) konsekriert
6.Ray Marshall Wardall (1877-1953) wurde am 7. Okktober 1926 von Charles Webster Leadbeater und George Sydney Arundale für die Liberal Katholische Kirche (USA) konsekriert
7.Edward Murray Matthews(1898-1985) wurde am 14. September 1947 von Ray Marshall Wardall für die Liberal Katholische Kirche (USA) konsekriert
8.William Harry Daw (1902-1986) wurde am 2. Oktober 1955 von Edward Murray Matthews für die Liberal Katholische Kirche (Kanada) konsekriert
9.Donald Berry wurde am 06. Juni 1971 von William Harry Daw und John Henry Vincent Russell für die Liberal Katholische Kirche (Kanada) konsekriert
10.Joseph Gérard Alphonse LaPlante wurde am 30. September 1979 von Bischof Donald Berry und Bischof John Henry Vincent Russell für die Old Catholic Church of British Columbia konsekriert
11.Jürgen Schmode wurde am 3. Juni 2007 von Bischof Joseph Gérard Alphonse LaPlante und Bischof Hilario Cisneros für die Old Catholic Church of British Columbia konsekriert
Sukzessionslinien B & C
Über die nationalkatholische Bewegung zum Altkatholizismus
Der 1888 in Rio de Janeiro (Brasilien) geborene Carlos Duarte Costa wurde 1924 von Papst Pius XI. zum röm.-kath. Bischof von Botucatu ernannt und durch Sebastian Leme da Silveira Cintra im selben Jahr konsekriert. Während der dreißiger und vierziger Jahre geriet er in politischen Konflikt mit dem diktatorischen Regime seines Landes unter Getúlio Dornelles Vargas. Die Regierung sorgte 1937 für die Absetzung Duarte Costas als Bischof seiner Diözese und inhaftierte den unbequemen Kirchenmann in den Jahren 1944/45. Mit dem vorübergehenden Regierungswechsel 1945 kam der Bischof wieder auf freien Fuß. Enttäuscht von der politisch lavierenden Haltung des Vatikans gründete er noch im selben Jahr die Katholisch-Apostolische Kirche Brasiliens. Seine theologischen Positionen waren durch die Ablehnung des päpstlichen Unfehlbarkeitsdogmas, der Zölibatspflicht, sowie der lateinischen Liturgiesprache geprägt. Er setzte sich für die Armen ein (wofür er als Kommunist beschimpft wurde) und widersetzte sich jeder kirchlichen Kooperation mit Faschisten. Die durch Duarte Costa gespendeten Weihen wurden durch die röm.-kath. Kirche nie in Zweifel gezogen. So konsekrierte Duarte Costa am 15. August 1945 den ursprünglich anglikanischen Priester Salomão Barbosa Ferraz zum Bischof der Katholisch-Apostolischen Diözese São Paulo. Ferraz wechselte jedoch 1959 in die röm.-kath. Kirche, ohne dass er erneut - sub conditione - zum Bischof geweiht worden wäre. Als Konzilsvater nahm er an allen Sitzungen des Vatikanums II teil. Während der fünfziger Jahre bemühte sich Duarte Costa um Ausbreitung der Nationalkatholischen Bewegung auch in andere Länder Nord- und Südamerikas. Er starb 1961, seine Kirche umfasst heute ca. 500 000 Mitglieder in 22 Diözesen.
