Zeitschrift für Theologie, geistliches Leben und christliche Kultur
„Moving forward“ - Synodenmotto des Prime Bishops
Wir gehen nicht nur zur Kirche, wir sind Kirche!
Pater Gerhard Seidler berichtet von der Synode aus Oslo
Der drückenden Hitze Süddeutschlands entkommen und eingetaucht in das wohltuende Klima eines norwegischen Sommers begrüßt Regen die fünfköpfige Delegation aus Deutschland, die zur Synode der Nordisch-Katholischen Kirche nach Oslo gereist war.
Zunächst gab Prime Bishop Anthony Mikovsky den Synodalen eine Analyse der momentanen kirchlichen Situation aus seiner Sicht. Als synodale Kirche, die nicht nur von Oben nach Unten hierarchisch organisiert ist, müssen wir unsere Position stets neu im Hier und Heute finden. Ermutigte Christen, die in Jesus Christus ihre Mitte haben – das sollen unsere Gemeinden und ihre Mitglieder sein. Dabei ist der jeweils konkrete Lebensort, der Ort an welchem wir Christus begegnen, der Ort, in dem der österliche Blick Jesu auf uns und unsere Mitmenschen gerichtet ist. Und nur dort können die Statuten und Grundlage unserer Kirche „zum Leben erweckt“ werden. Katholischer Geist im Sinne des „Vinzentinischen Kanons“ (Vinzenz von Lerin) ist auch heute noch der Schlüssel für eine „goldene Zeit des katholischen Wegs“. Dies bedeutet, dass die Begrifflichkeiten der ersten sieben ökumenischen Konzilien behutsam in das Jetzt – in das hier und heute - hineinbuchstabiert werden wollen. Deshalb ist unsere Kirche von ihrem Auftrag und ihrer Natur her, eine Kirche des Dialogs, des Dialogs mit den eigenen Gläubigen und mit den Christen anderer Gemeinschaften. Als Realisten müssen wir dabei allerdings erkennen, dass der Dialog mit der Römisch-Katholischen-Kirche gegenwärtig kaum existentiell tiefere Ergebnisse bringen wird. Dies scheint zuallererst an der hierarchisch–globalen Verfasstheit der römischen Kirche zu liegen, welche in unseren Augen im Widerspruch zur autonomen bischöflichen Struktur der synodalen Ortskirche steht. Umso erwartungsvoller blicken wir auf die Gespräche mit verschiedenen orthodoxen und anglikanischen Kirchen.
Fruchtbare Dialoge haben als Voraussetzung, dass sie geistiges Leben ermöglichen. Daher muss der Dialog nicht nur theologisch geführt werden, sondern auch mitten im Leben stehen und Antworten auf die Fragen von Heute geben. Der zentrale Dreh- und Angelpunkt dabei ist, wie wir die Feier der Eucharistie verstehen und sie in unseren Gemeinden begehen. Die Kirche hat immer eine örtliche Struktur, dies muss allen bewusst sein: So kann die Ekklesia kaum anderes verstanden werden, denn als lebendige Gemeinde, die um ihren Bischof versammelt ist, mit ihm lebt und Gottesdienst feiert.
Die konkrete Aufgabe an die Gemeinden vor Ort lautet heute den jeweiligen sozio-kulturellen Rahmen zu übersteigen. Diese Forderung erwächst aus dem Konflikt, welcher sich zwischen kirchlicher Kultur und gesellschaftlicher Kultur, in Europa vielleicht noch schneller als in den USA, mit zunehmender Geschwindigkeit entwickelt. In dieser Auseinandersetzung ergeht der Aufruf an die einzelnen Gemeinden sich selbst treu zu bleiben, kein aufgeweichtes und verwässertes „Christ-Sein“ zu leben, sondern kleine und dennoch starke Gemeinschaften aus den Quellen des Christseins zu bilden. „Die Zwölf“, die der Herr, erwählt hat, können das Maß sein – aber auch die „zwei oder drei, die in seinem Namen versammelt“ sind, machen Kirche sicht- und erlebbar. Um „Licht in der Welt“ oder „Salz in der Suppe“ sein zu können, will der Glaube zeugnisgebend gelebt und der Gottesdienst entsprechend erlebt werden. Daher gilt: wir sind Kirche und gehen nicht nur zur Kirche! Die Grundlage einer synodal verfassten Kirche bilden gut informierte und unterrichtete Menschen, mündige Christen. Eine solche Gemeinde zu bilden zählt zu den Hauptaufgaben des Klerus. So kann das pilgernde Gottesvolk auch in unserer Zeit, mit unterschiedlichen Berufungen, den Weg in die Zukunft gemeinsam beschreiten. Als „Road Map“ sollte dabei gelten, nur wer die eigenen Quellen und Traditionen kennt und lebt, ist auch in der Lage – als starke Kirche - mit anderen auf Augenhöhe im Dialog zu stehen.
Moderiert von unserem Bischof Roald Nicolai stellten sich im Anschluss an den Vortrag des Prime Bishops die Gemeinden in Skandinavien, sowie die Administraturen in England, Frankreich, Deutschland (Ungarn) und Italien vor. Es folgte die Synodale Diskussion.
Oslo von seiner schönsten Seite erlebten wir am Samstag unter Führung eines befreundeten Professors für Kunstgeschichte: Kirchenkunst Norwegens im Kulturhistorische Museum, die Edvard Munch Ausstellung in der Nationalgallerie mit den weltbekannten Werken „Der Schrei“ und „Madonna“ und das Wikingerschiff-Museum waren die Höhepunkte dieser Führung. Eine Pontifikalvesper in der kleinen Kathedralkirche „St. Johannes der Täufer“ und ein reichhaltiges Mahl im Gästehaus der Diakonissen rundeten das Geschehen dieses Tages ab. Am Sonntag, dem Tag des Herrn stand die Feier der Eucharistie – die Danksagung - im Mittelpunkt der Synode. Die Gemeinde von Oslo, die Synodalen der Kirche und der ganze versammelte Klerus feierten mit unsern Bischöfen den Gottesdienst. Die Sangeskraft der norwegischen Glaubensgeschwister war phänomenal. Ein Church-Lunch beschloss den offiziellen Teil dieser ereignis- und gesprächsreichen drei Tage. Zusammen mit den anderen ausländischen Gästen waren wir an diesem Abend noch zum Dinner im Hause unseres Bischofs eingeladen. Elch und vieles mehr ließen die „norwegischen Tage“ ausklingen. Montag. 4:30 Uhr Wecken und dann um 7°° Uhr Abflug von Oslo-Gardermoen. Zwei Stunden später hatte uns München und die Christ-Katholische Kirche in Deutschland wieder. Einfach schön war es, zu erleben welch große Bandbreite unsere Ecclesia abdeckt, wie bunt der Blumenstrauß ist, der mit ihr gebunden worden ist. Und das kann noch mehr werden. Beeindruckend war während der ganzen Zeit: die Fröhlichkeit und Herzlichkeit, die uns von früh bis spät entgegengebracht wurde; die großherzige Gastfreundschaft, die wir erleben und genießen durften. Besonderer Dank gilt Kirsten Flemestad und dem Vorbereitungskomitee, welches die Synode organisiert und uns, wie alle anderen Gäste auch mit Rat und Tat „durchgetragen“ hat.
Synodenbericht für die Christ-Katholische Kirche in Deutschland und Ungarn
Sehr geehrter Prime Bishop, lieber Bischof Roald, liebe Schwestern und Brüder,
ich darf Ihnen folgenden Bericht über die Situation unserer Kirche in Deutschland und Ungarn geben. Mittlerweile existieren wir seit mehr als drei Jahren und sind zu einer bescheidenen ekklesiologischen Realität geworden. Im Umfeld unserer Gemeinschaft gibt es mittlerweile ca. 100 Menschen. Wir versammeln uns an vier Gottesdienststationen, welche alle in Süddeutschland liegen. Zu unserem Klerus gehören fünf aktive Priester, sowie ein Pfarrer im Ruhestand. Die Priester werden durch drei Diakone in ihrem Dienst unterstützt. Zusätzlich existiert eine kleine Mission unserer Kirche in Ungarn mit zwei Priestern. Von den elf Geistlichen der deutschen Administratur gehören drei dem Orden von Port Royal mit der Abtei St. Severin unter Leitung von Abt Michael an.
Zu den anstehenden Aufgaben unserer Kirche in Deutschland gehört es nicht nur weitere Gemeinden, möglichst auch im Norden des Landes zu errichten, sondern vor allem auch ein noch deutlicheres kirchliches Bewusstsein bei unseren Mitgliedern und Freunden zu wecken. Dies möchten wir sehr gerne, auch um weit entfernt lebende Menschen einzubeziehen, durch gemeinsame Einkehrtage, Exerzitien und theologische Tagungen erreichen. Denkbar wären auch Wallfahrten, z.B. im Sinne einer internationalen Wallfahrt der Union of Scranton nach Rom, Jerusalem oder Trondheim.
Unsere Bemühungen in der Ökumene Fuß zu fassen konnten bisher nur zum Teil realisiert werden. Kurz nach unserer Kirchengründung wurde ich durch den Apostolischen Nuntius in Berlin empfangen. Der Prime Bishop konnte bei seinem Deutschlandbesuch vor gut zwei Jahren einen Vertreter der röm.-kath. Kirche in Augsburg treffen. Bischof Roald und Generalvikar Ottar Myrseth begleiteten mich im vergangenen Jahr zum Internationalen Luther Symposium nach Erfurt, wo wir hochrangigen Kirchenvertretern verschiedener Konfessionen begegnen durften. Ein offizieller Dialog mit der röm.-kath. Kirche konnte aufgrund der Zurückhaltung der deutschen Bischofskonferenz bisher leider nicht hergestellt werden. Sehr freundliche Aufnahme haben wir bei der Selbständig Evangelisch Lutherischen Kirche (SELK) gefunden, welche in enger Verbindung zur Missouri-Synode in den USA steht, sowie bei der deutschen Tochterkirche der Reformierten Episkopalkirche. Eine offizielle Verankerung unserer Kirche in der deutschen Ökumene bleibt als Aufgabe für die Zukunft bestehen.
Als sehr wichtiges Instrument unserer Arbeit hat sich unsere theologische Zeitschrift „Adfontes International – Mitteilungen aus der Union von Scranton“ erwiesen. Diese Zeitschrift ermöglicht es uns nicht nur unser eigenes altkatholisches Profil zu formulieren, sondern auch zahlreiche Kontakte in theologisch-akademische Kreise der Ökumene zu gewinnen.
Auf Grundlage der altkatholischen Tradition und der neueren liturgie-theologischen Erkenntnisse arbeiten wir gegenwärtig an einem eigenen Lektionar. Hierbei haben wir die unverzichtbare Hilfe des international anerkannten Spezialisten Prof. Dr. Georg Braulik OSB aus Wien gefunden.
In Zusammenhang mit unserer theologischen Arbeit habe ich auch zwei „Geschenke“ für unsere hier anwesenden Bischöfe mitgebracht. Zunächst ein Geschenk für Bischof Roald. Bisher habe ich mich immer gegen die Einführung von Subdiakonen in Deutschland ausgesprochen. Ich tat dies, weil es außerhalb der Piusbruderschaft nirgends mehr üblich ist Subdiakone zu bestellen. Mittlerweile kann ich mir diesen Dienst jedoch auch in unserer Kirche gut vorstellen. Der Subdiakonat bedeutet nicht nur eine Bereicherung unseres liturgischen und im Idealfall auch caritativen Dienstes, sondern er eignet sich auch als Brückenfunktion um, fromme, theologisch jedoch weniger ausgebildete Personen im Gemeindeaufbau fruchtbar zur Geltung kommen zu lassen.
