Zeitschrift für Theologie, geistliches Leben und christliche Kultur
Kirchengeschichte:
Das Mailänder Toleranzedikt
"Nachdem wir beiden, Kaiser Konstantin und Kaiser Licinius, durch glückliche Fügung in Mailand zusammengekommen sind und uns mit allem befasst haben, was zur öffentlichen Wohlfahrt und Sicherheit gehört, halten wir es für notwendig, unter den Dingen, deren Nutzen für die Allgemeinheit wir erkannt haben, vor allem die Verehrung der Gottheit zu regeln. Wir wollen deshalb sowohl den Christen als auch überhaupt allen Menschen freie Vollmacht gewähren, der Religion anzuhängen, die ein jeder für sich wählt, damit die Gottheit auf ihrem himmlischen Throne - was immer ihr Wesen sein mag - uns und allen unseren Untertanen friedlich und gnädig gesinnt sein kann. In heilsamer und sicher richtiger Erwägung aller Umstände glaubten wir deshalb folgenden Beschluss fassen zu müssen: Keinem Menschen soll die Möglichkeit verweigert werden, sein Herz entweder dem Kult der Christen zu weihen oder aber der Religion, die er selbst für die angemessenste hält. So kann uns die höchste Gottheit, nach deren Verehrung wir mit freiem Herzen streben, in allen Dingen wie bisher gnädig und gewogen bleiben...
Im Jahr 313 brachte das von Konstantin erlassene Toleranz-Edikt von Mailand die Wende in der Geschichte des Christentums: die Gleichstellung des Christusglaubens mit der römischen Staatsreligion.
Der Feldzug Konstantins gegen Maxentius begann im Jahre 312 in Trier und endete am 28. Oktober des gleichen Jahres mit dem Sieg an der Milvischen Brücke. Der Legende nach hatte Konstantin kurz zuvor eine Christuserscheinung bzw. Kreuzesvision. Mit diesem Sieg gelangte der Kaiser zur unangefochtenen Herrschaft über den Westen. Im Frühjahr 313 folgte der Sieg
Konstantins über Maximinus Daia, der ihm für die nächsten zehn Jahre ebenso die Teilherrschaft im Osten des Reiches eintrug. 313 traf Konstantin mit Licinius zusammen, dem Kaiser des Ostens. Dieser heiratete Constantia, die Lieblingsschwester Konstantins. Licinius ließ am 13. Juni desselben Jahres folgendes Zirkularschreiben „Über die Wiederherstellung der Kirche“ in seiner Residenz Nikomedien öffentlich anschlagen, das auf einer Absprache mit Konstantin in Mailand („Mailänder Edikt“genannt) vom vorausgegangenen Winter basiert und an den Gouverneur der Provinz Bithynien adressiert war. Im Mailänder Toleranzedikt wiederholen und bestätigen Konstantin und Licinius das Toleranzedikt von Nikomedia von Kaiser Galerius vom 30. April 311 und weiten dieses auf jede Religion und auf beide Reichshälften aus. Das Edikt erlaubt somit jedem, die Religion seiner Wahl frei und öffentlich auszuüben. Wörtlich heißt es: „Als wir uns, Konstantin Augustus sowie Licinius Augustus, glücklicherweise nahe Mailand trafen und alles betrachteten, was das allgemeine Wohl und die Sicherheit betraf, dachten wir, neben anderen Dinge, welche wir als gut für die Allgemeinheit ansahen, sollte zuerst eine Regelung bezüglich der Verehrung der Gottheit getroffen werden, damit wir den Christen und Anderen die Erlaubnis erteilen konnten, jene Religion zu beachten, die man bevorzugt, damit jede Gottheit, welcher Art auch immer, auf ihrem himmlischen Thron uns und jenen, die unter unserer Herrschaft stehen, gnädig und freundlich gesinnt sei. Aufgrund dieser gesunden Beratschlagung und der höchst ehrenwerten Fürsorge dachten wir dass keinem, wem auch immer, die Möglichkeit verwehrt werden soll sein Herz an den Kult des Christentums zu hängen oder jeder anderen Religion von der er denkt sie sei die beste für ihn. So dass die oberste Gottheit, zu deren Anbetung wir von ganzem Herzen streben, uns in allen Dingen weiter Gunst und Wohlwollen erweist.“ Darauf wurden alle früher gegen die Christen ergangenen einschränkenden Gesetze und Verordnungen förmlich und ausnahmslos aufgehoben und die Befolgung der christlichen ebenso wie jeder anderen „Religion oder Observanz“ freigegeben, „um unserer Zeit den Frieden wiederzuschenken“. Für die Christen galt weiter, dass ihre Versammlungsstätten wie der übrige kirchliche Besitz zurückerstattet wurden. Konstantins Edikt bedeutete letztlich Freiheit der Glaubensentscheidung für alle Religionen. In besonderer Weise förderte er jedoch die christliche Kirche, deren Infrastruktur im Reich sehr gut organisiert war, indem er die Stellung der Bischöfe stärkte. Ebenso beschenkte er die Kirche mit Ländereien und veranlasste das Erstellen von fünfzig Bibelabschriften für die Kirchen in Konstantinopel, da viele Bibeln während der Verfolgung zerstört worden waren. Zudem – und dies erwies sich schließlich als entscheidend – ließ Konstantin seine Söhne im christlichen Glauben erziehen. Nach 324 verschwanden auch heidnische Münzembleme; außerdem wurden zunehmend Christen mit wichtigen Ämtern betraut, womit auch die Bedeutung der traditionellen Kulte mehr und mehr
schwand. Zur offiziellen Staatsreligion des Römischen Reichs wurde der christliche Glaube aber erst unter Kaiser Theodosios I. im Jahre 395 erklärt.
Buchbesprechungen:
Von Axel Stark, Akademischer Oberrat i.R. Universität Passau
Wolfgang Beinert / Ulrich Kühn
Ökumenische Dogmatik
Leipzig / Regensburg 2013, 846 S., F. Pustet / Ev. Verlagsanstalt, 78 €.
Ein römisch-katholischer und ein evangelisch-lutherischer Theologe mit jahrzehntelanger
ökumenischer Erfahrung legen als Summe ihrer Arbeit eine Darstellung der Hauptpunkte
des christlichen Glaubens vor. Ihre Fragestellung: Wie weit, wie tief, wie umfassend können
nach fast fünf Jahrhunderten der Spaltung und manchem Jahrzehnt Einigungsarbeit die Christen heute gemeinsam ihren Glauben bekennen? Ihr leitendes Interesse ist, dass die theologische Disziplin Dogmatik im Dienste der Aufgabe aller Glaubenden steht, nämlich Gottes-Lehre (dogma) in Gottes-Lob (doxa) münden zu lassen. Beinert (emeritierter Dogmatikprofessor in Regensburg ) und Kühn ( emeritierter Systematiker in Leipzig, kurz vor Erscheinen der Ökumenischen Dogmatik verstorben ) können die Einheit der Kirche zwar nicht „machen“, aber sie machen es erheblich schwieriger, diese historische Spaltung weiterhin zu begründen.