Die Mexican National Catholic Church war 1925 zu Beginn des mexikanischen Bürgerkrieges in stark anti-römischer Haltung entstanden und kann durchaus mit der deutschen altkatholischen Kirche zur Zeit des Kulturkampfes verglichen werden. Nachdem sich der mexikanische Staat jedoch ab 1929 wieder an die röm.-kath. Kirche annäherte, verlor die nationalkirchliche Bewegung rasch an Bedeutung. In den fünfziger Jahren kam es zu einer Annäherung an die Katholisch-Apostolische Kirche Brasiliens unter Duarte Costa, welcher 1954 mit Emile Federico Fairfield Rodriguez y Durand auch einen Bischof der mexikanischen Kirche weihte. Daher wird die Kirche seitdem auch als Katholisch-Apostolische Kirche Mexikos bezeichnet. Theologisch kam es in den folgenden Jahren zu einer starken Annäherung an die Orthodoxie. In Folge dieser Entwicklung bezeichnete sich die Kirche auch als orthodox-apostolische Kirche von Mexiko. 1972 kam es zu einer Massenkonversion von 10.000-20.000 Personen in die Orthodoxe Kirche von Amerika. Bischof Emile Federico Fairfield Rodriguez y Durand beteiligte sich jedoch nicht an dieser Konversion und versuchte seine Kirche durch die Stürme der Zeit zu lenken. Die folgende Annäherung an mehre kleine altkatholische Kirchen in Nordamerika war durchaus auch eine Rückkehr zu den historischen Ursprüngen. War doch der erste Bischof der Mexican National Catholic Church 1926 durch Bischof Carmel Henry Carfora (Old Roman Catholic Church von Nordamerika) in der Weihelinie von Arnold Harris Mathew konsekriert worden. Unter anderem wurde auch der Priester Juergen Bless von der „German Old Catholic Church in Kalifornien“ zum Bischof seiner Kirche geweiht. Der aus Hamburg stammende Jürgen Bless leitete bis zu seinem Tode über drei Jahrzehnte seine Kirche an der Westküste der USA. Er konsekrierte nun den ehemals röm.-kath. Priester Hilario Cisneros (welcher seit 2013 Geistlicher der Episcopal Diocese of Western North Carolina ist) zum Bischof, dieser wiederum war 2007 an der Konsekration von Bischof Jürgen Schmode von der Old Catholic Church of British Columbia beteiligt.
Sukzessionslinie B der Old Catholic Church of British Columbia ausgehend vom röm.-kath. Erzbischof von Rio de Janeiro Joaquim Kardinal Arcoverde de Albuquerque Cavalcanti
1.Kardinal Mariano Rampolla del Tindaro konsekrierte am 26. Oktober 1890 Joaquim Arcoverde de Albuquerque Cavalcanti zum Bischof der Diözese von Goiás
2.Der Erzbischof von Rio de Janeiro (seit 1897), Joaquim Kardinal Arcoverde de Albuquerque Cavalcanti, konsekrierte Sebastian Leme da Silveira Cintra am 4. Juni 1911 zum Weihbischof desselben Bistums
3.Kardinal Sebastian Leme da Silveira Cintra (Erzbischof (seit 1916) konsekrierte am 8. Dezember 1924 Carlos Duarte Costa zum Bischof der Diözese Botucatu
4.Carlos Duarte Costa, seit 1945 Erzbischof der Katholisch-Apostolischen Kirche von Brasilien, konsekrierte am 15. August 1954 Emile Federico Rodriguez y Fairfield für die Mexican National Catholic Church
5.Emile Federico Rodriguez y Fairfield konsekrierte 20. 03.1977 Paul Christian Schultz für die Mexican National Catholic Church