Ein zweites „Geschenk“ habe ich für den Prime Bishop dabei. Wie bekannt ist, unterscheidet sich die Sakramentenlehre der PNCC in einem Punkt deutlich von der röm.-kath. Doktrin. Im Gegensatz zu Rom kennt die PNCC das Sakrament vom „Wort-Gottes“. Im Rahmen meiner theologischen Arbeit konnte ich mittlerweile einige katholische Theologen finden, welche die Verkündigung des Gotteswortes selbst entweder als antizipatives oder auch als auditives Sakrament benennen.
Auf diese Weise möchte ich natürlich nicht nur einfach mitteilen, dass die theologische Lehre der PNCC auch innerhalb der röm.-kath. Theologie, zumindest im deutschen Sprachraum eine gewisse Anerkennung erfährt, sondern auch fragen, ob uns ein solch innovatives Denken nicht auch in Zukunft hilfreich sein könnte? Diese Besonderheit der Polish National Catholic Church sollte nicht nur im Rahmen des Erneuerungs- und Zukunftsprozess der PNCC von Bedeutung sein, sondern könnte auch für die gesamte Union of Scranton zum Beispiel werden. Sowohl im theologischen Denken, als auch in der pastoralen Praxis sollten wir bei aller Orientierung an der Tradition durchaus mehr Mut zur Innovation zeigen.
Die PNCC hat unter der Leitung von Bischof Francis Hodur eine erstaunliche Kraft sowohl zum Aufbau, als auch zum kreativen theologischen Denken gezeigt und ich glaube, dass es uns allen gut täte, an diese Innovationskraft des Ursprungs für unsere Berufung zum Dienst in einer postchristlichen Gesellschaft zurückzukehren.
Herzlichen Dank.
Für die deutsche Administratur Generalvikar Klaus Mass
Impressum:
Redaktion: Klaus Mass, Kapellenstraße 7, 85254 Einsbach, 08131/5099735,
pfarramt-christ-katholisch@web.de
Namentlich gekennzeichnete Beiträge müssen nicht in jedem Fall mit der Lehrmeinung der CKK übereinstimmen. Leserbriefe sind jederzeit erwünscht.
Zwei Beiträge zur Debatte um die gesetzliche Regelung der Sterbehilfe in Deutschland
Begleiten bis in den Tod kontra Sterbehilfe
Von Prof. Dr. Patrick Sensburg, MdB
Die Gruppe, um die Bundestagsabgeordneten Thomas Dörflinger, Hubert Hüppe und Patrick Sensburg, hat am 19. Mai 2015 einen weiteren Gesetzentwurf zur Regelung der sog. Suizidbeihilfe vorgestellt. Am 2. Juli 2015 wurde er nun bereits in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Dieser Entwurf sieht vor, mittels eines neuen § 217 Strafgesetzbuch (StGB) Anstiftung und Beihilfe an einer Selbsttötung zu verbieten. Die bisherigen Regelungen zur sog. passiven Sterbehilfe, also etwa dem Abstellen lebenserhaltender Maßnahmen, werden durch den neuen Paragraphen nicht verboten. Die Beendigung einer Behandlung, die medizinisch nicht mehr angezeigt oder vom Patienten nicht mehr gewünscht ist, bleibt strafrechtlich erlaubt und zivilrechtlich zulässig. (vgl. § 223 StGB in Verbindung mit § 228 StGB, ebenso § 1901 a Abs. 3 BGB). Die guten Erfolge der Palliativmedizin sollen vielmehr gefördert und nicht behindert werden.
Mit dem neuen § 217 StGB sollen Anstiftung und Beihilfe zum Suizid unter Strafe gestellt und damit verboten werden. Es ist strafrechtlich anerkannt, dass eine Anstiftungs- oder Beihilfehandlung, auch ohne dass die Haupttat bestraft wird, selbst strafbar sein kann. Dabei soll es, im Gegensatz zu den anderen Entwürfen, beim vorliegenden Entwurf keine Ausnahmen für bestimmte Gruppen geben. Der Antrag geht davon aus, dass sich solche Ausnahmen in einem Gesetz kaum regeln lassen. Weder Ausnahmen für Berufsgruppen noch Aufzählungen von Krankheiten, bei denen der assistierte Suizid zulässig sein soll, werden der Einzigartigkeit von Krankheitsbildern gerecht. In extremen Einzelsituationen, bei denen z.B. keine Schmerztherapie hilft und großes Leiden besteht, bietet das Strafrecht auch heute schon Möglichkeiten, mangels Schuld ganz von Strafe abzusehen. Dies erwähnt der vorliegende Entwurf extra noch einmal ausdrücklich. Die Höchststrafe „bis zu 5 Jahren“ wird nur in schlimmen Ausnahmefällen in Betracht kommen. Nur so lässt sich aber Leben schützen und die Ausnahme wird nicht zur Regel, denn die Hilfe beim Selbstmord darf nicht zur Regel werden.
Bei dem sensiblen Thema „Sterbehilfe“ ist die Bedeutung der Begrifflichkeiten oft unklar, so dass die sog. „passive“ und „aktive“ Sterbehilfe häufig verwechselt werden. Ein klares Verständnis der Begriffe ist aber gerade aufgrund der Sensibilität des Themas wichtig.
Bei der aktiven Sterbehilfe wird dem Patienten ein unmittelbar tödlich wirkendes Mittel, z.B. das Pentobarbital verabreicht. Der Patient nimmt dieses nicht selber zu sich, sondern es wird ihm gegeben. Damit wird bewusst und vorsätzlich ein neuer Kausalverlauf in Gang gesetzt, der unmittelbar und kurzfristig zum Tode führen soll. Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland gem. § 216 StGB unter Strafe verboten.
Beim assistierten Suizid, wird dem Patienten das tödliche Mittel zur Selbsteinnahme zur Verfügung gestellt, weil er es sich nicht selber verschaffen kann oder will. Er führt es sich aber selber zu. Der Gehilfe billigt damit aber nicht nur die Wertentscheidung des Suizidenten, sondern er strebt selbst den Tötungserfolg durch notwendiges Handeln an. In anderen europäischen Ländern ist die Suizidassistenz verboten. So ist beispielsweise in Österreich, Italien, Finnland, Spanien, Polen und England sowohl der assistierte Suizid wie jede andere organisierte und gewerbliche oder private Mitwirkung am Suizid untersagt. In Deutschland ist dies bisher nicht der Fall, obwohl aus Befragungen hervorgeht, dass 93% der Bürger der Überzeugung sind, Suizidbeihilfe sei strafbar.
Unter der passiven Sterbehilfe versteht man hingegen den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen, bzw. deren Beendigung. Dies kann zum Beispiel geschehen, weil der Patient anhand einer Patientenverfügung derartige Maßnahmen ablehnt. Im Unterschied zur aktiven Sterbehilfe lässt man hier den natürlichen Sterbeprozess geschehen. Die passive Sterbehilfe bleibt von dem Gesetz unberührt und wird nicht angetastet. Gerade die gute Arbeit in Hospizen soll hier gefördert werden.
Der vorliegende Gesetzentwurf möchte an dem festhalten, was der Grundsatz der Unantastbarkeit der Würde des Menschen gebietet und trifft damit einer klare Wertentscheidung: Grundsätzlich ist aktive Sterbehilfe und Suizidassistenz verboten und nur in extremen Ausnahmefällen kann Suizidassistenz entschuldet sein. Dies entspricht der bisher gelebten Rechtsüberzeugung und ärztlichen Praxis. Diejenigen Entwürfe, die eine Freigabe der Suizidassistenz wollen, werden letztlich Ärzten die Entscheidung aufbürden, wer ein Sterbemittel bekommt und wer nicht. Im Ergebnis wollen Angehörige und besonders der Selbstmörder einen schnellen und schmerzfreien Tod. Diesen werden sie von einem Arzt wünschen. Palliativärzte belegen aber, dass durch eine gute Betreuung der immer wieder aufkommende Sterbewunsch sich regelmäßig in einen Lebenswunsch verkehrt. Oft will der Mensch in der letzten Lebensphase „nicht mehr so leben“ – leben will er aber doch. Der assistierte Suizid ist daher keine Sterbebegleitung, sondern das Beenden des Lebens, in Fällen, in denen der Tod noch nicht von alleine kommt. Dies wollen wir nicht.
Steht dem Gesetzgeber eine derartige Entscheidung tatsächlich zu?
Plädoyer für eine längere Diskussionsphase
Von Dr. Thomas Goppel, MdL
Verehrter, lieber Herr Pfarrer Mass,
die Thematik, die Sie mit der Debatte in ihrer Kirchenzeitung aufgreifen, die künftige gesetzliche Regelung für die letzte Lebensphase des Menschen, stellt sich nicht nur mir in zweierlei Hinsicht:
Zum einen bin ich überzeugter Christ und Katholik. Von daher teile ich seit der seinerzeitigen Diskussion um die Freigabe der Abtreibung die Einschätzung all derer, die das „Ja zum Leben“ für essentiell, für wichtiger halten als der jeweilige Anspruch anderer, im Lebensrecht des Nächsten eine Hierarchie von Zuständigkeiten zu bilden und zu akzeptieren, um so zur Entlastung, vor allem der rechtlichen Freistellung der verbleibenden Entscheider und Entscheiderinnen beizutragen. Die Argumentation, die seither in der Gesellschaft in der Grundeinsicht vorgetragen wird, dass es die Aufgabe der Menschen ist, lebensbejahend zu agieren und zu leben, galt schon in der damaligen Auseinandersetzung, gilt für mich bis heute. Insoweit lasse ich keinen Zweifel daran, dass ich in der Debatte um die gesetzliche Regelung der Sterbehilfe in Deutschland aus der eigenen Überzeugung heraus die Position der genannten Bundestagsabgeordneten teile, wonach mit Hilfe eines neuen § 217 im Strafgesetzbuch „Anstiftung und Beihilfe an einer Selbsttötung verboten“ werden. Geteilt wird auch die damit verbundene ausdrückliche Erklärung, wonach „die bisherigen Regelungen zur sog. passiven Sterbehilfe, also etwa das Abstellen lebenserhaltender Maßnahmen, durch den neuen Paragraphen nicht verboten“ werden. Insgesamt ändert das nichts an der Tatsache, dass eine gesetzliche Regelung für falsch gehalten ist, die die Beendigung des Lebens durch Dritte oder mit ihrer Hilfe ausdrücklich untersagt.
Wiederholen darf ich zur Erklärung, dass ich diese Haltung für mich persönlich anerkenne und gelten lasse. Das ändert nichts an der Tatsache, dass die gesellschaftliche Diskussion heute, die staatliches Vorgehen gesetzlich festlegt, unsere Haltung, die der Bürgerinnen und Bürger, insgesamt erfassen muss, wenn es darum geht, von Staats wegen zu würdigen, auch zu ahnden, ob und unter welchen Umständen aktive oder passive Sterbehilfe geleistet werden kann.
Glücklicherweise bin ich in diesem Herbst 2015 nicht gefordert, weil ich nicht dem Deutschen Bundestag, sondern „nur“ einem der Landtage angehöre. Und doch hat mich die gesellschaftliche Diskussion gepackt. Wenn man seit über 40 Jahren einem Parlament angehört und miterlebt hat, wie viele grundsätzliche Übereinkünfte aus 1974 bis heute ad acta gelegt worden sind, durch andere Vorgaben ersetzt, dann weiß jeder nachdenkliche Zeitgenosse, dass der Schritt, der Menschen (in welcher Einschränkung und Auswahl auch immer) das Recht einräumt, anderen durch Übernahme der Lebensendentscheidung die Verpflichtung zu nehmen, sich Gedanken über die letzte Zeit des Lebens (wieder und wieder) zu machen, die letzte Stunde im Dasein (wie übrigens die erste auch) zu erleben, alles andere als problemlos ist.