„Das Anliegen der ökumenischen Bewegung – Stärkung des Bewusstseins der Gemeinsamkeiten in Christus – hat heute eine immer dringlichere Bedeutung. Wir leben in einer Situation, in der die christliche Botschaft wie selten angefragt, aber auch angegriffen wird. Das säkulare Lebensgefühl und die Begegnung mit den anderen Religionen schaffen bisher ungekannte Rahmenbedingungen für die christliche Verkündigung und die christliche Existenz.“
Diesem Werk ist eine weite Verbreitung und Wirkung zu wünschen. Es kann im Blick auf demnächst 500 Jahre Reformation das Zusammenleben der katholischen wie evangelischen Christen „christlicher“ gestalten.
Franz Xaver Bischof, Thomas Bremer, Giancarlo Collet, Alfons Fürst,
Einführung in die Geschichte des Christentums,
Freiburg 2012, Herder, 636 S., 49.99 €.
Diese Einführung benutzt gegenüber chronologischen Darstellungen ein neues, interessantes Konzept: In drei zentralen Themenblöcken werden kirchenhistorische Entwicklungen in ihrer regionalen Vielfalt behandelt. Ausgehend von Zeiten und Räumen ( Ausbreitungsgeschichte )
gelangt sodann das Verhältnis von Kirche und Welt/Staat im Laufe der Zeiten in den Blick,
schließlich wird die innere Entwicklung des Christentums ( kirchliche Ämter und Strukturen, Lehrentwicklung und Konzilien, Mönchtum und Orden ) skizziert. Zahlreiche Quellentexte, Karten und Bilder veranschaulichen das empfehlenswerte Werk. Dieses ist nicht nur für Theologie- und Geschichtsstudenten von Wert, sondern für jeden an der Christentumsgeschichte Interessierten. Historisches Wissen lässt nicht nur über den „Tellerrand“ der lokalen Gegenwart blicken, man kann die Entstehungsgründe aktueller Probleme und Aufgaben besser verstehen und erfährt etwas von der Vielfalt des Christentums
im Laufe seiner 2000jährigen Entwicklung.
Die vier Autoren sind Kirchenhistoriker der Universitäten München und Münster.
Stefan Knobloch
Gottesleere ?
Wider die Rede vom Verlust des Göttlichen,
Ostfildern 2013, M. Grünewald-Verlag, 175 S.
Stefan Knobloch warnt mit dem französischen Jesuiten Michel de Certeau ( 1925-1986 ) davor, über der gegenwärtigen Situation des Glaubens in ein endloses Klagelied zu verfallen und alles den Bach hintergehen zu sehen. Die Gegenwart ist vielmehr eine Anforderung Gottes an uns:
In gesellschaftlichen Wandlungsprozessen müssen die gläubigen Praktiken und Handlungsweisen geändert werden, ohne deshalb aus dem Rahmen des Christlichen zu fallen.
Die Suche nach Gott ist auch heute nicht erstorben. Menschen können in ihrem biografischen Lebenstext weiterhin nach Transzendenz suchen, auch wenn die Begriffe „Gott“ und „Kirche“ nicht explizit aufscheinen. Knobloch, in Passau lebender Kapuzinerpater und emeritierter Professor für Pastoraltheologie an der Universität Mainz, plädiert eindringlich dafür, diese Suche nach Gott ernst zu nehmen, ohne sie allerdings als dezidierte Gottsuche zu vereinnahmen. Es ist wichtig in der heutigen Pastoral, sensibel für diese vielfältige Suche nach Gott bei den Menschen zu werden, um sich keine Chancen zu verbauen und den Menschen gegenüber nicht ungerecht zu werden.
Friedrich Schweitzer
Menschenwürde und Bildung
Religiöse Voraussetzungen der Pädagogik in evangelischer Perspektive,
Zürich 2011, 111 S., Theol. Verlag TVZ,12 €.
Das Thema Menschenwürde ist aktuell, der Zusammenhang aber von Menschenwürde und Bildung kommt noch zu kurz. Angesichts einer verengten Bildungsdebatte, aber auch der großen Zahl von Menschen, denen Bildungsmöglichkeiten weltweit vorenthalten werden,
bleibt die Frage nach der menschlichen Würde auch hier aktuell. Das Recht auf Bildung erwächst aus der Menschenwürde, und umgekehrt verpflichtet diese Würde, wo sie bestimmungsgemäß gelebt werden soll, zur Wahrnehmung von Bildungsmöglichkeiten. Es geht dem Tübinger Religionspädagogen Friedrich Schweitzer um die Gottebenbildlichkeit des Menschen sowie um den Beitrag der Kirche zur Wertdebatte. Die Studie unternimmt den Versuch einer Klärung vor allem im Blick auf das evangelische Bildungsdenken, was einen „ökumenischen Nutzen“ nicht ausschließt. Schweitzer sucht ja auch den Bezug zum bildungspolitischen und erziehungswissenschaftlichen Bildungsdiskurs, um Möglichkeiten für religiöse Begründungen von Bildung in der Pluralität zu identifizieren.
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Book of Common Prayer – Deutsch
revidierte Ausgabe, ca. 640 Seiten – zweifarbig: rot/schwarz
Das Allgemeine Gebetbuch
Taschenbuch: _ 17,50, Gebundene Ausgabe: _ 25,50 gepl. Auslieferung: Herbst 2013 Info & Bestellungen:
http://gebetbuch.anglikaner.de- http://www.rekd.de
Reformierte Episkopalkirche
Bekennende Anglikanische Kirche i.D.