6.Paul Christian Schultz konsekrierte am 4. Januar 1986 Juergen Bless für die (German) Old Catholic Church (Kalifornien)
7.Juergen Bless konsekrierte am 10. Mai 2003 Hilario Cisneros für die (German) Old Catholic Church (Kalifornien)
8.Hilario Cisneros konsekrierte am 3. Juni 2007 Jürgen Schmode für die Old Catholic Church of British Columbia
Sukzessionslinie C der Old Catholic Church of British Columbia ausgehend vom alt-kath. Erzbischof von Utrecht Gerhardus Gul über die Old Roman Catholic Church und die Mexican National Catholic Church
1.Gerardus Gul wurde am 11. Mai 1892 in Hilversum von Casparus Johannes Rinkel zum Erzbischof von Utrecht konsekriert
2.Arnold Harris Mathew wurde am 28 April 1908 in Utrecht von Erzbischof Gerardus Gul von Utrecht zum Missionsbischof für England konsekriert
3.Rudolph de Landas Berghes wurde am 29. Juni 1913 in London von Arnold Harris Mathew zum Bischof Old Catholic Church of England konsekriert
4.Carmel Henry Carfora wurde am 3. Oktober 1916 von Rudolph de Landas Berghes zum Bischof der Old Roman Catholic Church von Nordamerika konsekriert
5.José Macario López y Valdes wurde am 17. Oktober 1926 von Carmel Henry Carfora zum Bischof der Mexican National Catholic Church konsekriert
6.Alberto Luis Rodriquez y Duran wurde am 27. März 1930 von José Macario López y Valdes zum Bischof der Mexican National Catholic Church konsekriert
7.Emile Federico Rodriguez y Fairfield wurde am 12. März 1955 von Alberto Luis Rodriquez y Duran zum Bischof der Mexican National Catholic Church konsekriert
8.Paul Christian Schultz wurde am 20. März 1977 von Emile Federico Rodriguez y Fairfield zum Bischof für die Mexican National Catholic Church konsekriert
9.Juergen Bless wurde am 4. Januar 1986 von Paul Christian Schultz zum Bischof für die (German) Old Catholic Church (Kalifornien) konsekriert
10.Hilario Cisneros wurde am 10.Mai 2003 von Juergen Bless zum Bischof für die (German) Old Catholic Church (Kalifornien) konsekriert
11.Jürgen Schmode wurde am 3. Juni 2007 von Hilario Cisneros für die Old Catholic Church of British Columbia zum Bischof konsekriert
Die Altkatholische Kirche von Britisch Columbia
Von Klaus Mass
Formal wurde die Old Catholic Church of British Columbia mit der Bischofsweihe von Joseph Gérard Alphonse LaPlante in Hamilton am 30. September 1979 gegründet. Faktisch besteht die Kirche jedoch bereits seit Juli 1921. Die Ursprungsgemeinde entstand aus der ersten Missionsreise des Liberalkatholischen Regionalbischofs von Nordamerika Irving Cooper (1882-1935) nach Kanada, welche ihn auch nach Vancouver führte. Aus der ersten Eucharistiefeier, damals noch in einem Hotel, sollte die Gemeinde St. Raphael erwachsen, welche aus dem Wunsch zahlreicher Menschen nach einem erneuerten Katholizismus in den kommenden zwölf Jahren durch den Arbeiterpriester J. P. Kirk konstituiert werden konnte.
Ab 1931 wurde die Gemeinde durch den ehemals röm.-kath. Ordenpriester Henry Barney (O.M.I.) übernommen und von ihm über dreißig Jahre bis in die sechziger Jahre hinein geführt. Der ehemalige Ordensmann brachte das Profil seiner früheren Gemeinschaft in die Gemeinde ein: Missionsarbeit, Dienst an den Armen, Marienverehrung.