Mir ist bewusst, dass das christliche Menschenbild, das Ethos, nach dem wir unser Leben als Geschenk auf Zeit verstehen, in unserer sog. aufgeklärten Gesellschaft längst nicht mehr übereinstimmend gesehen wird. Nicht nur die Freidenker, die Vertreter auch anderer Religionen, erwarten vom Staat, dass er sie in ihrer Bürgerschaft ernst nimmt und im demokratischen Rechtsstaat tun lässt, was sie für unabänderlich richtig halten.
Im Wettbewerb dieser beiden Theorien entscheide ich mich für die Erstgenannte. Ob ich, wenn ich im Bundestag säße, am Ende tatsächlich für eine Stimmabgabe geradestünde, die es zwar dem überzeugten Katholiken und Christen erleichtert, im Einvernehmen auch mit der staatlichen Rechtsordnung das Leben zu Ende zu bringen, aber dem Andersdenkenden womöglich ein „schlechtes Gewissen“ einredet, da bin ich mir (noch) nicht absolut sicher. Warum soll ich schneller entscheiden als unsere Bundestagsabgeordneten? – Guter Rat ist teuer. Er kostet eine Definitiventscheidung Dritter. Steht uns die wirklich zu?
Lassen Sie uns die Diskussion nicht zu früh beenden!
Mit freundlichem Gruß
Dr. Thomas Goppel, MdL
Aus der Ökumene:
Neuer Leitender Bischof der Mariaviten gewählt
Bischof Marek M. Karol Babi, Bischof der Diözese Lublin-Podlaskiej wurde zum neuen Leitenden Bischof der Altkatholischen Kirche der Mariaviten gewählt.
Die Mariaviten gehören zu den sieben Mitgliedskirchen des polnischen Ökumenischen Rates. Die Wahl fand am 31. August in der Kirche „Heiligtum der Barmherzigkeit und Nächstenliebe“ in Plock während der zweiten Sitzung des Generalkapitels der Mariaviten statt. Zwei Tage zuvor war Marek M. Karol Babi, einer der bisherigen Pfarrer der Gemeinde Warschau, zum Bischof geweiht worden. Zu seinem Stellvertreter wurde Bischof Piotr M. Bernard Kubicki, aus der Pfarrei Lipka, gewählt. Die neue Kirchenleitung setzt sich von Amts wegen wie folgt zusammen: der Leitende Bischof, sein Stellvertreter, die Diözesanbischöfe, sowie die gewählten Priester: M. Ładysław Ratajczyk aus der Pfarrei Żarnówka, Tomasz Dariusz M. Daniel Mames aus den Pfarreien Gniazdow, Starcza und Koziegłowy und Zbigniew M. Nawara aus Wiśniew. Ferner sprach das Kapitel dem Bischof der Diözese Schlesien-Lodz, Zdzisław M. Włodzimierz Jaworski, sein Vertrauen aus. Der bisherige Leitende Bischof Michał M. Ludwik Jabłoński wurde für die Diözese Lublin-Podlasie ernannt. Bischof Karol M. Babi, geboren am 10. Mai 1975 in Warschau, wurde 1998 zum Priester geweiht. Er war Pfarrer in Sobotka und Leszno und seit 2008 in Warschau. Von 2007-2015 bekleidete er zugleich das Amt des Sekretärs der Altkatholischen Kirche der Mariaviten. Am 29. August wurde der Priester zum Bischof geweiht. Als Leitender Bischof wird er zugleich der Diözese Warschau-Plock vorstehen und dem Präsidium des Polnischen Ökumenischen Rates angehören. Die Kirche der Mariaviten zählt ca. 23.000 Mitglieder und ist Mitglied des Polnischen Ökumenischen Rates seit dessen Gründung (1946) und auch des Ökumenischen Rates der Konferenz Europäischer Kirchen.
Brennpunktthema Flucht:
Mensch, wo ist Dein Bruder?
”Ich bin hungrig gewesen und ihr habt mir zu essen gegeben. Ich bin durstig gewesen und ihr habt mir zu trinken gegeben. Ich bin ein Fremder gewesen und ihr habt mich aufgenommen. (…) Und der König wird antworten und zu ihnen sagen: Wahrlich, ich sage euch: Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan.“ (Mt. 25, 35 + 40)
Herr Jesus, du selber bist ein Flüchtling gewesen. Wir bitten dich für alle, die auf der Flucht sind vor Verfolgung und Not. Sei ihnen nahe, bewahre sie und gib ihnen einen Ort der Hoffnung und Zuflucht, sowie die Kraft zu Neuanfang und Integration.
FREMDE sind wir ALLE – FREUNDE können wir werden!
Impuls von Pater Gerhard Seidler
Wo bist du daheim? – Nirgends. Die Antwort vieler. Etwas sanfter klingt: „Ich weiß es nicht.“
Tief eingeschrieben waren meiner Großmutter, Jahrgang 1896, meiner Mutter (*1928) und meinem Vater (*1926) die Erfahrungen von Krieg und Evakuierung, von Flucht und Herbergssuche, von Hunger und Not. Oma hat Kaiserreich, Weimarer Republik, das Naziregime und die „Bundesrepublik“ erlebt, hat zwei Weltkriege überlebt, hat die Errungenschaft der Modere kennengelernt aber nicht verinnerlicht.
Vor allem aus ihren Erzählungen kenne ich die furchtbare Erfahrung der Vertreibung und der Flucht. Ein Koffer pro Kopf. Viehwagons, im Westen dann einfach an jedem Bahnhof einer abgekoppelt. Die „Rucksack-Deutschen“ waren da. Schlimmer war schon der Ausdruck „Hurenflüchtlinge“. Trotz allem (unser Gott ist ein „Trotz-allem-Gott): Irgendwann hat sich die Großfamilie dann wiedergefunden. Wohnungswechsel und manche Änderung im gewohnten Lebensalltag kamen später noch hinzu.
Ist es nicht merkwürdig, dass meine Generation die von diesen Flüchtlingserfahrungen von damals weiß, sich in der heutigen Flüchtlingsdebatte so wenig zu Wort meldet? Könnten nicht im Erinnern der eigenen Wurzeln sehr viel mehr Einfühlung, Verständnis und Solidarität entstehen? Wäre nicht auch hier eine Generationendebatte fällig, in der wir den Jüngern ganz bewusst erzählten, was damals war und wie die Generation vor uns nur durch immense Hilfe guter Mitmenschen überlebte?
Auch heute engagieren sich viele Mitbürger bei der Aufnahme, Betreuung und Begleitung von Flüchtlingen und Asylsuchenden – nicht zuletzt in christlichen Gemeinden. Aber die Gefahr einer Klimavergiftung scheint zu wachsen: Vom politischen Streit um das „Einwanderungsland Deutschland“ bis zum Hassausbruch vor Ort. Haben wir unsere Ursprünge vergessen? Wir verdanken das sogenannte Wirtschaftswunder – neben dem großzügigen Schuldenschnitt – wesentlich der Aufbauarbeit der Flüchtlinge. „Wer die Vergangenheit nicht kennt, den kann es die Zukunft kosten“, so der Schriftsteller Reiner Kunze.
Eine Spiritualität der Gastfreundschaft und der Fremdenfreundlichkeit kann noch tiefer zurück in die Geschichte der Humanisierung blicken. In den alten Religionen gehören Altar und Asyl zusammen. In der Bibel ist ein breites Erfahrungswissen um die Solidarität zwischen Einheimischen und Flüchtlingen dokumentiert:
„Gott liebt die Fremden und gibt ihnen Nahrung und Kleidung – und auch ihr sollt die Fremden lieben, denn ihr seid Fremde in Ägypten gewesen“ (Dtn 10,18ff). Gewiss gibt es alttestamentlich auch Abschottungstendenzen und Angst um die eigene Identität durch Überfremdung. Doch die Erinnerung an die eigene Flüchtlingsgeschichte und die göttliche Begleitung dabei fordert zu entsprechender Gastfreundschaft auf. „Vergesst die Gastfreundschaft nicht, denn durch sie haben einige, ohne es zu ahnen, Engel beherbergt“, so erinnert der Hebräerbrief (13,2) an alte und neue Erfahrungen.
Der Wanderprediger aus Nazaret. Er wird auf ständiger Herbergssuche geschildert, stets des helfenden Wohlwollens anderer bedürftig: „der Menschensohn hat nichts wohin er sein Haupt legen könnte“ (Mt 8,20). Entsprechend heißt es als Kriterium: „Ich war fremd und obdachlos, und ihr habt mich aufgenommen“ (Mt 25,35).
So ist dem Christentum ist diese Fremdenfreundlichkeit zutiefst eingeschrieben ins Herz ins Innerste! Als „Fremde und Gäste auf Erden“ (Hebr 11,13) haben Christen dieses Pilger-Bewusstsein in den Genen, das sensibel macht für alle, die nicht freiwillig unterwegs sind. Aus dieser Überzeugung universaler Zu(sammen)gehörigkeit erwächst das, was man in der Weltökumene treffend „Zusammen-Leben“ nennt.
Zur liturgischen Diskussion:
Wann und womit beginnt eigentlich die Eucharistiefeier?
Wie das priesterliche Volk Gottes als Träger der Liturgie tatsächlich in Erscheinung treten könnte.
Von Klaus Mass
Mit welchem Akt beginnt die Feier der Eucharistie? Mit dem Eingangslied? Mit dem Einzug des liturgischen Dienstes? Mit dem Eröffnungsgruß? Die Antwort darf lauten mit der Versammlung der christlichen Gemeinde als herausgerufenes priesterliches Gottesvolk (ἐκκλησία). Mit diesem konstituierenden Akt der Versammlung wird deutlich wer der eigentliche Träger des folgenden Gottesdienstes ist. Es ist eben nicht der Gottesdienst des Zelebranten, sondern des priesterlichen Volkes, der Ekklesia. Auch wenn der Zelebrant der Versammlung vorsteht, gehört er dieser doch auch an. Andererseits könnte er der Gemeinde lediglich gegenüber-, nicht jedoch vorstehen, woraus sich berechtigte Anfragen nicht nur bezüglich des Ortes des Priestersitzes ergeben. Insofern kann es kaum als angemessen gelten, wenn sich die Gemeinde, wie in einem Theater nach und nach einfindet und der Liturge dann unter Glockenzeichen und Musik irgendwo aus der Kulisse heraus dem Publikum gegenübertritt.
Angemessener scheint es zu sein, wenn der Zelebrant, als Mitglied des priesterlichen Volkes erkennbar, gemeinsam mit diesem in die Kirche einzieht. Solche Prozessionen kennen wir beispielsweise vom Palmsonntag, aus der Osternacht, oder auch von Wallfahrtsgottesdiensten.
Einem solchen gemeinsamen Einzug kann sinnvollerweise eine Feier zur Tauferneuerung, also eine Bußfeier vorausgehen. Der angemessene Ort einer solchen Feier wäre die Vorhalle der Kirche. Auch das Seitenschiff oder eine Seitenkapelle könnten sinn- und würdevolle Räume für diese Feier darstellen.