Richbergstr. 11
34639 Schwarzenborn
Fon/Fax: 05686-9309235
E-Mail: kontakt@rekd.de
Leserbrief zum Beitrag 350 Jahre Book of Common Prayer— eine erweckliche Liturgie
von Pfr. Prof. Dr. Samuel Leuenberger
Das Book of Commen Prayer als ökumenischer Meilenstein
Von: Dr. habil. Frederik Herzberg
(bei vorliegendem Beitrag handelt es sich um eine leicht gekürzte Fassung des Leserbriefes von Dr. Herzberg. Der ganze Beitrag findet sich unter: http://rh-seminar.blogspot.de/)
(Ein solcher Artikel) ist im deutschsprachigen Raum keine Selbstverständlichkeit, sondern ein weiterer Beweis für die echte ökumenische Gesinnung der Schriftleitung und der Herausgeber. …Wie sicher vielen Lesern aufgefallen ist, legt der letzte Absatz des Beitrags von Prof. Leuenberger eine neue Würdigung des bekenntnisökumenischen Potentials des Anglikanismus nahe. Dort schreibt Prof. Leuenberger über das Book of Common Prayer: „[D]iese Liturgie [verfügt] über ein geniales ökumenisches Potential, das Brücken schlägt zu der katholischen sowie zu den reformatorischen Kirchen.“ Was aber für die anglikanische Liturgie gilt, muss nach der
Regel lex orandi, lex credendi auch für die anglikanische Lehre und Sakramentsverwaltung gelten — und damit für die anglikanische Kirche in der Gesamtheit ihres geistlichen Handelns. Das wahrhaftig große ökumenische Potential der anglikanischen Kirche als Brückenkirche wird denn auch immer wieder von Theologen anglikanischer und anderer Kirchen hervorgehoben. Gerne wird dies durch die Beschreibung der anglikanischen Identität als via media zum Ausdruck gebracht. Via media meint hier mitnichten einen die Wahrheit kompromittierenden Mittelweg, sondern vielmehr den schmalen Pfad, der halbwahre theologische Einseitigkeiten (gleich, ob römischer, byzantinischer —oder auch reformatorischer Provenienz) am Wegrand liegen lässt. Angesichts des ökumenischen Potentials der anglikanischen Kirche ist in bibel- und bekenntnistreuen Anglikanern ein natürlicher Partner für die bekenntnisökumenische Bewegung zu sehen. Bemerkenswert ist hierbei der Umstand, dass die deutliche Mehrheit der anglikanischen Kirchenprovinzen (in Lateinamerika, Asien, Afrika und dem Nahen Osten) theologisch sehr konservativ ist. Damit steht die Mehrheit der anglikanischen Kirchengemeinschaft in deutlichem Gegensatz etwa zu den im Lutherischen Weltbund organisierten Kirchen und den (wegen der ambivalenten Haltung der Mutterkirche von England immer noch) „offiziellen“ anglikanischen Kirchenprovinzen des nordamerikanischen Kontinents, mit denen der größere Teil der anglikanischen Kirchenprovinzen nunmehr gar keine oder nur eine stark eingeschränkte Kanzel bzw. Sakramenten-Gemeinschaft pflegt. Gewiss ist der Schwerpunkt der Internationalen Konferenz bekennender Gemeinschaften die sogenannte westliche Welt und daher sollten mögliche anglikanische Partner der IKBG im bekenntnisökumenischen Gespräch idealerweise eben nicht aus Asien oder Afrika stammen. Daher ist es bedeutsam, dass sich vor wenigen Jahren auch im nordamerikanischen Anglikanismus eine Scheidung um der Wahrheit willen vollzogen hat — ganz so wie dies etwas später auch im nordamerikanischen Luthertum mit der Gründung der North American Lutheran Church (NALC) als notwendige Absonderung von einer zunehmend den Boden von Schrift und Bekenntnis verlassenden Evangelical Lutheran Church in America geschehen ist Viele Gemeinden und ganze Diözesen haben sich vor mehr als drei Jahren von der „offiziellen“ anglikanischen Kirche der USA, die sich inzwischen The Episcopal Church (TEC) nennt, aufgrund deren schriftwidriger Haltungen insbesondere in den Bereichen Fundamentaltheologie, Soteriologie, Kirchenverfassung und (Sexual-) Ethik getrennt, sich mit kleineren altkonfessionellen anglikanischen Kirchen wie der Reformed Episcopal Church verbunden und 2009 die AnglicanChurch in North America (ACNA) gegründet.
Diese steht bereits jetzt in Kirchengemeinschaft mit der Mehrheit der anglikanischen Kirchenprovinzen — nicht jedoch mit der von revisionistischen Theologen dominierten TEC. Gegen eine Einbeziehung theologisch konservativer Anglikaner in die bekenntnisökumenischen Anstrengungen der Internationalen Konferenz bekennender Gemeinschaften mag auf den ersten Blick zweierlei sprechen. Erstens heißt es gelegentlich, das Abendmahlsverständnis der anglikanischen Kirche sei doch „calvinistisch“ und damit ein nahezu unüberwindliches Hindernis für Gespräche mit lutherischen, römisch-katholischen oder orthodoxen Kirchen. Dies ist jedoch so pauschal nicht der Fall: Zum einen verwirft zwar das anglikanische Bekenntnis, die Thirty-Nine Articles of Religion (lateinisch 1562, englisch 1571 unter der Regentschaft von Königin Elisabeth I. verabschiedet), aufgrund ihrer Formel von der „geistlichen Nießung“ in Artikel XXVIII zwar die (erst 1215 im IV. Laterankonzil dogmatisierte) römisch-katholische Transsubstantiationslehre, lässt sich aber sowohl im Sinne einer „bloßen“ Spiritualpräsenz Jesu Christi im hl. Abendmahl wie auch im Sinne einer Realpräsenz auslegen. Zum anderen gilt, dass die Regel lex orandi, lex credendi für die anglikanische (ebenso wie für die orthodoxe) Dogmatik absolut konstitutiv ist: In der anglikanischen Kirche wird zur kirchlichen Auslegung der Heiligen Schrift häufig gar nicht auf die Bekenntnisschrift (besagte Thirty-Nine Articles of Religion), sondern vielmehr auf liturgische Formulare des Book of Common Prayer verwiesen. Somit ist die Frage nach der Natur des anglikanischen Abendmahlsverständnisses nicht nur aufgrund des Bekenntnisses, sondern auch aufgrund der Agende, also des Book of Common Prayer (BCP), zu entscheiden. „Das BCP kann hochkirchlich zelebriert werden ohne Verrat der reformatorischen Substanz.“ Was bereits für das BCP von 1662 gilt, hat noch viel mehr Gültigkeit für die vom so genannten Anglo-Katholizismus und insbesondere den (seit der Einführung der Frauenordination in mehreren anglikanischen Kirchenprovinzen erlahmten) anglikanisch-orthodoxen Einigungsbemühungen beeinflussten und in viele anglikanische Agenden aufgenommenen Alternativformulare. In diesen werden Epiklesen (Anrufungen des Heiligen Geistes) vorgeschrieben, die eine in die Realpräsenz umschlagende Spiritualpräsenz lehren — ganz nach dem Vorbild der orthodoxen Kirchen des Ostens, in Anlehnung an Johannes von Damascus: Hochkirchliche Anglikaner glauben daran, dass durch das Wirken des mittels Epiklese herabgerufenen Heiligen Geistes die Elemente des hl. Abendmahls wahrhaftig zu Leib und Blut Christi werden. Nicht von ungefähr hat Papst Benedikt XVI. in seiner Apostolischen Konstitution Anglicanorum coetibus von 2009 anglikanischen Gemeinschaften, die zur römisch-katholischen Kirche konvertieren, den Gebrauch von Agenden anglikanischer Tradition in eigens hierfür geschaffenen Personalprälaturen gestattet.
Dr. habil. Frederik Herzberg
Sekretär des Bistumsrats der Reformierten Episkopalkirche in Deutschland
„Die Kirche muss den Menschen dienen!“
Der Leitende Bischof der PNCC Dr. Anthony Mikovsky
besuchte vom 03. - 06. Oktober Deutschland
Auf dem Besuchsprogramm standen zuallererst sehr positive ökumenische Begegnungen mit Vertretern der röm.-kath. Kirche und der reformierten Episkopalkirche in Deutschland (Anglikaner). Zahlreiche Besuche führten den hohen Gast und seine Begleiter von der Trinitatiskirche in München (SELK), über die Abtei St. Severin in Kaufbeuren, bis zur Teilnahme am Vespergottesdienst in der Abtei Münsterschwarzach. Während der Besuch der Kathedralen in München und Augsburg auch kunstgeschichtlich von großem Interesse für die amerikanischen Gäste war, setzte sich eine Führung durch die außerordentlich modern gestaltete Karmelitenkirche in Würzburg mit der Frage nach der Vermittlung des Glaubens in der Gegenwart auseinander. Welcher Ausdrucksformen bedarf es heute, um die alte Botschaft neu für die Menschen unserer Zeit zu tradieren?
Im Rahmen einer Klausurtagung mit Vertretern des Klerus und der Laien der CKK in Deutschland informierte der Prime Bishop über die Erneuerungsbemühungen seiner Kirche in den USA, sowie über internationale ökumenische Beziehungen zu anderen Kirchen und über die missionarischen Aktivitäten der Union von Scranton innerhalb der vergangenen zwei Jahre in Europa. Dabei sprach er von Menschen, die heute nach einer neuen kirchlichen Heimat suchen und von denen, die noch keine kirchliche Heimat gefunden haben. Als besonderes Beispiel aus den USA wurde die Integration von spanischsprachigen Gemeinden in die PNCC vorgestellt.