Dieses Profil prägt die Gemeinschaft bis heute: „Unsere Geistlichkeit wird nicht bezahlt. Wir sind Arbeiterpriester (verheiratete und zölibatäre), die mit weltlichen Jobs für ihren Lebensunterhalt sorgen. Die Mehrheit der Besucher unserer Kirche ist sehr unterschiedlich ethnisch, sozial, religiös. Alle Menschen sind willkommen. Wir haben viele Beerdigungen, bei denen nur der Priester und die Verstorbenen zugegen sind. Wir glauben, dass jeder Mensch gleichermaßen im Leben und im Tod mit Respekt behandelt werden sollte. Wir bringen die Sakramente an diejenigen, die in Not sind. Wir besuchen auch Patienten in unseren städtischen Krankenhäusern, die aus irgendeinem Grund Ihren Glauben verloren oder verlassen haben oder keinen haben. Wir speisen die Armen, die an unsere Tür klopfen.“
Dieses Ideal der Kirche wird durch eine einfache aber bodenständige katholische Spiritualität getragen, nach Möglichkeit mit täglicher Messe, Rosenkranz oder eucharistischer Anbetung. Die Liturgie wird in einer an die liturgische Bewegung der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts erinnernden Reformvariante der römischen Messe gefeiert. Bereits während der Amtszeit von Henry Barney lösten sich die nordamerikanischen Liberalkatholiken zunehmend von den theosophischen Ideen. In diesem Sinne wurde die Liberal Catholic Church International 1941 unter Leitung von Charles Hampton gegründet. Diese Entwicklung verstärkte sich 1948 durch den Beitritt des anglo-katholischen Priesters William Harry Daw. Unter seiner Leitung wurde 1955 die Liberalkatholische Kirche von Kanada gegründet, zu deren erstem Bischof Daw dann auch geweiht wurde. Die kanadische Kirche, welche von Anfang an frei von allen theosophischen Einflüssen war, nannte sich zwar liberalkatholisch, verstand sich jedoch theologisch als altkatholisch.
Henry Barney, baute nicht nur eine lebendige Gemeinde um sich auf, sondern auch eine priesterliche Gemeinschaft. Zwei Jahre vor seinem Tod konnte 1962 das heutige Kirchengebäude durch die Gemeinde erworben werden. In diesem Umfeld fand Joseph Gérard Alphonse LaPlante Anfang der siebziger Jahre seine geistliche Heimat und priesterliche Berufung. 1975 wurde er zum Priester geweiht und mit der Seelsorge in St. Raphael beauftragt. Er sollte es sein, der nun den letzten konsequenten Schritt ging, indem er sich von der Bezeichnung liberalkatholisch verabschiedete und seine Kirche ab 1979 auch formal als altkatholische Kirche bezeichnete.
Im Laufe der Jahrzehnte haben sich weitere Gemeinden der altkatholischen Kirche von British Columbia angeschlossen, unter diesen auch eine ehemalige anglikanische Pfarrei. 1995 konnte der ursprünglich lutherische Geistliche Jürgen Schmode zum Diakon und 1996 zum Priester der Old Catholic Church of BC geweiht werden. Seit Anfang der 2000er Jahre sind enge Beziehungen zur deutschen alt-katholischen Kirche erwachsen, aus denen der Wunsch erwuchs, Teil der Utrechter Union zu werden. 2006 schrieb dann Erzbischof Joris Vercamen an die kanadische Kirche und präsentierte den zukünftigen Weg.
Der Erzbischof von Utrecht lud den Bischof der kanadischen Kirche zur Teilnahme an der altkatholischen Bischofskonferenz ein. Zunächst jedoch im Sinne einer Probephase bis 2012 ohne Stimmrecht. Bezüglich der apostolischen Sukzession sieht er keine Schwierigkeiten, da die Weihen stets im kirchlichen Kontext und mit rechter Intention gespendet worden seien. Gegen die Haltung der Utrechter Union erhoben sich sofort heftige Proteste aus der anglikanischen Kirche. Nach dem Ausscheiden der PNCC hatte sich die Utrechter Union für unfähig erklärt, Gemeinden in Nordamerika anzunehmen und alle Gruppen, welche sich dem Altkatholizismus anschließen wollten, an die amerikanische Episkopalkirche verwiesen. Die Anglikaner fühlten sich übergangen und opponierten gegen die Aufnahme der altkatholischen Kirche von British Columbia in die Utrechter Union. Ihr wirkmächtigster Fürsprecher war der damalige deutsche Bischof Joachim Vobbe. Er versteifte die Diskussion darauf, dass die traditionelle katholische Frömmigkeit der Kanadier (ähnlich wie die der Polnisch-Katholischen Nationalkirche in den USA) nicht zur altkatholischen Wirklichkeit Europas passe und setzte wohl, mit Rücksicht auf die anglikanische Ökumene, gegen den Willen von Erzbischof Vercammen deren Ausschluss aus der Utrechter Union durch. Der Kirche wurde empfohlen Teil der anglikanischen Gemeinschaft zu werden.