Die Bußfeier, eindeutig im Sinn einer sakramentalen Absolution verstanden, setzt das Schuldbekenntnis der Gemeinde (inklusiv des Priesters) voraus. Aus Sicht der Tradition tritt hier das alte Stufengebet in den Blick. Doch nun nicht mehr nahezu still zwischen Priester und Ministranten gesprochen, sondern laut und feierlich von der ganzen Gemeinde gebetet. Nicht mehr an den Stufen des Altares, sondern am Portal der Kirche – am Eingang zum Heiligtum. Während die altkatholische Liturgie des ausgehenden 19. Jahrhunderts die Antworten noch eindeutig statt von der Gemeinde durch einen Diakon sprechen ließ, so beteiligten sich in der erneuerten Variante aus den fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts bereits alle Gläubigen an der sogenannten Beichte. Da Altkatholiken zu jener Zeit offensichtlich nicht häufiger kommunizierten als römische Katholiken, wurde an „allgemeinen Kommuniontagen“ das Stufengebet durch eine alternative Bußandacht mit Bekenntnis der Gemeinde ersetzt. Die röm.-kath. Kirche verzichtet seit ihrer liturgischen Erneuerung 1970 auf das Stufengebet, da es nicht zur ursprünglichen römischen Liturgie gehörte, sondern erst im Laufe der Jahrhunderte aus fränkischer Tradition in die allgemeine Liturgie Eingang fand. Während die deutschen Altkatholiken das Stufengebet ebenfalls mit den Reformen der siebziger Jahre vollständig aufgaben, findet es bis heute in der christkatholischen Kirche der Schweiz, als Variante unter anderen Möglichkeiten Verwendung. Hier wird es gleichsam nicht an den Stufen des Altares, sondern aus der Mitte des Volkes heraus gesprochen.
Die aktuellen Rubriken der Christkatholischen Kirche der Schweiz lassen allerdings eine gewisse Verunsicherung bezüglich der Verortung des Stufengebetes erkennen, einerseits wird es als Eröffnung der Eucharistiefeier präsentiert, andererseits jedoch als gemeinsames Vorbereitungsgebet bezeichnet.
An dieser Stelle wird die Auffassung vertreten, dass die Feier der Tauferneuerung oder der Buße, außerhalb der Osternacht, nicht Teil der Eucharistiefeier ist, sondern dieser unmittelbar vorausgehen sollte.
Die Absolution der Gemeinde kann, um den sakramentalen Charakter der Feier vollständig sichtbar werden zu lassen, auch mit dem Zeichen der individuellen Handauflegung erfolgen. Sinnvollerweise kann die so in ihrer Taufgnade erneuerte Gemeinde nun auch mit Weihwasser (Aspergesritus) gesegnet werden und unter Glockengeläut und Jubelgesang (Psalm 42) gemeinsam an den Ort der Eucharistiefeier ziehen, wo alle durch Verneigung oder Kniebeuge den Altar verehren sollten.
Kniebeuge, Kuss und Inzens des Altares durch den Priester, welcher nun eindeutig als Vorsteher aus der Versammlung heraus in Erscheinung tritt, sind selbstverständlich und nach alter römischer Tradition die ersten Riten der Messfeier. Ob weitere Geistliche den Altar küssen sollten, hängt wohl auch von der Frage ab, ob hier eine Konzelebration stattfindet, oder ein einzelner Priester (Bischof) der Feier vorsteht. Da die Konzelebration des Klerus als Relativierung, oder doch zumindest als Differenzierung vom priesterlichen Gottesvolk als dem eigentlichen Träger der liturgischen Feier verstanden werden könnte, erscheint es angemessen zu sein, grundsätzlich auf Konzelebrationen, zumindest wenn diese unter Beteiligung von nicht ordinierten Gläubigen stattfindet, zu verzichten.
Am Anfang des Gottesdienstes steht die Versammlung der Gemeinde als priesterliches Volk der Getauften, welches nun in unterschiedlichen Diensten die Liturgie feiern wird. Einer dieser Dienste, aber längst nicht der einzige, ist der des priesterlichen Vorstehers.
Eine mögliche bürgerliche Begrüßung eventueller Ehrengäste, oder auch eine spirituelle Einführung in den Gottesdienst würde bei dieser Variante, soweit sie als notwendig erscheinen, am Anfang der Bußfeier, welche ja noch nicht zur eigentlichen Eucharistiefeier gehört und von dieser auch deutlich räumlich getrennt wäre, erfolgen. Die Eucharistiefeier selbst würde ohne jeden „Wortdurchfall“ im Sinne einer Programmansage oder ersten kleinen Predigt unmittelbar mit den Eingangsriten, dem liturgischen Gruß sowie dem Kyriegesang eröffnen.
Der Kyrieruf könnte jetzt auch frei von jedem Bußgeschmack als Lobruf dem anwesenden Herrn gegenüber erklingen und ungebrochen in den Gloriagesang übergehen. Die Eröffnungsriten schließen dann mit dem Kollektengebet, welches sinnvollerweise „ad orientem“ (aus dem Volk heraus) erfolgt, ab. Die Frage der Gebetsrichtung ist viel zu wichtig, um hieraus einen ideologischen Stellungskampf zwischen konservativ oder liberal zu inszenieren. Wer bereit und in der Lage ist sich vom traditionellen Raumkonzept und dem damit verbundenen „Altarraum“ als gegenüber zum „Gemeinderaum“ zu lösen, erhält in alternativen Raumkonzepten, sei dies im Kreis, Halbkreis oder Oval gedacht, vielfältige Möglichkeiten, sowohl in die Gemeinde hineinzusprechen, als auch aus der Gemeinde heraus „ad orientem“ zu beten.
Im Folgenden finden sich zwei Variationsvorschläge, wie eine solche Tauferneuerungsfeier des priesterlichen Volkes, in altkatholischer Tradition, aussehen könnte.
Die Bußfeier dient nicht nur der individuellen Tauferneuerung und Gottesdienstvorbereitung des Einzelnen, sondern versammelt das aus der Taufe geborene priesterliche Volk zum heiligen Dienst. Sie kann entfallen, wenn der Eucharistiefeier eine andere liturgische Feier oder Prozession unmittelbar vorausgeht, oder das Angebot zur persönlichen Beichte besteht.
Bußandacht vor der Eucharistiefeier I
Die Gemeinde versammelt sich im Narthex. (Je nach Situation des Gotteshauses kann dies auch der Vorplatz, ein Seitenschiff oder eine Seitenkapelle sein.) Der Geistliche kann die Gemeinde begrüßen und eine kurze Einführung geben.
P: Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. A: Amen.
P: Zum Altare Gottes will ich treten. A: Zu Gott, der mich erfreut von Jugend auf.
P: Unsere Hilfe ist im Namen des Herrn. A: Der Himmel und Erde erschaffen hat.
P: Gott des Lebens, wende Dich uns zu. A: Dann wird sich Dein Volk in Dir freuen.
P: Zeige, Herr, uns Deine Huld. A: Und schenke uns Dein Heil.
P: Herr, erhöre mein Gebet. A: Und lass mein Rufen zu Dir kommen.
P: Ich bekenne Gott dem Allmächtigen, vor all seinen Heiligen und vor euch, Brüder und Schwestern, dass ich gesündigt habe in Gedanken, Worten und Werken: (P. schlägt sich an die Brust.) durch meine Schuld, durch meine Schuld, durch meine große Schuld. Darum bitte ich Euch und alle Heiligen, zum Herrn um Vergebung meiner Schuld zu beten.
A: Der allmächtige Gott erbarme Sich deiner. Er lasse dir die Sünden nach und führe dich zum ewigen Leben.P: Amen.
A: Ich bekenne Gott dem Allmächtigen, vor allen Heiligen und dir, Vater, dass ich gesündigt habe in Gedanken, Worten und Werken: (A. schlagen sich an die Brust.) durch meine Schuld, durch meine Schuld, durch meine große Schuld. Darum bitte ich dich Vater und alle Heiligen, für mich zu beten bei Gott, unserem Herrn.
P: Der allmächtige Gott erbarme Sich eurer. Er lasse euch die Sünden nach und führe euch zum ewigen Leben.A: Amen.
P: Nachlass, Vergebung und Verzeihung unserer Sünden schenke uns der allmächtige und barmherzige Herr.A: Amen.
An dieser Stelle ist es möglich den Gottesdienstteilnehmern die Hände zur persönlichen Absolution aufzulegen.
P: Lasset uns beten. Herr, wir bitten Dich: nimm unsere Sünden von uns weg und lass uns mit reiner Seele ins Allerheiligste eingehen. Durch Christus, unseren Herrn, Amen.
Wo dies möglich ist, öffnen die Ostiarier das Portal für das einziehende Gottesvolk an dessen Ende sich der liturgische Dienst befindet. Die mit Jubelgesang unter Glockengeläut ins Heiligtum einziehende priesterliche Gemeinde kann mit Weihwasser (Asperges) gesegnet werden. Alle verehren den Altar durch Kniebeuge oder Verneigung und begeben sich auf ihre Plätze.
Bußandacht vor der Eucharistiefeier II
Die Gemeinde versammelt sich im Narthex. (Je nach Situation des Gotteshauses kann dies auch der Vorplatz, ein Seitenschiff oder eine Seitenkapelle sein.) Der Geistliche kann die Gemeinde begrüßen und eine kurze Einführung geben.
P. Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.A. Amen.
P. Gott unser Vater, sende uns deinen Heiligen Geist. Erleuchte unsere Herzen, damit wir deine Wahrheit immer deutlicher erkennen. Mache uns bereit zur Umkehr und hilf uns unser Leben ganz in deinen Dienst zu stellen. Darum bitten wir durch Christus unseren Herrn. A. Amen.
P. Lobe den Herrn meine Seele, und alles in mir seinen heiligen Namen.
A. Lobe den Herrn meine Seele, und vergiss nicht, was er dir Gutes getan hat.
P. Der dir all deine Schuld vergibt und all deine Gebrechen heilt.
A. Er handelt nicht nach unseren Sünden und vergilt uns nicht nach unserer Schuld.
P. Wir wollen vor Gott und voreinander unsere Schuld bekennen.
A. Wir bekennen vor dir, heiliger Gott, und vor der ganzen Kirche, dass wir gesündigt haben in unserem Denken, Reden und Handeln. Wir sind schuldig geworden. Wir haben Gutes unterlassen und Unrecht getan. Wir haben dich und unseren Nächsten zu wenig geliebt. Wir bereuen unsere Schuld. (A. schlagen sich an die Brust.) Führe uns in der Kraft deines Geistes zur Umkehr. Lass uns neu beginnen und mache uns fähig, wieder gut zu machen, was wir verschuldet haben. Vater, im Vertrauen auf deine Barmherzigkeit bitten wir dich um Vergebung und um deinen Geist, der alles neu macht durch Christus, unseren Herrn. Amen.
P. Vergebung eurer Sünden und Kraft zu neuem Leben in seiner Gnade schenke euch der allmächtige und barmherzige Gott: Der Vater, der Sohn und der Heilige Geist.
A. Amen.
An dieser Stelle ist es möglich, den Gottesdienstteilnehmern die Hände zur persönlichen Absolution aufzulegen.
P. Danket dem Herrn, denn er ist gut.
A. Vater wir danken dir, dass du uns Vergebung schenkst und uns so deine Barmherzigkeit zeigst.
P. Du hast uns gerufen das Gedächtnis deines Sohnes zu begehen.
A. So lasst uns nun mit reiner Seele ins Haus des Herrn einziehen. Amen.
Wo dies möglich ist, öffnen die Ostiarier das Portal für das einziehende Gottesvolk an dessen Ende sich der liturgische Dienst befindet. Die mit Jubelgesang unter Glockengeläut ins Heiligtum einziehende priesterliche Gemeinde kann mit Weihwasser (Asperges) gesegnet werden. Alle verehren den Altar durch Kniebeuge oder Verneigung und begeben sich auf ihre Plätze.
Buchbesprechungen
Hubertus Halbfas
So bleib doch ja nicht stehn. Mein Leben mit der Theologie
Ostfildern 2015, 416 S., Patmos, 28 €.