"Die Kirche muss den Menschen dienen!"
In diesem Geist wurde dann gemeinsam über die weitere Entwicklung der Christ-Katholischen Kirche in Deutschland und Ungarn nachgedacht.
Das offizielle Besuchsprogramm endete mit einem Festgottesdienst in der Filialgemeinde St. Patrick in Karlstadt.
Über das Wesen der Liturgie und ihre Bedeutung für das Leben der „Kirche“
Von P. Gerhard Seidler OPR
Zunächst soll festgehalten werden, dass Liturgie- und Heilsgeschichte in unlösbarer Beziehung zueinander stehen. So lässt sich sagen, dass Liturgie in erster Linie Heilshandeln Gottes an uns Menschen ist. Vier Stationen können dabei beschrieben werden:
1) der Alte Bund als Vorbild und zur Vorbereitung des Heils;
2) Jesus, der Christus als Vollzug des göttlichen Heilshandelns;
3) die Zeit zwischen Christi Auferstehung und seiner Wiederkunft in Herrlichkeit, und
4) das „Ende der Tage“, wenn Christus bei seiner Wiederkunft „seinen Leib“, die Kirchen verherrlicht.
Quelle allen Heils ist das Pascha-Mysterium – die Einheit von Leiden, Auferstehung und Himmelfahrt des mensch-gewordenen Gotteswortes – das Ostergeheimnis, in dessen Vollzug das Erlösungsgeschehen in und durch die Kirche Wirklichkeit wird. Darin fußt die gesamte Liturgie. Aus diesem einmaligen Geschehen leiten sich alle „Heiligen Zeichen“ ab.
In der Liturgiekonstitution der römisch-katholischen Kirche finden wir diesbezüglich folgende Aussage: „... aus der Seite des am Kreuz entschlafenen Christus ist das wunderbare Geheimnis der Kirche hervorgegangen.“ Die Kirche wird als „wunderbares Geheimnis“ benannt. Sie ist „Sakrament“, heilbringendes Zeichen, Zeichen und Gefäß des Heils unter den Völkern auf Erden. Und dieses sakramentale Zeichen macht „sinnenfällig“ wahrnehmbar was eigentlich vermittelt wird: Das Wasser der Taufe meint „Reinigung“, Brot und Wein bezeichnen und verdeutlichen das „Lebensnotwendige“, sie sind „Leib und Blut unseres Herrn Jesus Christus“.
In der Liturgie wird dieses Heilwirken des Pascha-Mysteriums fortgesetzt. Die „Vergegenwärtigung“ geschieht in der Feier der Sakramente, vorrangig in der Feier der Eucharistie indem sich in der Kraft des Heiligen Geistes die Gemeinde versammelt, das „Wort des Lebens“ hört, im Mahl Gemeinschaft erfährt und danksagt für „Gottes gute Gaben“. Guido Fuchs schreibt im Vorwort seines 2003 erschienenen Buches „sinnenfällig Eucharistie erleben“, dass „der Dienst Gottes an den Menschen, wie auch der Dienst der Menschen vor Gott (und untereinander GS) in diesen sinnenfälligen Zeichen, ... geschieht. ... Eine sinnenfällige Gestaltung der Eucharistiefeier bezieht sich aber nicht nur auf Schauen, Hören, Riechen, Schmecken, Tasten, sondern meint den liturgischen Vorgang als ganzen, der so gestaltet ist, dass das Handeln Gottes in ihm erfahrbar wird als ein Geschehen, das jeden von uns als Einzelnen und als Gemeinschaft jetzt betrifft.“ (S. 9)
Die wirkmächtige Gegenwart Christi in der Liturgie zeigt sich im Wort, das verkündet und ausgelegt wird in der Person des Priesters, in den sakramentalen Zeichen der eucharistischen Gestalten im Gebet und im Gesang der Gemeinde. Christus ist der Priester und jede liturgische und sakramentale Feier ist ein Werk unseres Herrn und Erlösers selbst.
Als ein Dreiklang, und als Dreieinheit kann vermittelndes priesterliches Tun nicht nur in der Liturgie verstanden werden: Durch wirkmächtige sinnenfällige Zeichen, die durch Symbole verdeutlicht werden, begegnen sich in der liturgischen Versammlung Gott und seine Schöpfung: Der Mensch und dessen Umwelt, zu der in herausragender Weise seine Mitmenschen gehören. Von Gott her werden wir im Gottesdienst geheiligt (wir können uns dies als absteigende Gnade vorstellen, als katabatisches Tun), um – als Konsequenz daraus – ihn zu verehren (aufsteigendes, anabatisches Tun) und untereinander als Geschwister zu leben.
Die orthodoxe Kirche des Ostens formuliert dieses Geschehen wie folgt: „Gott wird Mensch damit der Mensch vergöttlicht werde“. Eine weitere Wendung dieses Geschehens: Die Ehre Gottes ist die Heiligung des Menschen. Gott wird dabei immer dort am meisten geehrt, wo sich Christen zusammenfinden, um gemeinsam Gott nach besten Kräften ganzheitlich zu loben.
Auf diese Art und Weise begangen kann dann über die hier auf Erden gefeierte Liturgie gesagt werden, dass sie vorauskostende Teilnahme an der himmlischen Liturgie, der Liturgie im himmlischen Jerusalem ist. Daraus ist zu folgern, dass in unserem Gottesdienst der Himmel erfahrbar werden soll, gerade auch darin, wie wir geschwisterlich miteinander umgehen. Dies ist von größerer Bedeutung als die verwendete Weihrauchmenge.
Für alle Kirchen gilt (auch wenn dies explizit erst durch die Teilnehmer des 2. Vaticanums ausgesprochen und 1963 in der Liturgiekonstitution festgeschrieben wurde), dass die Liturgie zwar nicht das ganze Tun der Kirche umfasst, sondern dass sie vielmehr der Gipfel und die Quelle allen kirchlichen Handelns ist. Lebendiger Glaube wird eingefordert, aber eben auch durch die Mitfeier der Liturgie ermöglicht. In der Liturgie selbst verdichtet sich das Tun der Kirche und hebt es aus den Niederungen des Alltags empor. So bleibt und lebt die Kirche erdverbunden und ist gleichzeitig himmelwärts strebend.
Es ist nun an der Zeit, die Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Gottesdienst der heidnischen (paganen) Welt, des Judentums und der Christen darzulegen. Vereinfacht kann gesagt werden, dass:
1) im sogenannten Heidentum die Initiative zur gottesdienstlichen Feier aktiv vom Menschen ausgeht. Das dargebrachte Opfer bezweckt eine Gegenleistung der Gottheit.
2) im jüdisch - christlichen Gottesdienst zuerst der eine Gott zum Heil der Schöpfung handelt und der Mensch darauf mit Lob und Dank antwortet.
3) die christliche liturgische Feier ein trinitarisches Geschehen ist: Dienst Gottes am Menschen – Dienst des Menschen am Menschen und – Dienst des Menschen vor Gott. Diese heilsgeschichtliche Wirklichkeit verdichtet sich unüberbietbar in Jesus Christus selbst, in seinem Leben und Sterben, in seiner Auferstehung und Himmelfahrt.