Im Jahre 2007 wurde der deutschstämmige Priester Jürgen Schmode durch Joseph Gérard Alphonse LaPlante zum Bischof der Old Catholic Church of BC konsekriert. Über seinen Cokonsekrator Hilario Cisneros kann die kanadische Kirche ihre apostolische Sukzession nun nicht mehr nur auf den altkatholischen Erzbischof von Utrecht, sondern auch auf den röm.-kath. Erzbischof von Rio de Janeiro zurückführen.
2010 erschien folgende Erklärung des röm.-kath. Erzbistums von Quebec:
1. Die Priesterweihe innerhalb der altkatholischen Kirche von BC ist gültig
2. Die Sakramentenspendung durch Priester dieser Kirche ist gültig
3. Die Eucharistie darf von röm.-kath. Gläubigen in dieser Kirche in Notfällen (physische oder moralische Unmöglichkeit den RC Gottesdienst aufzusuchen oder Lebensgefahr) empfangen werden. Gegenwärtig diskutieren die röm.-kath. Bischöfe, ob auch die konfessionsverschiedene Ehe als ein solcher Notfall zu sehen sei.
4. Bei Taufen innerhalb der altkatholischen Kirche von BC gilt, sind und bleiben die Eltern römische Katholiken, so ist auch das Kind römisch. Wechseln die Eltern in die altkatholische Kirche, so ist auch das Kind altkatholisch.
5. In der altkatholischen Kirche getaufte Kinder können in der röm.-kath. Kirche zur Erstkommunion und zur Firmung gehen, werden dadurch dann allerdings auch röm.-katholisch. Eine Taufurkunde muss vorliegen.
Das Verhältnis des katholischen Bistums der Altkatholiken in Deutschland zur Old Catholic Church of BC ist heute folgendes:
Seit dem Ausscheiden der kanadischen Kirche aus der Utrechter Union bestand zwar keine formale Kirchengemeinschaft zwischen beiden Kirchen mehr, doch eine faktische. So war es den Geistlichen der Old Catholic Church of BC stets möglich in altkatholischen Gottesdiensten in Deutschland zu zelebrieren oder zu konzelebrieren und auch Sakramente (z.B. die Taufe) zu spenden.
Bischof Matthias Ring: Brief an Bischof LaPlante vom 24. Januar 2013
„Es steht aber außer Frage, dass Angehörige Ihrer Kirche ohne Einschränkungen an den Gottesdiensten der Alt-katholischen Kirche Deutschlands teilnehmen können, einschließlich der Kommunion, so wie es sicherlich auch im umgekehrten Fall möglich ist.“
Da die Old Catholic Church of BC allerdings seit 2018 in voller Kirchengemeinschaft mit der Christ-Katholischen Kirche in Deutschland steht, hat Bischof Ring die Konzelebrationsgemeinschaft mit den Geistlichen der kanadischen Kirche aufgekündigt.
Aus Sicht von Bischof Ring sei es ein unfreundlicher Akt der kanadischen Kirche sich an der Etablierung einer zweiten altkatholischen Kirche in Deutschland zu beteiligen. Bischof LaPlante wies den Ausdruck "Unfreundlicher Akt" als unangemessen zurück und rief alle Beteiligten dazu auf, sich mehr von Nächstenliebe, denn von Bosheit leiten zu lassen. Trotz allem bleibt es erfreulich, dass die seit 2013 bestehende Einladung zum gegenseitigen Eucharistieempfang für die Mitglieder beider Kirchen durch Bischof Ring nicht widerrufen wurde.