Wer etwas über die neuere Geschichte der Kirche, der Theologie und Religionspädagogik erfahren will, kann dies durch die Lektüre dieser Autobiographie von Hubertus Halbfas tun.
1932 im Drolshagener Land geboren, den Nationalsozialismus und den 2. Weltkrieg als Kind miterlebt, studiert er Theologie und wird 1957 mit 25 Jahren zum Priester im Erzbistum Paderborn geweiht. Weil er positive Erfahrungen in der katholischen Jugendarbeit gemacht hat, wird die kirchliche Jugendarbeit innerhalb der Religionspädagogik sein erster wichtiger Schwerpunkt. An der LMU München promoviert Halbfas zum Dr.theol. bei Professor Theodor Kampmann. Sein nächster Schwerpunkt der Bibeldidaktik führt ihn zur Frage nach dem Zusammenhang von (kirchlicher) Sprache und Erfahrung der heutigen Schüler im Religionsunterricht. 1968 wird sein Buch „Fundamentalkatechetik. Sprache und Erfahrung im Religionsunterricht“ veröffentlicht, kurz zuvor wechselte er als Professor von Paderborn an die PH Reutlingen. Mit diesem Buch begann dann aber sein Konflikt mit den deutschen Bischöfen. Ihm wurde die missio canonica entzogen, wobei eine sachliche Auseinandersetzung mit seiner theologischen Position seiner Meinung nach ausblieb. Halbfas ließ sich nach diesen Konflikterfahrungen von seinem Priesteramt entbinden und heiratete. Mit Duldung des Rottenburger Bischofs konnte er aber bis zur Schließung der PH 1987 an der PH Reutlingen weiter als Theologe und Religionspädagoge dozieren. Als Buchautor ist Halbfas sehr aktiv gewesen, u.a. sind erschienen „Aufklärung und Widerstand“ (1971), „Der Sprung in den Brunnen. Eine Gebetsschule“ 1981, das religionsgeschichtliche Lesebuch „Das Welthaus“, „Die Bibel“ 2001, „Das Christentum“, „Der Glaube“ 2010 und „Die Bibel für kluge Kinder und ihre Eltern“. Mit den Büchern „Glaubensverlust. Warum sich das Christentum neu erfinden muss“ und „Religionsunterricht nach dem Glaubensverlust. Eine Fundamentalkritik“ hat Halbfas sich zur aktuellen Situation des christlichen Glaubens wie der Kirche zu Wort gemeldet.
Axel Stark, Passau
Karl-Heinz Menke
Das unterscheidend Christliche
Beiträge zur Bestimmung seiner Einzigkeit
592 Seiten Regensburg 2015 € 39,95
(K.M.) Dieses sehr empfehlenswerte Buch des streitbaren Dogmatikprofessors aus Bonn beginnt mit einer herben Enttäuschung. Suggeriert der sicherlich vom Verlag vorgeschlagene Titel doch eine systematische demonstratio christiana, so liegt tatsächlich lediglich ein Sammelband mit zahlreichen Aufsätzen des Autors vor, welche bereits zwischen 1998 und 2015 an unterschiedlichen Orten veröffentlicht wurden. Und dennoch kann, nicht nur jedem Theologiestudenten, geraten werden, dieses kenntnisreiche Werk (siehe allein das gelungene Personen- und Literaturverzeichnis) zu lesen. Sei es in Vor- oder Nachbereitung der weiteren Werke des Autors oder auch in Zusammenhang mit den Fundamentaltheologischen Entwürfen von Hansjürgen Verweyen, oder Gerd Neuhaus. Ausführlich geht der Autor auf die theologische Wirkung Adolf von Harnacks in seinen Vorlesungen „Über das Wesen des Christentums“ ein und entfaltet damit ein breites Panorama gegenwärtiger protestantischer und katholischer theologischer Entwürfe. Von besonderem Interesse dürften dabei nicht nur die Hinführungen in das theologische Denken Hans Urs von Balthasars, oder Joseph Ratzingers sein. Der tiefschürfende Beitrag über Edith Stein als Patronin Europas fällt etwas aus der sonst üblichen Art und bereichert den Sammelband ungemein. Als enttäuschend schwach muss, wie schon häufiger an Menke kritisiert, seine mit lediglich wenigen Zeilen allzu knappe Ablehnung der orthodox-altkatholischen Pneumatologie benannt werden.
Die ganze Schrift zu Wort kommen lassen!
Hinführung zum Lektionar der Christ-Katholischen Kirche in Deutschland
Von Klaus Mass
Die Kirche folgt in der Liturgie treu der Art und Weise, wie Christus die Heiligen Schriften gelesen und ausgelegt hat. Bereits die pastorale Einführung in das römisch-katholische Lektionar verweist mit Recht darauf, dass Christus dazu auffordert, alle Schriften vom „Heute“ des Ereignisses her zu ergründen, das er selber ist. Die Kirche verkündet ein und dasselbe Mysterium, wenn sie das Alte und das Neue Testament im Gottesdienst verkündet.
„Denn im Alten Testament ist das Neue verborgen und im Neuen Testament erschließt sich das Alte. Wie Christus die Mitte und Fülle der ganzen Heiligen Schrift ist, so ist er auch Mitte und Fülle des ganzen Gottesdienstes. Daher müssen alle, die nach Heil und Leben verlangen, aus seinen Quellen trinken.
Durch das Hören des Wortes Gottes baut sich die Kirche auf und wächst. Die wunderbaren Taten, die Gott einst auf vielfältige Weise in der Heilsgeschichte gewirkt hat, werden unter den Zeichen gottesdienstlichen Feierns geheimnisvoll aber wirklich gegenwärtig. Umgekehrt nimmt Gott die feiernde Gemeinde in Dienst, damit sein Wort sich ausbreite und verherrlicht werde.
An den beiden Tischen des Wortes und des Sakramentes wird die Kirche geistlich genährt – an dem einen mehr, indem sie unterwiesen wird, an dem anderen vor allem, indem sie geheiligt wird. In der Feier des Wortes Gottes wird der göttliche Bund verkündet, in der Feier der Eucharistie der neue ewige Bund erneuert. Hier wird die Heilsgeschichte in vernehmbaren Worten ausgerufen, dort wird dieselbe Heilsgeschichte unter den sakramentalen Zeichen der Liturgie vollzogen.“
Sosehr wir an der erneuerten römischen Liturgie die gute Absicht des reicher gedeckten „Tisches des Wortes“ begrüßen, können wir dennoch die erneuerte Leseordnung nicht einfach übernehmen. Mit der liturgischen Erneuerung ging eine Abkehr von der sogenannten „altkirchlichen Ordnung“ einher. Hierbei handelt es sich um eine mittelalterliche Ordnung, welche in ihren Ursprüngen möglicherweise bis auf Gregor den Großen rückführbar ist. Diese Ordnung wurde durch die karolingischen Reformen, ebenso bestätigt, ergänzt und verändert, wie durch die Reformation oder das Konzil von Trient, sodass diese bis zum Zweiten Vatikanum in mehr oder weniger großen Variationen Grundlage aller christlichen Jahres- und Leseordnungen der Westkirche war.
Noch heute folgen, durchaus in zahlreichen Varianten, etliche lutherische, anglikanische, sowie altkatholische Kirchen dieser Ordnung. Der auffallendste Unterschied zur römisch–katholischen Ordnung besteht darin, dass die weihnachtliche Festzeit nicht mit dem Epiphaniefest endet, sondern, dass nach Epiphanie eine eigene Epiphaniezeit besteht. Diese wiederum geht weder in den „Jahreskreis“, noch in die sich anschließende „österliche Bußzeit“ über, sondern in eine dazwischenliegende „Vorfastenzeit“. Durch den wandernden Ostertermin variieren der zeitliche Umfang sowohl der Epiphaniezeit, als auch der Vorfastenzeit erheblich. In der neueren (lutherischen) liturgischen Diskussion (die römisch-katholische Kirche hat durch ihren Verzicht auf beide Zeiten kaum Anteil daran) zeichnet sich eine zunehmende Klarheit darüber ab, dass die Epiphaniezeit mit dem 2. Februar (Fest der Begegnung oder Darstellung des Herrn) endet und somit die Vorfastenzeit vom 3. Februar bis zum Aschermittwoch besteht. Dies bedeutet, dass zwei bisherige Epiphaniesonntage in die Vorfastenzeit wandern. Vorliegendes Lektionar folgt dieser in sich schlüssigen Ansicht.
Der römisch–katholische Verzicht auf diese beiden Zeitabschnitte des liturgischen Jahres fordert die Kirchen, welche an beiden Einheiten des liturgischen Jahres festhalten, natürlich dazu heraus klarzustellen, welchen liturgietheologischen Sinn beide Zeiten beinhalten. Daher soll an dieser Stelle zunächst das liturgische Jahr von Advent bis Pfingsten vorgestellt werden. Eine Besonderheit vorliegenden Lektionares besteht in der konsequenten Lesung von Tora und Evangelium. Tora und Evangelium erscheinen als gleichberechtigte Schriften des ewigen Gotteswortes. Die Schriftauswahl folgt hierbei naturgemäß nicht der jüdischen Ordnung, sondern dem christlichen Jahreslauf. Mit der Einführung der beständigen Toralesung in den christlichen Gottesdienst erfolgt nichts Neues, sondern vielmehr eine Rückkehr zur urchristlichen Praxis. Während in Byzanz die alttestamentlichen Lesungen aus der Eucharistiefeier in den Abendgottesdienst verschoben wurden, konnten sich in Syrien, Ägypten und Äthiopien die ursprünglicheren Ordnungen deutlich länger und besser halten. Tatsächlich existieren heute keine urkirchlichen Leseordnungen mehr, daher kann, wie hier versucht, eine Rückkehr zur urkirchlichen Ordnung nur dem „Geiste“, nicht aber dem „Buchstaben“ nach erfolgen.
Die Evangelien des ersten Advents werden durch Texte von der Wiederkunft Jesu geprägt. Der zweite Advent steht in der Reihe A unter dem Thema des Einzugs nach Jerusalem. Eines der ersten Ziele in der Stadt war der kurze aber doch zeichenhafte Besuch Jesu im Tempel. Jesus ist nicht nur gekommen um den Tempel zu erneuern, er selbst ist der neue Tempel. Folgerichtig verrichtet Zacharias am selben Sonntag in der Reihe B seinen Dienst im Tempel. Der dritte Advent wird in der Reihe A durch Johannes den Täufer geprägt, während wir in der Reihe B das Benedictus des Zacharias vernehmen. In beiden Fällen handelt es sich um Ankündigungen des Herrn. Schließlich bereitet der vierte Advent die Gottesdienstgemeinde auf die unmittelbar anstehende Geburt des Herrn vor.
Am ersten Advent erklingt in den Toralesungen die Zusage Gottes, sein Volk erwählt und einen ewigen Bund mit diesem geschlossen zu haben. Am zweiten Advent folgt die Zusage Gottes, sein Volk aus der Sklaverei zu befreien, sowie Abraham mit zahlreichen Nachkommen zu segnen. Der dritte Advent steht unter dem Thema der Verheißung des Landes. Schließlich erklingen am vierten Advent die Ankündigung des Kampfes zwischen der Frau und der Schlange, sowie die Ankunft des Propheten, welcher im Namen Gottes auftreten wird.
Die Evangelien der weihnachtlichen Festtage berichten von der Geburt des Herrn, von der Inkarnation des Logos, sowie von der Namensgebung und Beschneidung Jesu.