Für die frühchristlichen Gemeinden war die Liturgie das Zentrum, von dem alles andere ausging. Sie war Feier und Vergegenwärtigung des christologischen Heilsgeschehens „Ihre leitenden Motive waren das Gedächtnis an den gekreuzigten und auferstandenen Jesus, die Sehnsucht nach der Teilnahme am himmlischen Kult ... und der Gedanke der Gegenwärtigkeit des Heils im dramatisch begangenen Mysterium. Sie vermittelte den Teilnehmern die Erfahrung, eine Gemeinschaft des Glaubens zu sein; sie bedeutete Gemeinschaft und stiftete sie.“ (Alfons Fürst, Die Liturgie der alten Kirche, S. 9.) Daran hat sich bis heute nichts geändert. Ziel der „Heilsveranstaltung Gottes“ (Heinzgerd Brakmann) ist für den Einzelnen die Erlösung und Heiligkeit, die Anschauung Gottes und letztendlich die volle Gotteserkenntnis. Dieses Heil lässt sich aber nur in Gemeinschaft erreichen und verwirklichen. Am Ende aller Tage da wird es geschehen, da wird die Familie Gottes in Frieden und Einheit dauerhaft und ohne Ende, da wird seine Schöpfung um ihn versammelt sein im himmlischen Jerusalem. Auf diese Weise dient der Gottesdienst der Sammlung von Menschen auf sakramentale Weise. Diese Zusammenkunft überwindet Tod und Zeit und ist ein generationenüberschreitender fortlaufender und zielgerichteter Prozess: Gottes Sammlungsbewegung von der Erschaffung der Welt bis zu ihrem Ende ist die Heilsgeschichte, die über eine einmalige Mitte verfügt. Diese Mitte – das ist Jesus Christus, die Inkarnation des Wortes Gottes und das Pascha-Mysterium – trennt die Zeit der Vorbereitung von der Zeit der Vollendung
Wie kommt es nun zum Kontakt der Generationen untereinander und mit der einmaligen Mitte? Die Liturgie erinnert mit der Anamnese, dem Gedächtnis, an dieses zentrale Ereignis des Pascha-Mysteriums. Um dieses Gedächtnis wirkmächtig zu machen bittet die Kirche in der Epiklese (d.h. Herabrufung) um die Kraft des Heiligen Geistes. Nur er vermag dies zu bewirken. Aus diesem Vorgeschmack auf die Liturgie im himmlischen Jerusalem erwächst für die Gemeinschaft der Gläubigen der Auftrag, den anderen Menschen davon zu verkünden und für sie stellvertretend den Gottesdienst mitzufeiern.
Christliche Liturgie ist Mittlerdienst, ist Gottesdienst mit menschlichen Mitteln. Sie ist sakramental gnadentragend und diejenigen, die sie feiern, sind selbst Teil dieses Zeichens. Die Kirche, der diese Feier anvertraut ist, ist selbst Ursakrament und zum Heil der Menschen bestimmt. Die Versammlung der Christgläubigen vor Ort ist das Abbild dessen, was Gott mit den Menschen vorhat: das geschwisterliche Zusammensein und das Heil der Menschen, die nach Gottes Abbild geschaffen sind.
Beginnend mit dem Jahr 1877 wurde in den Alt-Katholischen Kirchen die Liturgie in der jeweiligen Landessprache gefeiert. Die bislang weitreichendste Liturgiereform wurde 1963 von der römisch-katholischen Kirche verabschiedet. Prof. Dr. Erich Garhammer schreibt über die Folgen dieser Reform und zitiert dabei zunächst Alfred Lorenzer, der dieser reformierten Liturgie „einen Hang zum Verbalismus, latenter Pädagogisierung ... sowie Disziplinierung der Mitfeiernden zu Mitmachopfern“ bescheinigt „Er konstatiert eine Zerstörung des Symbolsystems ‚Kirchenraum’... . Das beherrschendste Symbol ... sei das Mikrofon geworden ... Leitbild für die Liturgie sei der Talkmaster geworden, der zu allem einen Kommentar abgebe, ... Ein sprechendes Beispiel von Axel Stock: ‚Brüder und Schwestern. Auch Schweigen kann Gebet sein. Darum beginnen wir heute die Karfreitagsliturgie in tiefem Schweigen.’ Eine beißende, aber wohl nicht untypische Beobachtung.“ Romano Guardini stellte die Frage: „Ist Liturgie den Menschen von heute noch zeitgemäß? Auf alle Fälle nicht in der ausschließlichen Wortzentrierung der 70er und 80er Jahre. Aber auch nicht ausschließlich in einer verobjektivierten Form. Eher in einer neuen, alten Sinnlichkeit und Mystagogie. ... (Der Liturge muss selber glauben, dass in der Feier der Geheimnisse) Himmel und Erde sich berühren. Liturgie ist die große Einladung: Weil Gott uns entgegen-gekommen ist, können wir ihn berühren. Liturgie ist die Einladung: ‚Berühre das Ewige und den Ewigen’, oder wie Simone Weil formuliert hat: ‚Liturgie ist der Blindenstock, der es erlaubt, Gott zu berühren.“ (in: sinnenfällig Eucharistie erleben, S. 11-14.)
Auszug aus:
P. Gerhard Seidler OPR, „Betrachtungen zur Liturgie der Heiligen Messe“, Port-Royal-Verlag, 2013.
Mitteilungen aus der Union von Scranton
Neue Kirchenzeitung der PNCC
In den vergangenen Jahren konnte die traditionsreiche Kirchenzeitung der PNCC „God`s Field“ nicht erscheinen. Stattdessen kamen die kirchlichen Informationen aus den verschiedenen Bistumsblättern. Die überregionale Kirchenzeitung erscheint ab sofort wieder in monatlicher Ausgabe.
Neuer Generalvikar der NKK für Skandinavien
Im Advent wird Propst Ottar Myrseth aus Alesund durch Bischof Roald Nikolai in sein neues Amt als Generalvikar eingeführt.
Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK)
Von Alfons Fischer
Die Selbständige Evangelisch–Lutherische Kirche (SELK) ist eine christlich–konservative Kirche lutherischer Prägung. Sie gehört nicht zur Vereinigten Evangelisch–Lutherischen Kirche in Deutschland (VELKD), zu der u.a. die Evangelisch–Lutherischen Kirchen in Bayern, Hannover und Sachsen zählen.
Geschichte der SELK und ihrer Vorgängerkirchen
Die Geschichte der SELK ist sehr vielgestaltig. Als der Staat 1817 in Preußen eine Union der lutherischen mit den reformierten Kirchen zur Evangelischen Kirche in Preußen anordnete, wurde dies nicht von allen lutherischen Christen akzeptiert. Sie hatten in manchen kirchlichen Dingen ein anderes Glaubensverständnis als die Reformierten. So entstand 1830 als älteste und größte Vorgängerkirche der heutigen SELK die Evangelisch–Lutherische (altlutherische) Kirche. Diese trat in der Bundesrepublik Deutschland 1972 der alten SELK und deren in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gelegenen Gemeinden im Jahre 1991 der heutigen SELK bei.
Im Jahre 1945 bildete sich aus der Evangelisch–Lutherischen Kirche Badens, der Hannoverschen Evangelisch–Lutherischen Freikirche, der Hermannsburg–Hamburger Freikirche sowie der Selbständigen Evangelisch–Lutherischen Kirche Hessens die (alte) SELK. Die badischen Lutheraner traten jedoch 1965 aus dem Kirchenzusammenschluss aus und sind bis heute selbstständig geblieben. Seit 1983 besteht jedoch eine Kirchengemeinschaft mit der SELK. Ebenfalls kündigte 1989 die verhältnismäßig sehr kleine Evangelisch–Lutherische Freikirche die Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft mit der SELK auf.
1950 schloss sich mit der renitenten Evangelisch–Lutherische Kirche ungeänderter Augsburgischer Konfession in Hessen eine weitere Kirche der (alten) SELK an.
In der (alten) SELK konnte von katholischen Tendenzen keine Rede sein. Es gab noch keinen Bischof. Die Kirche wurde von einem fünfköpfigen Superintendentenkollegium mit einem „Kirchensuperintendenten“ an der Spitze geleitet. Der schwarze preußische Gelehrtenrock mit Beffchen war die Amtstracht der Geistlichen. Kontakte zu den römisch–katholischen Nachbargemeinden waren verpönt und gehörten sich nicht für die selbstständigen Lutheraner.
Lehre
Die SELK orientiert sich in ihrer Lehre an der Bibel sowie den lutherischen Bekenntnisschriften. Diese sind
- das apostolische, nicänische und athanasianische Glaubensbekenntnis,
- das ungeänderte Augsburger Bekenntnis (Confessio Augustana),
- die Verteidigungsschrift des ungeänderten Augsburger Bekenntnisses,
- der große und kleine Katechismus Martin Luthers,
- die Schmalkaldischen Artikel Martin Luthers,
- die Schrift von der Gewalt des Papstes von Philipp Melanchthons als Anhang zu den Schmalkaldischen Artikeln sowie
- die Konkordienformel.
Weiter sind unabänderliche Glaubensinhalte:
- die Heilige Schrift des Alten und Neuen Testamentes als unfehlbares Wort Gottes
(sola scriptura),
- allein Jesus Christus als Mittelpunkt der Kirche (solus Christus),
- die Rechtfertigung des Sünders allein aus Gnade (sola gratia) und Glauben (sola
fide).
Als Sakramente gelten in der SELK Taufe, Abendmahl und Beichte.
Abendmahl (Kommunion)
Die SELK bekennt sich im Abendmahl (Kommunion) zur Realpräsenz Christi in Brot und Wein, was der katholischen Auffassung entspricht. Die Verwendung von Traubensaft für Alkoholgefährdete wird abgelehnt. Zum Abendmahl bzw. zur Kommunion sind nur Angehörige der SELK oder aus Kirchen, mit denen Kirchengemeinschaft besteht, zugelassen. Christen aus anderen Kirchen kann aus besonderen Gründen die gastweise Teilnahme gestattet werden, was auch in der Praxis geschieht. Die Entscheidung darüber bleibt dem jeweiligen Gemeindepfarrer vorbehalten.
Beichte
Die Beichte besitzt in der SELK einen hohen Stellenwert. Dies auch deshalb, weil jeder Mensch ein Sünder ist und daher die Gnade und Vergebung Gottes braucht. Einzelbeichte ist möglich. In der Regel gibt es jedoch die „Allgemeine Beichte“ innerhalb eines Abendmahlsgottesdienstes.
Ordination
Die Ordination, also die Zulassung zum geistlichen Amt, wird in der SELK durchaus sakramental verstanden. Sie ist im lutherischen Sinne ein von Gott gestiftetes Amt zur Verkündigung des Evangeliums und der Sakramentsverwaltung. Von einer Priesterweihe im katholischen Verständnis kann jedoch keine Rede sein. Die SELK kennt keinen Zölibat! Jeder Mann, ob verheiratet oder nicht und der die für das Pfarramt nötigen Voraussetzungen besitzt, kann lutherischer Pfarrer werden.
Die Zulassung von Frauen zum Pfarramt gibt es bisher in der SELK nicht. Jedoch wird darüber schon seit etlicher Zeit kontrovers diskutiert. Bei der letzten Tagung des Allgemeinen Pfarrkonventes im Juni 2013 war die Frauenordination wieder ein Punkt der Tagesordnung. Mittlerweile gibt es eine „Initiative für die Frauenordination“. Ebenso ein kirchenoffizielles „Pro- und Kontrapapier“, das bei der Entscheidung über eventuelle künftige Pfarrerinnen hilfreich sein soll. Wie die Angelegenheit letztendlich ausgehen wird, bleibt abzuwarten.
Bemerkenswert ist allerdings, dass in der SELK Frauen als Diakonin und Pastoralreferentinnen tätig sei können. Sie werden jedoch nicht ordiniert, sondern eingesegnet. Dies erinnert stark daran, dass in der römisch-katholischen Kirche derzeit Überlegungen bezüglich der Einrichtung eines „Frauendiakonats“ angestellt werden.
In der SELK gibt es auch Pastoren im Ehrenamt sowie Pfarrdiakone.
Gottesdienste
Die Gottesdienste in den SELK-Kirchen sprechen auch katholisch orientierte Christen an. Manche von ihnen und mit den Gegebenheiten nicht sehr vertraut, meinen zunächst in einem katholischen Gottesdienst zu sein. Dies liegt mit an den liturgischen Gewändern der Geistlichen in einigen Gemeinden. Allerdings gibt es auch Gemeinden, wo die Pfarrer den Gottesdienst im schwarzen Lutherrock mit Beffchen feiern. Zentrale Teile des lutherischen Gottesdienstes sind Beichte, Predigt und Abendmahlsfeier.
Mitgliederstatistik
Die Zahl der Kirchenmitglieder in der SELK ist seit etlichen Jahren rückläufig. Bekannten sich im Jahre 2006 noch 36.011 Personen zur Kirche, so nennt die letzte Statistik von 2011 noch 34.097 Mitglieder.
Der Mitgliederrückgang basiert zumeist auf Sterbefällen. Austritte sind relativ selten. Gründe für Austritte sind das Unverständnis über das Nebeneinander von evangelisch-lutherischen Landeskirchen mit ihren zahlreichen Gemeinden und das Nebenher und Einzeldasein der SELK mit ihren wenigen Gemeinden sowie Glaubenszweifel und -verlust .
Eine Ausnahme bei dem Abwärtstrend der SELK bezüglich der Mitgliederzahlen bildet seit Jahren mit kontinuierlichem Zuwachs die St. Mariengemeinde in Berlin-Zehlendorf. Hier erhöhte sich 2012 die Anzahl der Mitglieder um fast 100 auf über 1.000. Dabei handelt es sich größtenteils um persische Asylbewerber, die in Deutschland Zuflucht suchen, den evangelisch-lutherischen Glauben annahmen und für die sich der Gemeindepfarrer, Dr. Gottfried Martens, in jeder Hinsicht einsetzt. Er vertritt diese Gemeindemitglieder auch vor dem Verwaltungsgericht, wo es um die Prüfung der Ernsthaftigkeit ihrer Hinwendung zum christlichen Glauben geht. Es bestehen Bedenken der Behörden, dass ihr Christwerden im Zusammenhang mit ihrem Asylantrag steht.
Aber ebenso Aussiedler aus anderen Ländern, vor allem auch aus Russland, haben sich im Laufe der Jahre in größerer Anzahl der St. Mariengemeinde angeschlossen. Für sie gibt es eine wöchentliche Sozialsprechstunde.