Die Toralesungen der Weihnachtsfesttage sind von der Zusage Gottes bestimmt, dass sein Wort nicht fern sei, sondern mitten im Herzen seines Volkes lebt. So werden Abraham und Sara einen leiblichen Sohn empfangen, es folgen die Perikopen von der Geburt Isaaks und Moses. Gott nimmt Wohnung in der Mitte seines Volkes. Die Beschneidung wird zum Zeichen des Bundes. Wichtiger noch als ein leibliches Zeichen sei jedoch die Beschneidung des Herzens, welche sich daran zeigt, dass den Schwachen Recht verschafft wird und die Fremden mit Liebe empfangen werden. Gott fordert die Darbringung eines Dankopfers und die Einsetzung einer Priesterschaft.
Das Fest der Epiphanie steht in den Evangelien unter dem Stern der Anbetung durch die Weisen. Die Epiphaniezeit darf nicht als „Kinderzeit Jesu“ missverstanden werden. Sie bildet vielmehr eine programmatische Einheit darüber, wer Mensch geworden und warum es zur Inkarnation gekommen ist. Während die Weisen noch auf die Sterne angewiesen waren, verweist der Täufer nicht nur auf das „Lamm Gottes“, sondern Gott selbst spricht in der Taufe Jesu von „meinem geliebten Kind“, sodass alle, die durch das Bad der Taufe zu Geschwistern Jesu werden, gleichsam als Erben Anspruch auf das Gottesreiches erwerben. Nicht Macht errichtet das Reich Gottes, sondern die Vollmacht liebender und sich selbst verschenkender Geschwisterschaft, aus welchem ein alle Grenzen sprengendes Gottesvolk erwächst. Der zweite Sonntag nach Epiphanie steht unter dem Zeichen der Hochzeit zu Kana. Nicht nur dass Christus hier gleichsam als Bräutigam der Kirche in Erscheinung tritt, es ist auch das erste Zeichen mittels dessen er sich und seinen Anspruch legitimiert. Der dritte Sonntag nach Epiphanie führt dann zur Berufung der ersten Jünger, beziehungsweise zum Glauben der ausgegrenzten Samaritaner. Der letzte Sonntag der Epiephaniezeit endet mit dem Gespräch Jesu mit Nikodemus über die Möglichkeit und Notwendigkeit der Wiedergeburt zum ewigen Leben, sowie in der Reihe B mit dem zweiten Legitimationszeichen Jesu.
In der Epiphaniezeit tritt in der Toralesung ein Stern aus Jakob hervor, ein Zepter erhebt sich über Israel. Noah erhält den Auftrag die rettende Arche zu errichten. Gott erweist sich als barmherzig, bereit sein Volk aus der Sklaverei zu erretten. Es erklingt das Glaubensbekenntnis Israels, worauf die Hochzeit des Mose, sowie dessen beide Legitimationszeichen folgen. Gott beruft Aron und seine Söhne zum Priesteramt. Gott zeigt sein Erbarmen, indem er mit Abraham über die Rettung Sodoms verhandelt und Hagar und ihr Kind vor dem Tod bewahrt.
Die Vorfastenzeit wird zunächst durch die Feststellung Jesu geprägt, dass seine Stunde noch nicht gekommen sei. Sein Auftreten hat die Menschen verunsichert, bei den einen Glauben und Nachfolge geweckt, bei anderen Wut und Zorn entfacht, sodass der Ruf laut wird, ihn zu ergreifen und zu töten. Am zweiten Sonntag verheißt Jesus den Menschen Brot vom Himmel, bzw. sättigt mit fünf Broten und zwei Fischen die Volksmenge. Am dritten Sonntag reinigt der Herr den Tempel und wird von Johannes als Bräutigam der Kirche verheißen. Die Evangelien des vierten Sonntags verbinden den Glauben mit dem ewigen Leben. Schließlich stellt der letzte Sonntag der Vorfastenzeit Jesus als den Richter über die Sünden der Welt vor das Auge und Ohr der Gottesdienstgemeinde.
In den Toralesungen ruft Gott sein Volk zur Umkehr, es erklingen die Festzeiten des Herrn. Das Volk murrt in der Wüste. Alle Formen von Magie und Wahrsagerei werden durch die Schrift abgelehnt. Es folgt der Jakobstraum, sowie Anweisungen zum rechten Umgang mit Aussätzigen. Noah verlässt die Arche und errichtet Gott einen Altar, bzw. Aron bringt das Dankopfer dar. Schließlich endet die Vorfastenzeit mit dem Lied des Moses, bzw. mit dem Brudermord des Kain. Je nach Ostertermin können mehrere Sonntage der Vorfastenzeit entfallen. Im Gegensatz zur traditionellen Ordnung wird der Hallelujaruf in dieser Zeit, wie bereits in der ursprünglichen altkatholischen Liturgie von 1888 beibehalten. Die Vorfastenzeit führt eigentlich direkt zur Heiligen Woche, doch damit diese angemessen gefeiert werden kann, wird nun die Fastenzeit als vorösterliche Bußzeit, sowohl zur persönlichen, als auch zur gemeinschaftlichen Erneuerung, sowie zur Taufvorbereitung zwischengeschaltet.
Am Aschermittwoch geht es in den Evangelien um rechtes Fasten, Almosen und Gebet. Der erste Fastensonntag spricht von der Versuchung, während die Jünger am zweiten Fastensonntag die Verklärung des Herrn erleben. Am dritten Fastensonntag begegnet Jesus der Frau am Jakobsbrunnen und reinigt diesmal in der Reihe B den Tempel. Der vierte Fastensonntag steht unter dem Thema Blindheit und die Fähigkeit, im Licht der Wahrheit sehen zu können. Schließlich endet die Fastenzeit mit der Auferweckung des Lazarus vom Tode und der Möglichkeit sein Leben gewinnen und verlieren zu können.
Die Toralesungen der Fastenzeit mahnen das Volk, die Satzungen und Rechte des Herrn zu halten. Es erklingt der Bericht vom Sündenfall des Menschen, sowie der Bund zwischen Gott und Noah. Gott sieht das Elend seines Volkes und nimmt sich dessen an. Abraham wird angewiesen seine Heimat zu verlassen und in unbekanntes Land zu ziehen. Das Volk murrt in Massa und Meriba. Gott verkündet die 10 Gebote. Josef wird nach Ägypten verkauft. Mose errichtet die rettende Schlange. Gott zürnt dem Volk und bereut seinen Zorn. Er stellt den Menschen vor die freie Wahl zwischen Leben und Tod.
Die Heilige Woche beginnt mit dem Einzug Jesu in Jerusalem, sowie mit der Lesung der Passion. Am Gründonnerstag finden sich zwei Formulare, einmal für die Chrisammesse und zum anderen für die Abendmahlsmesse. Während bei der ersten Messe das Priesteramt und die Hl. Öle im Mittelpunkt stehen, handelt die Abendmahlsmesse von der Fußwaschung Jesu an seinen Jüngern. In den Toralesungen des Gründonnerstag wird die Salbung der Priester beschrieben, sowie das Pascha des Herrn.
Die Liturgie vom Karfreitag steht unter dem Zeichen des Leidens und Sterbens Jesu. Die Osterfesttage berichten nun von der Auferstehung des Herrn, von seiner Erscheinung gegenüber den Jüngern, sowie von der Sendung der Jünger in die Welt. Die Toralesungen der Ostertage sprechen von der Erschaffung des Himmels und der Erde, von der Opferbereitschaft des Abraham, von Noah und der Arche, vom Pascha des Herrn, sowie vom Durchzug durch das Meer. Schließlich tritt noch der Priester Melchisedek mit Brot und Wein hervor.
Am zweiten Sonntag der Osterzeit wandern die enttäuschten Jünger nach Emmaus bis ihnen die Augen aufgehen und sie umkehren können. Am dritten Sonntag wird Petrus aufgefordert die Lämmer zu weiden und der ungläubige Thomas zur Anbetung des Herrn geführt. Am vierten Sonntag ist die Liturgie vom guten Hirten geprägt und am fünften Sonntag vom Weinstock und den Reben, bzw. von der Einheit zwischen Vater und Sohn. Am sechsten Sonntag verheißt der Herr seinen Jüngern den Hl. Geist und fordert sie auf in der Liebe zu bleiben. Der siebte Sonntag verbindet nun die Einheit der Christen untereinander mit dem Glauben und dem ewigen Leben. Schließlich endet die Osterzeit mit dem Pfingsttag und der Ausgießung des Hl. Geistes.
Die Toralesungen der Osterzeit sprechen in der Reihe A konsequent vom Sabbat- und Jobeljahr des Herrn, es geht um die Verkündigung der Rechte der Armen und Besitzlosen, der Sklaven und Tagelöhner, der Witwen und Waisen. In der Reihe B werden die Heerführer Israels berufen, das Volk erhebt sich wie eine Löwin, es wird der Altar des Herrn errichtet, Mirjam wird aufgrund ihrer Fremdenfeindlichkeit mit Aussatz gestraft. Die Rechte der Fremden, Waisen und Witwen verkündet, schließlich erklingt das Lied der Mirjam.
Am Pfingsttag erklingen die Perikopen vom Turmbau zu Babel, bzw. der Herabstieg des Herrn auf den Gottesberg in Feuer.
Aus den Reihen A und B ergeben sich zwei Lesejahre. Zwischen beiden Lesungen findet sich jeweils zur freien Auswahl des Liturgen sowohl eine alt- als auch eine neutestamentliche Zweite Lesung, welche entweder die Tora- oder Evangelienlesung vertieft erläutert oder auch beide miteinander zu verbinden versteht. In einigen Fälle bezieht sich die Zweite Lesung jedoch nicht ausdrücklich auf Tora oder Evangelium. In diesen Fällen ergeben sich Lesereihen, die biblischen Briefen und Büchern breiteren Raum gewähren, um hier spezifische Themen oder Predigtreihen zu ermöglichen. Beispielsweise das Buch Jesaja im Advent, Josua und erster Johannesbrief in der Epiphaniezeit, das Buch Ester oder auch „Paulus und die Frauen“ in der Vorfastenzeit, sowie die Bücher Rut, Ester und die Apostelgeschichte in der Osterzeit. Andere biblische Bücher, oder auch der Psalter sind so prominent über das Jahr verteilt, dass sie jederzeit zur Grundlage einer Predigtreihe werden könnten. Unabhängig von den liturgisch geprägten Zeiten steht eine reiche Auswahl an Leseformularen zur Verfügung, um spezifische Anlässe, Festtage oder Heiligengedenktage damit zu gestalten.
Im Gegensatz zu den im deutschen Sprachraum dominierenden katholischen, altkatholischen und lutherischen Lektionaren, verwendet vorliegendes Buch weder die Einheitsübersetzung noch den Luthertext, sondern bevorzugt den 2007 revidierten Text der Zürcher Bibel. Lediglich in den deuterokanonischen Schriften greift das Lektionar auf die Einheitsübersetzung zurück. Die am Urtext orientierte, nicht immer ganz poetische Übersetzung lässt den Hörer an manchen Stellen über etwas ungewohnte Formulierungen stolpern und ermöglicht damit ein neues und hoffentlich auch tieferes Schriftverständnis.
Die vorliegende Leseordnung unterscheidet sich von der römisch-katholischen Ordnung nicht nur darin, dass sie am – wenn auch deutlich revidierten – altkirchlichen Kalender festhält, neben der Evangelienlesung immer auch eine Toralesung anbietet und einige weitere „übersehene“ biblische Bücher bringt, sondern auch darin, dass fasst ohne Ausnahme ganze Textabschnitte gelesen werden. Das Lektionar verzichtet darauf aus „pastoralen Gründen“ einzelne problematisch erscheinende Verse auszulassen. Ein solcher, in der Tradition zwar üblicher, doch recht manipulativ wirkender Ansatz erscheint heute als unangemessen. Das Gottesvolk muss nicht vor einzelnen „schwierigen“ Worten bewahrt werden, sondern diese Worte gehören in der Homilie entsprechend gedeutet. Daher sollte auch keine Eucharistiefeier ohne entsprechende Auslegung gefeiert werden.
Wenn an dieser Stelle ausdrücklich auf Differenzen zur römisch-katholischen Ordnung hingewiesen wurde, dann nicht, um sich von ihr abzugrenzen, sondern ausdrücklich, um ein vertieftes liturgietheologisches Gespräch aus altkatholischer Perspektive anzuregen.
In der neueren Diskussion bezüglich eines angemessenen Perikopenmodells für den christlichen Gottesdienst werden immer wieder zwei Modelle als besonders positive Ansätze hervorgehoben. Hierbei handelt es sich zum einen um das evangelische „Klak-Modell“ der Konferenz Landeskirchlicher Arbeitskreise Christen und Juden und zum anderen um das katholische „Wiener-Modell“ von Prof. Dr. Georg Braulik OSB. Beide Ansätze stimmen vollständig in der Auffassung überein, die ganze Bibel innerhalb der Liturgie zu Wort kommen zu lassen. Dabei verzichten sie auf eine schlichte und theologisch durchaus problematische Unterordnung der alttestamentlichen Schriften unter die neutestamentlichen Texte. Im Gegenteil versuchen sie die ganze Bibel des Alten und des Neuen Testamentes gleichberechtigt als bleibendes Bundeswort Gottes, und nicht nur im Sinne von „Verheißung und Erfüllung“ zu lesen. In den Perikopenlesungen kommen sowohl die Gründungsgeschichte Israels, als auch die der Kirche im Sinne einer liturgischen Metastory zu Gehör. Die Basistexte in Tora und Evangelium werden dann jeweils durch die korrespondierenden Texte aus Propheten, Schriften oder Epistel aktualisiert und expliziert. Hierbei steht dem jeweiligen Liturgen eine gewisse Auswahlfreiheit bezüglich der korrespondierenden Perikopen zu.
In unterschiedlichen Perikopenklassen (Tora, Propheten, Schriften, Epistel und Evangelium) werden über das liturgische Jahr verteilt sowohl das Evangelium Jesu (Neues Testament), als auch die Bibel Jesu (Altes Testament) gelesen. Indem die theologische Diskussion, in Betonung der Einheit des Kanons, nicht mehr von alt- beziehungsweise neutestamentlichen Schriften, sondern eben von den Perikopenklassen spricht, entfallen alle scheinbaren Widersprüchlichkeiten oder Abgrenzungen zwischen den Testamenten.
Die Verkündigung der Kirche erfolgt, wollte man die Identität der eigenen liturgischen Gemeinschaft nicht mit der des Judentums verwechseln (oder diese für sich vereinnahmen), im Wechselgespräch, aber durchaus auch im Widerstreit mit den älteren Brüdern. Daher stellt sich natürlich die brennende Frage wie mit problematischen Texten, welche eine antijudaistische Wirkungsgeschichte entfalteten, umzugehen sei. Die Liturgiker und Exegeten der neueren Debatte sind sich einig, dass derartige Texte nicht mehr einfach ausgelassen, oder gar verschwiegen werden dürfen. Gerade indem Passagen mit negativer Wirkungsgeschichte nicht eliminiert, sondern thematisiert werden, kann das vermeintlich Alte im neuen Licht gesehen werden, können die Texte aus sich selbst heraus zu einem neuen Verständnis führen.
Die biblische Schatzkammer ist nach Mt. 13,52 ein Fundus, welcher in sich selbst Neues und Altes birgt, dies nachvollziehend entlastet die Bibel selbst die Kirche in der Frage ob sich die Schriftauslegung eher vom ursprünglichen Textsinn oder von dessen Bedeutung für Gegenwart und Zukunft leiten lassen sollte. Obwohl der Kanon der Hl. Schrift (wie auch die Liturgie als solche) erst in der Tradition der Kirche, aus jüdischen Wurzeln, entstand, erheben die biblischen Texte doch einen unübersehbaren kanonischen Anspruch gegenüber der Kirche. In der Wahrnehmung dieser Tatsache ist es möglich zu sagen, dass sich die Schrift ihre eigenen Rezeptionshorizonte schafft und somit als Schatzkammer aus alt und neu zu einer Prophetie ihrer selbst wird.
Obwohl sich das evangelische KLAK-Modell an der altkirchlichen Leseordnung orientiert, hat sich vorliegendes Lektionar dennoch gegen eine simple Übernahme dieses Entwurfes entschieden. Das KLAK-Modell ist als sich wiederholende einjährige Lesereihe angelegt und thematisch gestaltet. Daher kann das KLAK–Modell gar nicht anders, als sich auf eine begrenzte Anzahl von Basisperikopen zu beschränken, darüber hinaus verhindert die thematische Anordnung auch einen liturgischen Vortrag der biblischen Texte in Semikontinuität (Bahnlesung).
Um nun dem Anspruch, die „ganze Bibel“ (zumindest in Semikontinuität) zu lesen gerecht zu werden, wurde vorliegendes Lektionar als zweijährige Reihe, ergänzt durch Fest- und Gedenktage, sowie Werktagslesungen angelegt. Dies entspricht dem Beschluss der deutschen altkatholischen Synode von 1877 der altkirchlichen Lesereihe eine zweite Reihe zur Seite zur Stellen. Neu ist jedoch die Anordnung dieser Reihen gemäß der liturgischen und theologischen Erkenntnisse unserer Zeit. Während sowohl die Tora, als auch das Evangelium in Bahnlesung erklingen, kommentiert die zweite Lesung – den übrigen Schriften entnommen – entweder die Tora oder das Evangelium, von Zeit zu Zeit vermag sie diese sogar miteinander zu verbinden.
Die erste Jahreshälfte folgt, wie oben bereits dargelegt, den Vorgaben der Weihnachts- und Osterfestkreise. Der zweite Teil des Lektionars umfasst dagegen die Zeit nach Pfingsten, welche im römisch-katholischen Sprachgebrauch als „Zeit im Jahreskreis“ benannt wird. In Bahnlesung werden hier dem „Wiener-Modell“ folgend sowohl die Tora als auch die synoptischen Evangelien gelesen. Die Lesung des Johannesevangeliums erfolgte bereits während der ersten Jahreshälfte.
Wenn in der kirchlichen Liturgie die Schrift über weite Strecken in Semi-Kontinuität also in Bahnlesung erfolgt, dann geht es hierbei weniger um den katechetischen Aspekt, die Gemeinde mit dem Bibeltext vertraut zu machen, oder sich lediglich im Rahmen einer psychologischen Hörmerkspanne auszudrücken, oder den Text im Sinne einer Erfüllungsverheißung zu verkünden, sondern vielmehr darum, den Text in seinem Eigenwert und damit auch in seiner Fremdheit wahrzunehmen und erklingen zu lassen.
Die Selbstoffenbarung Gottes geschieht nicht in dessen Majestät, sondern in der Gestalt des Juden Jesus von Nazareth, der unter Pontius Pilatus gekreuzigt wurde. Die Gestalt der Offenbarung ist somit als bleibend anstößig zu verstehen. Als Offenbarungsempfänger desselben Gottes stehen Christentum und Judentum in einer komplementären Zeugnisgemeinschaft der Offenbarung.
Im christlichen Sinne kann sich die Metastory der Verkündigung nicht allein aus nur einem Evangelium oder nur dem Apostel Paulus speisen. Das Ganze ergibt sich erst aus dem mitunter auch widersprüchlichen Wechselgespräch aus der Wolke der Zeugen. Und dies geschieht nicht nur textlich durch die Fülle der Perikopenklassen, sondern auch zeitlich im Sinne des liturgischen Jahres. Die Abschnitte des liturgischen Jahres (z.B. Epiphanie oder Vorfastenzeit) werden zu Texträumen besonderer Prägung. Derartige Zeiten dürfen nicht als biographische Abschnitte im Leben Jesu missverstanden werden, sondern müssen als liturgische Texträume begriffen werden, welche bestimmte Thematiken, sei es in besonders geraffter oder auch in besonders gestreckter Form, zu Gehör bringen. Solche Texträume ermöglichen somit spezifische Zuspitzungen der liturgischen Jahreszeiten in der Betrachtung und Auslegung der Heilsgeschichte.
Während also die Metastory vergangen ist, vollzieht sich ihre liturgische Erzählung durch die biblischen Perikopen in unterschiedlichen Texträumen, welche als eigene Stimme der Erzählung wahrzunehmen sind und durchaus auch widersprüchlich klingen können. Letztlich ergibt sich der Sinn (und die Herausforderung) jeder Perikopenordnung erst in der Relation des Wechselgespräches der einzelnen Texte in ihren jeweiligen Texträumen zueinander. Oder anders gesagt, die Fülle der Schrift wird in ihrer uneindeutigen Vielstimmigkeit zum Haus des liturgischen Seins. Indem Schrift und Liturgie dermaßen miteinander korrespondieren, werden sie zur Quelle und zum Ausdruck des kollektiven Gedächtnisses, zu einem Archiv identitätsstiftender Bedeutung, zu einer Schatzkammer aus der stets Altes und Neues hervorgeholt werden kann. Anstelle einer Vor- oder Unterordnung der hebräischen Bibel versucht vorliegendes Lektionar eine Phänomenologie der Offenbarung anzubieten, die das Frühere im Späteren und umgekehrt das Spätere im Früheren sieht. So kann die Befreiungsgeschichte Israels als Auferstehungstext und die Auferstehungstexte können als Befreiungsgeschichte gelesen werden.
Das Wort der Verkündigung als ein sacramentum audibile?
Die katholische Theologie unterscheidet deutlich zwischen den Worten der Heiligen Schrift und dem fleischgewordenem Wort Gottes, Jesus Christus. Das Wort Gottes wird von Katholiken mit Jesus Christus identifiziert und nicht mit dem Buchstaben der Schrift. Ein Biblizismus oder auch jede Form von Evangelikalismus ist dem Katholizismus als solchem fremd. Zwischen der Reformation und dem Zweiten Vatikanum konnte daher auch bequem vereinfachend zwischen den Kirchen des Wortes (Protestanten) und den Kirchen des Sakramentes (Katholiken und Orthodoxie) unterschieden werden. Diese Simplifizierung kann seit Sacrosanctum Concilium nicht mehr aufrechterhalten werden. Die katholische Kirche hat den Tisch des Wortes seitdem nicht nur reicher gedeckt, sondern sehr deutlich das biblische Fundament ihreres liturgisch – sakramentalen - Handelns wiederentdeckt.
„Die Sakramentalität der Kirche muss stets Bezug nehmen auf die bleibende Sakramentalität des auserwählten Volkes (…) Die Tora ist auch post Christum natum authentische Explikation des göttlichen Willens und des göttlichen Logos, der in Jesus Christus Fleisch angenommen hat. Man kann sogar von einer Aufwertung der Tora zu einem antizipativen Sakrament durch das Christusereignis sprechen.“
Die Kirche entsteht dort, wo das Evangelium Christi erzählt wird, wo das apostolische Zeugnis, die Erfahrungen der Auferstehungszeugen, der Apostel, wach gehalten werden, aber nicht in abstrakter, distanzierter Form, sondern in einem Erzählen, das jeden Einzelnen in die Geschichte Gottes hineinnimmt und Gegenwart werden lässt. So fallen in der liturgia verbi das Heute und das Damals, das Ursprungsereignis und die Gegenwart zusammen. Das entscheidende Merkmal der Verkündigung des Evangeliums liegt somit in seiner repräsentierenden Funktion, das heißt: Der Inhalt der Erzählung bleibt durch das Erzählen nicht etwas Vergangenes, sondern wird gegenwärtig.