Gleichfalls traten auch Angehörige aus den immer noch in Berlin bestehenden 7 katholisch–apostolischen Gemeinden der SELK bei, um vor allem an den Abendmahlsgottesdiensten teilzunehmen.
Aber natürlich erhält die St. Mariengemeinde immer wieder auch Zuwachs aus der Berliner evangelischen Landeskirche von Leuten, die die ihrer Meinung nach zu starke Linkslastigkeit dieser Kirche in Theologie und Politik nicht länger mittragen wollen.
Das alles hat jetzt zu einer zweiten Pfarrstelle für zunächst 5 Jahre in der St. Mariengemeinde geführt. Und dies trotz der prekären Finanzsituation der SELK und der Zusammenlegung von Gemeinden.
Ausbildung der Geistlichen und kirchlichen Hilfskräfte
Die SELK unterhält in Oberursel im Taunus für ihre Theologiestudenten eine staatlich anerkannte „Lutherische Theologische Hochschule“. Weiter gibt es für die Ausbildung des Pfarrernachwuchses und von anderen kirchlichen Mitarbeitern in der Seelsorge noch ein „Praktisch-Theologisches Seminar“.
Finanzen
Die SELK zieht über den Staat keine Kirchensteuern ein, obwohl ihr dies als Körperschaft des öffentlichen Rechtes möglich wäre. Stattdessen soll jedes Mitglied mit eigenem Einkommen (Gehalt, Rente usw.) einen finanziellen Beitrag leisten. Als Richtschnur hierfür gelten derzeit 3 Prozent vom Bruttoeinkommen. Dies ist im Gegenüber zu den kirchensteuereinziehenden Kirchen sehr wenig. Die SELK ist deshalb mittlerweile auch in finanzielle Schwierigkeiten geraten und kann die Gehälter für die Pfarrer sowie die Ausgaben für kirchliche Zwecke nur noch mit großer Mühe aufbringen. Eine Anhebung des Beitragssatzes für die Kirchenmitglieder würde aber unter Umständen zu Austritten aus der SELK führen, was unbedingt vermieden werden soll.
Diakonie
Die SELK ist auch in der Diakonie tätig und Mitglied im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland. Sie unterhält dazu unterschiedliche diakonische Einrichtungen wie das Krankenhaus Naemi-Wilke-Stift in Guben, das Kinder- und Jugendheim Sperlingshof und einige Senioreneinrichtungen (Alten- und Pflegeheim Gertrudenstift in Baunatal-Großenritte).
Mission
Für die Mission ist die SELK Trägerin der Lutherischen Kirchenmission (Bleckmarer Mission). Diese engagiert sich für Missionsprojekte in Deutschland (Berlin-Marzahn, Cottbus-Döbbrick, Leipzig), dem südlichen Afrika und hier in Botswana und Südafrika sowie in Brasilien.
Kirchengemeinschaft
Volle Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft hat die SELK mit einer Reihe von Kirchen, wo Übereinstimmung in Lehre und kirchlichem Leben besteht. Es sind dies
die Evangelisch-Lutherische Kirche Badens, die Lutherische Kirche im südlichen Afrika (LCSA), die Freie Evangelisch-Lutherische Synode in Südafrika (FELSISA), die Evangelisch-Lutherische Missouri-Synode (LC-MS), die Lutherische Kirche in Kanada (Lutheran Church Canada), die Evangelisch-Lutherische Kirche in England (ELCE), die Evangelisch-Lutherische Kirche - Synode in Frankreich und Belgien, die Portugiesische Evangelisch-Lutherische Kirche, die Spanische Evangelisch-Lutherische Kirche, die Evangelisch-Lutherische Kirche von Brasilien und die Lutherische Kirche Australiens.
Partnerschaftliche Beziehungen unterhalb einer Kirchengemeinschaft
Partnerschaftliche Beziehungen der SELK unterhalb einer Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft gibt es mit folgenden Kirchen:
Evangelisch-Lutherische Kirche in Lettland, Evangelisch-Lutherische Kirche in Litauen und Schlesische Evangelische Kirche Augsburgischen Bekenntnisses in der Tschechischen Republik.
Mitgliedschaft in lutherischen Organisationen
Die SELK ist Mitglied der Europäischen Lutherischen Konferenz sowie des Internationalen Lutherischen Rates.
Ökumene
Auf ökumenischer Ebene arbeitet die SELK erfolgreich in verschiedenen Gremien mit. So ist sie auf Bundesebene Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK). Ebenso gehören viele Kirchengemeinden örtlichen Zusammenschlüssen christlicher Kirchen an, besonders auch in Berlin-Brandenburg. Eine Mitgliedschaft der SELK besteht gleichfalls im Martin-Luther-Bund, in der Deutschen Bibelgesellschaft und wie bereits im Abschnitt über die Diakonie erwähnt, im Diakonischen Werk der EKD.
Erwähnenswert ist auch, dass die Münchener SELK-Gemeinde in ökumenischer Gesinnung ihre Kirche und Räumlichkeiten regelmäßig der Christ-Katholischen Kirche zur Verfügung stellt.
Struktur der SELK
Die Kirchenleitung der SELK besteht aus
Bischof, Kirchenräten, Kollegium der Superintendenten, Allgemeinem Pfarrkonvent und der Kirchensynode.
Die SELK gliedert sich in 4 Sprengel mit jeweils einem Propst, 11 Kirchenbezirken mit je einem Superintendenten sowie 187 Kirchengemeinden in 117 Pfarrbezirken mit Pfarrern als Gemeindeleiter. Die Kirchenleitung besteht aus dem Bischof, den vier Pröpsten, dem geschäftsführenden Kirchenrat sowie den Landeskirchenräten. Den Vorsitz führt der Bischof. Zwischen den Kirchensynoden ist die Kirchenleitung für die Führung der Amtsgeschäfte der SELK verantwortlich. Sie muss die jeweils nächste Synode vorbereiten sowie ihr über die geleistete Arbeit Rechenschaft ablegen.
Der Bischof hat zusammen mit der Kirchenleitung die Aufsicht über die Gesamtkirche. Ihm obliegt neben der Leitung der Sitzungen der Kirchenleitung auch der Vorsitz im Superintendentenkollegium. Er führt die Pröpste in ihr Amt ein und visitiert deren Gemeinden. Zusammen mit den Pröpsten und Superintendenten ist der Bischof für Ordinationen zuständig, vertritt die SELK in der Öffentlichkeit und ist erster Ansprechpartner in der Ökumene.
Der Bischof der SELK wird anhand zweier Vorschläge des Allgemeinen Pfarrkonvents von der Kirchensynode gewählt. Die Amtszeit des Bischofs ist unbegrenzt, sofern die Synode keinen Zeitraum festlegt. Bischof ist derzeit seit 2006 Hans-Jörg Voigt und sein Stellvertreter Propst Klaus-Peter Czwikla.
Alle vier Jahre tritt der Allgemeine Pfarrkonvent zu einer Tagung zusammen. Hierbei haben nur die ordinierten Geistlichen Sitz und Stimme, Ruhestandspfarrer sowie Diakone wirken hingegen nur beratend mit. Dem Allgemeinen Pfarrkonvent obliegt es über den Zustand, den Weg und die Aufgaben der SELK zu beraten. Ebenso ist der Allgemeine Pfarrkonventfür Empfehlungen an die Kirchensynode hinsichtlich einer Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft mit anderen Kirchen zuständig. Er schlägt der Kirchensynode auch zwei Kandidaten für eine anstehende Bischofswahl vor.