“Gegenwärtig ist er mit seiner Kraft in den Sakramenten, so daß, wenn immer einer tauft, Christus selber tauft. Gegenwärtig ist er in seinem Wort, da er selbst spricht, wenn die heiligen Schriften in der Kirche gelesen werden.” (SC 7)
Bereits 1909 kam die Polish National Catholic Church (PNCC) in den USA zu der Erkenntnis, das die rechte Verkündigung und Aufnahme des Gottes Wortes im kirchlichen Kontext als Sakrament des Wort Gottes bezeichnet werden kann. Um die Siebenzahl der Sakramente aufrecht zu erhalten, wurden Taufe und Firmung (wie in der Orthodoxie) zu einem Sakrament der Initiation zusammengeführt. Diese sakramentale Spezifität wurde weder von der Utrechter Union, welcher die PNCC bis 2003 angehörte, noch von der Römisch-Katholischen Kirche, mit welcher sie seit 2006 in Communicatio in sacris steht, als mit dem katholischen Glauben in Widerspruch stehend gesehen.
Da zur traditionellen Definition eines Sakramentes sowohl das Wort, als auch das Zeichen gehören, werden Sakramente auch als „Zeichengewordens Wort“ verstanden. Worin könnte also die Zeichenhaftigkeit des Wortes anders liegen, wenn nicht im Bild der verkündenden und hörenden Kirche? “Im Wort der Verkündigung ist der erhöhte Herr bleibend unter uns gegenwärtig. Aus diesem Grund wird bei festlichen Gottesdiensten das Evangelienbuch feierlich hereingetragen und verehrt. Die Gegenwart Jesu Christi im Wort beschränkt sich freilich nicht auf die gottesdienstliche Verkündigung, auch nicht auf die amtliche Verkündigung der Kirche. Jesus Christus ist überall gegenwärtig, wo sein Evangelium in Wort oder Tat bezeugt wird, wo immer seine Wahrheit im alltäglichen Familien- und Gesellschaftsleben zur Geltung kommt.”
Da die Heilsgeschichte keine Trennung zwischen dem, was Gott sagt und wirkt kennt, liegt auch der Liturgie des Wortes ein sowohl eulogisch-gedenkender, als auch ein performativer Charakter inne. Es ist die wirkmächtige Dimension des Schöpferwortes, welches in Jesus Christus Fleisch geworden ist und in seinem Wort dort gegenwärtig wird, wo es verkündet wird. Gemeinsames Lesen, Hören und Erzählen des Wort Gottes sind folglich immer mehr als Informationen oder Katechese über längst vergangene Geschichten, nämlich Verkündigung und Proklamation – Vergegenwärtigung - des zeit- und raumübergreifenden Heilswillens Gottes. Deshalb kann in der Liturgie des Wortes, als Anamnese des Heilswerkes Gottes, sowohl die Heilsvergangenheit, als auch die Heilszukunft inmitten der im Geist Gottes versammelten Gemeinde vollzogen werden. Somit kann die Vergegenwärtigung und Verkündigung des Wortes innerhalb der Heilsgemeinschaft Kirche durchaus als sacramentum audibile – als wirkmächtige Begegnung des Menschen mit Gott durch Jesus Christus im Heiligen Geist verstanden werden.
Die Liturgie des Wortes – liturgia verbi - in der Eucharistiefeier
Der Wortgottesdienst soll ohne Eile in einer Atmosphäre der Andacht und Besinnung gefeiert werden. Zwischen den einzelnen Lesungen und Gebeten dürfen kurze Augenblicke der Stille liegen, um die Sammlung und Hinwendung der Gemeinde zum Herrn zu fördern. Der Wortgottesdienst beginnt nach dem ritus initialis mit der ersten Lesung. Die biblischen Texte sollen, wo auch immer dies möglich ist, durch Männer und Frauen (Lektoren) laut, deutlich und sinngemäß in einem angemessenen liturgischen Gewand vom Ambo aus vorgetragen werden. Alle Lesungen, Gebete und Gesänge sollen in einer der Gemeinde vertrauten Sprache vorgetragen werden, dies kann auch Latein sein. Die erste Lesung kann, wo dies üblich und möglich ist, durch einen Subdiakon gelesen werden. Alle Gesänge und Antwortrufe (besonders die Psalmen, sowie der Ruf vor dem Evangelium) können von einem eigens dafür beauftragten Kantor oder einer Kantorin (Psalmist) wahrgenommen werden. Am Ende der Lesungen erfolgt der Ruf „Verbum domini – Wort des lebendigen Gottes“. Die Gemeinde antwortet mit dem Ruf „Dank sei Gott.“ Zwischen den Lesungen erfolgt das Graduale (der Antwortpsalm). Die Psalmen sollen nach Möglichkeit nicht durch andere Lieder ersetzt werden, sondern als wesentlicher Bestandteil des Wortgottesdienstes, als Gebet der Kirche, wahrgenommen werden. Das Lektionar / Evangeliar kann sowohl bei der Eingangsprozession, als auch bei einer kleinen Prozession – durch den Diakon - vom Altar zum Ambo feierlich mitgetragen werden. Ein solch feierlicher Einzug soll nach Möglichkeit von Altardienern (Akolythen) mit Weihrauch und Kerzen begleitet werden. Vor der Verkündigung des Evangeliums bittet der Diakon den Hauptzelebranten um den Segen. Sollte kein Diakon zugegen sein, übernimmt der Priester dessen Dienste selbst und verneigt sich vor der Verkündigung mit einem Segensgebet vor dem Altar. Das Evangelium wird mit den Worten angekündigt: „Aus dem Heiligen Evangelium nach N.“ Worauf der Antwortruf der Gemeinde: „Ehre sei dir o Herr“ erklingt. Dabei bezeichnet der Verkünder des Evangeliums das Buch mit dem Kreuzzeichen und kann es an dieser Stelle auch mit Weihrauch inzensieren. Am Ende der Verkündigung erfolgt der Ruf: „Evangelium unseres Herrn Jesus Christus.“ Mit dem Antwortruf: „Lob sei dir Christus.“ Danach küsst der Verkünder des Evangeliums das Buch und spricht leise: „Herr, durch dein Evangelium nimm hinweg unsere Sünden.“ Auf das Evangelium folgt die Homilie (Predigt), welche durch den Zelebranten (oder auch durch einen anderen Priester oder Diakon) entweder vom Ambo oder vom Priestersitz aus gehalten wird. An Sonn- und Festtagen antwortet die Gemeinde mit dem Credo auf die Verkündigung und Auslegung der Schrift. Es folgt das Allgemeine Gebet, welches vom Zelebranten eingeleitet und abgeschlossen wird, die einzelnen Gebetsanliegen sollen jedoch nach Möglichkeit vom Diakon, oder durch Lektoren und Lektorinnen vorgetragen werden. Der Wortgottesdienst endet mit dem Friedensgruß.
Literatur:
Aus der Pastoralen Einführung in das röm.-kath. Lektionar.
Henning Theissen, Die Hermeneutik einer Schatzkammer, Freiburger Zeitschrift für Philosophie und Theologie 61 (2014) 2, S. 329-337.
Vgl. Stephan Wahle, Römische Messe und Liturgie der Moderne, Freiburg 2013, S.346-377.
Karl-Heinz Menke, Das Unterscheidend Christliche, Regensburg 2015, S.128.
Katholischer Erwachsenen Katechismus Band I, Freiburg 1985, S.212
Pater Gerhards Kräuterkolumne:
Basilikum
Sommer, Sonne, Siesta und Fiesta. Dolcefarniente – süßes Nichtstun. Erinnerungen an einen Urlaub im Land, in dem nicht nur „die Zitronen blühen“. Vollreife rote Tomaten, weißer Mozzarella, gutes Öl, bester Essig, Salz, Pfeffer und das Grün und der Geschmack von Basilikum. Das Aroma und die Nationalfarben Italiens tun sich auf. Schon sind wir mitten im Leben und ganz bei unserem Thema. Basilikum, „Kraut des Königs“, „Königsbalsam“, „herrschaftliches Kraut“, „Balsamkraut“ und … viele Namen kennt Ocimum basilicum, der wohlschmeckende und so gesunde Lippenblütler. „Basilikos“ bedeutet „königlich“, wohl wegen des würzigen, edlen Duftes, und „Ocimum“ leitet sich vom Griechischen „ozein“ für „riechen“ ab. Nutzen Sie Ihre „Herrgotts-Gabeln“ (Ihre Hand samt den Fingern), kosen Sie das zarte Laub, schließen Sie die Augen, nehmen Sie den Duft in sich auf. Das Aroma ist überwältigend. Ich spreche dann immer von einer „vegetarischen Schlachtplatte“, da das Geruchserlebnis wahrhaftig dem einer frischen Blutwurst entspricht – und das vollkommen vegan! Etwa sechzig Arten gehören zu dieser Gattung. Ursprünglich hatten sie im östlichen Mittelmeerraum, den gemäßigten Zonen Afrikas und Südamerikas ihre Heimat. Heute werden die gängigsten Sorten rund um den Globus angebaut. Uns betören die Aromen, die frische Salate, Weichkäse, Fisch, Gemüse und Suppen aufpeppen. Das Kraut hilft uns Salz zu sparen! Wunderbar schmecken Genoveser-Basilikum, die rotblättrigen Sorten, Zitronen-, Zimt-, Thai- „Heiliges“ Basilikum und … Eigentlich einjährig, gibt es einige Arten, die ausdauernd, aber eben nicht winterhart sind. Seit 3000 Jahren nutzen wir Menschen Basilikum zum Zweck der Ölgewinnung, als Gemüse, Gewürz, Zierpflanze, als heilmächtiges Kraut aus Gottes grüner Apotheke, dem auch liebes- und luststeigernde Wirkung nachgesagt wird. Die darin enthaltenen ätherischen Öle, Vitamine, Makro- und Mikronährstoffe bewerkstelligen, dass Basilikum verdauungsfördernd, appetitanregend, hustenstillend, nervenberuhigend, schlafanbahnend, potenzstärkend, erotisierend und milchvermehrend wirkt. Auch als „Rostschutzmittel für unser Leitungssystem“ (Antioxidans) tut es seinen guten Dienst. Hildegard von Bingen berichtet in ihrer „Physica“ (1-230): „Basilikum ist kalt. Aber ein Mensch, der an seiner Zunge die Lähmung hat, so dass er nicht sprechen kann, der lege Basilikum unter seine Zunge, und er wird die Sprache wiedererlangen. Aber auch wer starke Fieber hat … der koche Basilikum in Wein und gebe Honig bei, und er seihe das, und er trinke das oft nüchtern und nach dem Abendessen, und die Fieber in ihm werden weichen“ Tatsache ist, dass Basilikumwein alten, verhärteten Schleim löst. Basilikum – getrocknet und gerebbelt – ist eben deswegen wichtiger Bestandteil vieler Hustenteemischungen. Übrigens: Ein Topf Basilikum auf der Fensterbank oder dem Gartentisch macht diesen Raum für lästige Insekten aller Art ungemütlich. Das zerquetschte Kraut, direkt auf Insektenstiche oder Wunden aufgetragen lindert wie Spitzwegerich den Juckreiz und reduziert die Gefahr einer Entzündung. Eine letzte Empfehlung meinerseits zu diesem Kraut: Ersetzen Sie im eingangs genannten deutsch-italienischen Nationalgericht die weiße, fade, nach nichts schmeckende Masse durch dünn aufgeschnittenen Limburger, Romadur, Backsteinkäse oder Weißlacker. Ihre Geschmacksnerven werden es Ihnen danken.
Gott befohlen und herzlichst, Ihr Pater Gerhard