Etwaige gefasste Beschlüsse des Allgemeinen Pfarrkonventesbedürfen in jedem Fall der Zustimmung seitens der Kirchensynode. Die Kirchensynode tagt mindestens alle vier Jahre und wird von der Kirchenleitung einberufen. Mitglieder sind alle Pfarrer sowie die von den Bezirkssynoden gewählten Laienabgeordneten.
Innerhalb der SELK bilden mehrere Kirchenbezirke einen Sprengel. Organe des Sprengelssind der Propst sowie der Sprengelpfarrkonvent. Es gibt die Sprengel Nord, West,Südund Ost.
Die Pröpste haben für ihren Sprengeldas regionalbischöfliche Amt inne. Sie führen die Superintendenten in ihr Amt ein und wachen über die bekenntnisgemäße Verkündigung des Wortes Gottes, die Spendung der Sakramente und halten Visitationen ab. Jeder Propst wird auf Vorschlag seines Sprengelpfarrkonventesdurch die zuständige Kirchenbezirkssynode gewählt.
Der Sprengelpfarrkonvent setzt sich aus allen Pfarrern des Sprengelszusammen. Er soll die Gemeinschaft unter den Pfarrern stärken und Fragen von allgemeinem und kirchlichem Interesse behandeln. Er schlägt der Sprengelversammlung, die aus Vertretern der Kirchenbezirke besteht, Kandidaten für die Wahl des Propstes vor.
Organe der Kirchenbezirke sind Superintendent, Bezirkspfarrkonvent, Bezirkssynode und Bezirksbeirat.
Der Superintendent führt in seinem KirchenbezirkPfarrer in ihr Amt ein, wacht über die bekenntnisgemäße Lehre und Spendung der Sakramente und visitiert die Gemeinden.
Der Bezirkspfarrkonvent tritt jährlich zusammen. Ihm gehören alle Pfarrer des Kirchenbezirkes an. Ziele sind Einigkeit in Lehre und Handeln sowie ein gutes Miteinander.
Die Bezirkssynode tagt im Allgemeinen einmal pro Jahr. Mitglieder dieses Gremiums sind alle Pfarrer des Kirchenbezirkes sowie mindestens ein Laienvertreter aus jeder Gemeinde. Die Bezirkssynode fasst Beschlüsse im Rahmen ihrer Zuständigkeit und wählt die Mitglieder des Bezirksbeirates sowie die Delegierten für die Kirchensynode.
Prominente Persönlichkeiten in der SELK
In der nach Mitgliedern verhältnismäßig kleinen Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche gibt es erstaunlicher Weise eine Reihe von Persönlichkeiten, die sich in jeder Hinsicht für die Allgemeinheit engagieren und einen hohen Bekanntheitsgrad besitzen. So können die selbständigen Lutheraner auf eine gegenwärtige Bundesministerin und einen ehemaligen Bundesminister hinweisen. Ebenso auf die Präsidentin des Vertriebenenverbandes. Auch ein inzwischen verstorbener Inhaber eines großen Verlagshauses und seine Witwe zählen zur SELK. Bemerkenswert auch, dass für einige dieser Prominenten die SELK nach ihrem Austritt aus der Evangelischen Landeskirche zu einer neuen religiösen Heimat wurde. Hier einige der besonders prominenten SELK-Mitglieder:
Dr. Kristina Schröder,
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit 30.09.2009 und im Wahlkreis Wiesbaden direkt gewählte CDU-Bundestagsabgeordnete.
Frau Dr. Schröder wurde am 03.08.1977 in Wiesbaden geboren, ist verheiratet und Mutter eines Kindes. Sie gehört seit 2006 dem Deutschen Bundestag an und war zuvor u.a. hessische Landtagsabgeordnete.
Erika Steinbach, CDU-Bundestagsabgeordnete für Frankfurt am Main sowie Präsidentin des Bundes der Vertriebenen.
Frau Steinbach wurde am 25.07.1943 in Rahmel (Reichsgau Danzig-Westpreußen) geboren. Sie ist Konvertitin und kommt aus der Evangelischen Landeskirche. Diese verließ sie, weil ihre bisherige Kirche „sich in Teilen wie eine Ersatzpartei aufführt und ziemlich platt und unverblümt weltliche Politik betreibt“.
Prof. Dr. Hans Apel, Bundesfinanzminister von 1976 – 1978, Bundesverteidigungsminister von 1978 – 1982, davor u.a. Parlamentarischer Staatssekretärim Bundesaußenministerium. Von 1965 – 1990 SPD-Bundestagsabgeordneter für Hamburg.
Hans Apel, der sich alle Titel verbat und mit Herr Apel angeredet werden wollte, konvertierte 1990 von der Norddeutschen Evangelisch-Lutherischen Kirche zur SELK. Er begründete dies mit dem ausufernden Modernismus seiner früheren Kirche. Bei der SELK zog ihn auch die liturgische Verwandtschaft zur Römisch-Katholischen Kirche an. Apel wurde am 25.02.1932 in Hamburg geboren und starb dort am 06.09.2011.
Axel Springer, Inhaber des großen Springer-Verlages mit zahlreichen Zeitungen und Presseerzeugnissen.
Springer setzte sich lebenslang für die deutsch-israelische Verständigung ein. Er war ein entschiedener Gegner des Linkskurses der Evangelischen Landeskirche Berlins. 1969 schloss er sich der altlutherischen St. Mariengemeinde in Berlin-Zehlendorf an. Springer führte dazu aus, dass seine bisherige Kirche „einseitig zu politischen, soziologischen und wirtschaftlichen Problemen Stellung nimmt und sprach sich gegen die Verdrängung des Religiösen aus dem Bewusstsein der heutigen Menschen aus“.
Axel Springer wurde am 01.05.1912 in Altona bei Hamburg geboren und starb am 22.09. 1985 in Berlin. Den Trauergottesdienst in der Berliner evangelischen Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche leitete der SELK-Bischof Dr. Jobst Schöne, der ein Freund Springers war.
Friede Springer, geboren am 15.08.1942 in Oldsum, Witwe von Axel Springer und dessen Nachfolgerin in der Leitung des Springer-Verlages. Auch sie ist eine Konvertitin und trat wegen der „Linkslastigkeit“ der evangelischen Theologie innerhalb der Berliner Evangelischen Kirche der SELK bei.
Johannes Gross, geboren am 06.05.1932 in Neunkhausen war ein hervorragender Journalist, christlich-konservativ eingestellt und deswegen angefeindet. Er leitete von 1977 bis 1984 die Bonner Runde des ZDF. Weiter hatte man ihm auch die angesehene Zeitschrift „Capital“ als Chefredakteur anvertraut. Gross gehörte ebenfalls der SELK an und starb am 20.09.1999 in Köln.
Jürgen Ponto, am 17.12.1923 in Bad Nauheim geboren und SELK-Mitglied, war ein erstrangiger Banker mit großer Erfahrung, Sprecher der Deutschen Bank sowie lutherischer Christ. RAF-Terroristen ermordeten ihn am 30.07.1977 in seinem Haus in Oberursel in der Nähe von Frankfurt am Main.
Alfons Fischer aus Berlin ist Regierungsoberrat i.R.